Aufstand vom 17. Juni Gerangel um Fototafeln an Eichels Wand
Berlin - Eine Gruppe sichtlich ermatteter Schüler lagert vor dem Sitz des Bundesfinanzminsteriums an der Leipziger Straße in Berlin-Mitte. "Hier, vor diesem Gebäude, protestierten am 17. Juni 1953 die Arbeiter gegen das kommunistische SED-Regime", doziert der Lehrer vor dem grauen Gemäuer, das sein Bauherr Herrmann Göring 1935 beim Richtfest als "Zeugnis deutscher Kraft und deutschen Schöpfungswillens" gepriesen hatte.
"Auf den Fototafeln da oben", so der Pädagoge, "könnt ihr auch die sowjetischen Panzer sehen, mit denen der Aufstand brutal niedergewalzt wurde." Seine Schüler wirken schon leicht betäubt von einer Überdosis deutscher Geschichte, als sie langsam ihre Köpfe den drei knapp 18 Meter hohen Fototafeln zuwenden.
Wenn es allerdings nach dem Hausherren geht, werden Schüler und andere Touristen bald auf diese visuelle Würdigung des Arbeiteraufstands vom 17. Juni 1953 verzichten müssen. Das Bundesvermögensamt hat die Eigentümer der Fototafeln verklagt, diese endlich wieder abnehmen zu lassen.
Doch Alexandra Hildebrandt, Chefin des populären Mauermuseums am einstigen Checkpoint Charlie, will nicht klein beigeben. "Das bin ich meinem Mann schuldig", beteuert die aus der Ukraine stammende Malerin. "Für ihn war der 17. Juni ungeheuer wichtig."
In der Tat hat Rainer Hildebrandt, der im Januar verstorbene prominenteste Mauergegner West-Berlins, nicht nur Bücher über den 17. Juni verfasst, sondern auch seit dem Fall des so genannten Schutzwalls dafür gekämpft, dass an dieser Stelle ein Denkmal für die Opfer des Aufstandes errichtet wird. Schließlich hatten die gegen die Normerhöhungen und für freie Wahlen demonstrierenden Arbeiter das damalige Haus der Ministerien der DDR belagert - während sich der große Arbeiterführer Walter Ulbricht unter dem Dach versteckte.
Als im vergangenen Frühjahr der 50. Jahrestag des Aufstandes näher rückte, fiel Alexandra Hildebrandt ein, dass in ihrem Depot diese drei großformatigen Fototafeln Staub ansetzten. Von Oktober 1994 bis Ende 1995 hatten sie bereits den Bau geziert, aber als die Fassade aus oberfränkischem Muschelkalk restauriert wurde, mussten sie weichen.
Nun schrieb Hildebrandt an Hans Eichel, ob sie die Fotos nicht wieder aufhängen könnte. Dies sei aus denkmalrechtlichen Gründen nicht möglich, antwortete der Finanzminister und verwies zudem auf das von dem Berliner Künstler Wolfgang Rüppel entworfene Denkmal vor dem Haus. Damit habe sich "der mit den Fototafeln verfolgte Zweck erledigt".
Seit vier Jahren nämlich ruht vor dem Haus eine in den Boden eingelassene grünliche Glasplatte mit einem eingeätzten Foto von Demonstranten - das aber für ahnungslose Passanten nahezu unsichtbar ist. Alexandra Hildebrandt, die die dezente "Bodenintarsie" als "Badewanne" schmäht, ließ deshalb nicht locker. Schließlich genehmigte die zuständige Denkmalschützerin - obgleich "grundsätzliche denkmalpflegerische Bedenken" bestünden - anlässlich des runden Jahrestages die Anbringung der Tafeln am "Reichsluftfahrtsministerium" für 14 Tage.
Die 14 Tage verstrichen, doch Hildebrandt machte keinerlei Anstalten, die Fototafeln wieder abnehmen zu lassen. "Wenn sie erst mal hängen", so ihr Kalkül, "sehen wir weiter." Folgerichtig ließ sie auch drei Mahnschreiben des Bundesvermögensamtes, das die bundeseigenen Liegenschaften in der Hauptstadt verwaltet, unbeantwortet.
"Der Aufstand am 17. Juni war die erste Revolte gegen den Sowjetkommunismus nach dem Zweiten Weltkrieg", argumentiert die rothaarige Witwe. Die Ukrainerin versteht nicht, warum es in Berlin eine Vielzahl von Mahnmalen, Gedenkstätten und Museen gibt, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, aber kein geeignetes für den Aufstand, "auf den die Deutschen wirklich stolz sein können".
Zudem fürchtet sie, dass der 17. Juni als vermeintliches Relikt des Kalten Krieges aus dem kollektiven Gedächtnis verdrängt werden soll. Und schließlich fragt sie sich, warum der Finanzminister als Hausherr die Fotos nicht einfach abnehmen lässt. "Hans Eichel scheut eine öffentliche politische Debatte", vermutet sie.
"Sie einfach abbauen zu lassen, das wäre Faustrecht", meint dagegen die Justiziarin des Bundesvermögensamtes. Und voll der Fürsorge fügt sie hinzu: "Kein Bediensteter soll dem Hauch eines Unrechts ausgesetzt werden."
Nein, statt solch ein Risiko einzugehen, begibt sich das Bundesvermögensamt lieber auf den Rechtsweg und lässt einen Anwalt eine Klage mit dem Antrag aufsetzen, das Corpus Delicti "sach- und fachgerecht zu entfernen". Das Landgericht Berlin wird im September entscheiden.
Zur Begründung eines Streitwertes von stolzen 180.000 Euro machte der Anwalt des Bundesvermögensamtes folgende Rechnung auf: "Für die Vermietung entsprechender Flächen für Plakatwerbung u.ä. hat die Klägerin in der Vergangenheit ein Entgelt von 15.000 Euro monatlich erzielen können."