Bewährung Gericht reduziert Strafe für Autobahnraser
Karlsruhe - Nach Überzeugung des Gerichts war Rolf F. der Drängler, der für den Tod einer 21-jährigen Autofahrerin und ihrer zweijährigen Tochter verantwortlich war. Das Amtsgericht Karlsruhe hatte den 35-Jährigen im Februar zu 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt.
Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter Harald Kiwull, dem Angeklagten habe nicht nachgewiesen werden können, dass er ein "Rambo der Straße" sei. Außerdem sei der 35-Jährige durch das Verfahren "für lange Zeit gebrandmarkt".
Die Staatsanwaltschaft hatte gefordert, die erstinstanzliche Freiheitsstrafe zu bestätigen. Der Verteidiger des Ingenieurs hatte indes Freispruch beantragt. Sein Mandant könne nicht der Fahrer gewesen sein. Beide Seiten hatten dem Gericht umfangreiche Weg-Zeit-Berechnungen präsentiert, um den zeitlichen Ablauf am Unglückstag nachzuzeichnen.
Verteidiger Georg Prasser kritisierte die Entscheidung als "falsches Urteil". Sein Mandant, der das Urteil äußerlich reglos aufnahm, sei enttäuscht. Der Angeklagte will nun Revision beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Der Mann hatte stets seine Unschuld beteuert. Auch die Staatsanwaltschaft prüft, ob sie Revision einlegt.