Gleichaltrigen im Streit geschlagen 13-jähriger Australier saß 60 Tage in Haft

Während in Deutschland nach dem Tod der zwölfjährigen Luise über das Alter für Strafmündigkeit diskutiert wird, werden in Australien schon Grundschüler eingesperrt – oft wegen kleinster Vergehen. Der Fall Jack schlägt dort nun hohe Wellen.
Australisches Gefängnis (Symbolbild)

Australisches Gefängnis (Symbolbild)

Foto: Ian Waldie / Getty Images

60 Tage lang war Jack im Gefängnis. Das Vergehen des 13-Jährigen: Er hatte einen Gleichaltrigen geschlagen. Als dieser drohte, die Polizei zu rufen, riss der junge Aborigine ihm das Smartphone aus der Hand. Jack wurde im australischen Bundesstaat Queensland wegen Körperverletzung und Diebstahl festgenommen und kam ohne Prozess oder Verurteilung insgesamt zwei Monate in ein Jugendgefängnis – davon lange Strecken in Einzelhaft.

Der Fall hat in Down Under Schlagzeilen gemacht und Menschenrechtsaktivisten auf den Plan gerufen. Dabei ist die Geschichte kein Einzelfall: Der Umgang der australischen Justiz mit Jugendlichen steht schon lange in der Kritik. Die Strafmündigkeit liegt dort bei zehn Jahren. Da sind die meisten noch in der Primary School (Grundschule). In Deutschland – wie in vielen anderen europäischen Ländern – gelten Kinder, die noch keine 14 Jahre alt sind, hingegen als schuldunfähig. Der Tod der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg hat jedoch auch in Deutschland eine Debatte über die Strafmündigkeit ausgelöst. Die beiden mutmaßlichen Täterinnen sind 12 beziehungsweise 13 Jahre alt und werden strafrechtlich daher nicht verfolgt.

22 Tage am Stück in der Zelle

Zwischen dem 1. und dem 23. Februar habe Jack seine Zelle im Cleveland Youth Detention Centre (CYDC) in Townsville kein einziges Mal verlassen dürfen, berichtete der australische Sender ABC.  Und auch ansonsten habe Jack nur ab und zu herausgedurft. Seiner Mutter zufolge soll ihm sogar über längere Zeit Trinkwasser verweigert worden sein.

»Er hat mir gesagt, er sei so verzweifelt gewesen, dass die Sicherheitskräfte ihm nicht erlaubten, etwas zu trinken, dass er seine Zelle geflutet habe«, wurde sie zitiert. Auch dies soll kein Einzelfall sein: Laut ABC komme es oft vor, dass Kinder in Haft aus Frust die Toiletten blockieren und ihre Zellen unter Wasser setzen.

»Grausam und unangemessen«

Der Umgang mit Jack habe nicht nur gegen die Menschenrechtsgesetze von Queensland verstoßen, wonach Inhaftierte mit Respekt behandelt werden müssen, sondern auch gegen internationale Vorgaben, sagte der Menschenrechtskommissar des Bundesstaats, Scott McDougall. »Die Regeln besagen, dass inhaftierte Kinder und Erwachsene mindestens zwei Stunden am Tag Zugang zu frischer Luft und Bewegung haben sollen, und hier war dies eindeutig nicht der Fall.«

Dabei habe es sich lediglich um eine Meinungsverschiedenheit zwischen zwei 13-Jährigen gehandelt, die laut Videoaufnahmen gerade einmal 30 Sekunden gedauert habe, sagte Jacks Anwalt Tim Grau. Er wolle das Ganze nicht herunterspielen, Jack habe dem anderen einen Schlag versetzt und hätte das nicht tun sollen. »Aber ihn dann für insgesamt 60 Tage einzusperren, ist grausam und unangemessen.«

Besonders viele junge Aborigines in Jugendhaft

Auffällig ist der besonders hohe Anteil an jungen Aborigines, die in Jugendhaft sitzen. Laut des Australian Institute of Health and Welfare (AIHW) machen Indigene nur 5,8 Prozent aller Jugendlichen in Australien zwischen 10 und 17 Jahren aus, stellen aber fast die Hälfte aller inhaftierten jungen Menschen. Die Mehrheit sei – wie Jack – nicht verurteilt worden.

»Aboriginal-Kinder stammen eher aus abgelegenen und sozioökonomisch schwächeren Gegenden«, schrieb die Menschenrechtsorganisation Amnesty International dazu . Dort gebe es weit mehr Festnahmen als in Großstädten. »Die meisten werden wegen einfacher Vergehen verhaftet: Sachbeschädigung, Autodiebstahl, gelegentlich Einbruch. Oder einfach, weil sie sich nachts auf der Straße herumtreiben.«

Wie andere Organisationen fordert Amnesty das Strafmündigkeitsalter auf 14 zu erhöhen. Damit würde Australien den meisten Staaten Europas folgen – mit zwei Ausnahmen, hieß es: »In Großbritannien gilt nach wie vor zehn als Mindestalter – ebenso in der Schweiz

Jacks Mutter macht sich Sorgen

In dem Artikel zitiert Amnesty den Kriminologen Chris Cunneen: »Wenn wir wirklich glauben würden, dass Zehnjährige das Wissen und den Entwicklungsstand haben, um lebensverändernde Entscheidungen darüber zu treffen, was richtig und falsch ist …, dann würden wir sie auch in anderen Bereichen des Lebens anders behandeln.« Dann müsse auch das Alter, in dem Kinder die Schule verlassen oder Verträge unterschreiben dürfen, deutlich heruntergesetzt werden.

Jacks Mutter mache sich derweil große Sorgen um ihren Sohn, sagt sie. Er sei völlig verändert aus der Haft gekommen. Vorher sei er sehr gesprächig gewesen, jetzt wirke er »gestresst und verschlossen«. Es sei hart, ihn wieder an ein normales Leben zu gewöhnen. »Der Regierung möchte ich sagen, dass es lächerlich ist, Kindern so etwas anzutun.«

swe/dpa

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