Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Vater scheitert mit Eilantrag gegen Kita-Schließung

Kinderhände an einem Kita-Fenster: Der Kläger werde nicht existenziell beeinträchtigt, befand das Gericht.
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Der Gesundheitsschutz geht vor: In Baden-Württemberg ist ein Vater von zwei Kindern im Kindergartenalter mit einem Eilantrag gegen die Beschränkung des Kita-Betriebs gescheitert. Der Verwaltungsgerichtshof des Landes erklärte am Montag in Mannheim, das Infektionsschutzgesetz sehe die Schließung von Kitas ausdrücklich vor. Die Familie habe die Beeinträchtigungen im Kampf gegen das Coronavirus hinzunehmen.
Der Kläger hatte zur Begründung angegeben, seinen Beruf teilweise nicht ausüben zu können. Durch das gleichzeitige Arbeiten und Erziehen entstehe ein hohes Belastungs- und Konfliktpotenzial. Außerdem werde seine Familie durch die Schließung der Kita isoliert, was zu entwicklungspsychologischen Schäden bei den Kindern führen könne.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, der Kläger habe keine existenziellen Beeinträchtigungen im Job dargelegt. Dem Gericht zufolge ist der Mann selbstständig in der Immobilienbranche tätig, seine Frau sei arbeitsunfähig erkrankt und in Elternzeit. Außerdem profitiere er von der Notbetreuung, die die Familie seit dem 27. April nutzen könne. Die sei allerdings zweieinhalb Stunden kürzer als die übliche Öffnungszeit der Kita.
Grundsätzlich habe der Staat zwar die Aufgabe, die Pflege- und Erziehungstätigkeit der Eltern zu unterstützen, so das Gericht, konkrete Ansprüche ließen sich aus der Verfassung aber nicht ableiten.