Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichts Maskenpflicht im Unterricht an Grundschulen ist rechtens

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen die Maskenpflicht an Grundschulen abgelehnt. Allerdings nur unter einer Voraussetzung.
Auch Grundschülern sei das Tragen der Maske zuzumuten, bestätigte ein bayerisches Gericht

Auch Grundschülern sei das Tragen der Maske zuzumuten, bestätigte ein bayerisches Gericht

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Sebastian Gollnow / picture alliance/dpa

Auch Grundschülerinnen und Grundschülern sei es zuzumuten, im Unterricht eine Maske zu tragen. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag  in einer Eilentscheidung. Allerdings müsse den Kindern in der Pause erlaubt werden, den Mund-Nasen-Schutz abzunehmen – im Freien und unter Einhaltung des Mindestabstands.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass sich auch bei jüngeren Schülerinnen und Schülern nicht ausschließen lasse, dass sie das Coronavirus übertragen. Die Maske sei deshalb eine "verhältnismäßige Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Ausbreitung". Weil die Kinder wegen der Schulpflicht keine Chance hätten, die Maske abzulehnen, müsse ihnen aber die Tragepause ermöglicht werden. Die hätten laut Gericht auch Kinder- und Jugendmediziner gefordert.

Seit dem Ende der Herbstferien gilt in Bayern für alle Jahrgänge eine Maskenpflicht auch im Unterricht. In den meisten anderen Bundesländern gilt das lediglich für die älteren Jahrgänge.

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Politik und Verbände uneins

Über die Maskenpflicht an Grundschulen gibt es eine kontroverse Debatte. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hatte sich erst am Dienstag in der "Rheinischen Post" dafür ausgesprochen. "Ich weiß, dass das gerade für kleinere Kinder ein anstrengendes Prozedere ist, eine Maske aufzubehalten über die Stunden", sagte sie. "Aber das ist eben ein Umgang, den man vielleicht auch lernen kann."

Stefanie Hubig, rheinland-pfälzische Bildungsministerin und Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), hält eine Maskenpflicht für Grundschüler im Unterricht derzeit nicht für notwendig. Kleine Kinder seien nicht die Überträger der Corona-Infektionen, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag in Mainz.

Ilka Hoffmann von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sagte: "Maskenpflicht in der Grundschule ist pädagogisch sehr problematisch". Kinder seien beim Lesen und Schreiben lernen und auch aus emotionalen Gründen auf die Mimik angewiesen. Zudem vermutete Hoffmann auch, dass Masken die Konzentrationsfähigkeit der Kinder einschränken und zu Unwohlsein führen könnten. Sie betonte, Masken seien kein Ersatz für Abstand, Lüftungsmöglichkeiten und Hygiene. "Wo man versäumt hat, nachzurüsten in den Sommerferien".

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) äußerte hingegen vorsichtige Zustimmung zur Maskenpflicht. In den Schulen könne der Mindestabstand momentan nicht eingehalten werden, schrieb der Bundesvorsitzende Udo Beckmann. Insbesondere in Gebieten mit hohen Neuinfektionszahlen könne das Maskentragen dazu beitragen, Neuinfektionen zu verhindern.

sun/dpa
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