Corona-Beschlüsse So wollen die 16 Bundesländer Kitas und Schulen wieder öffnen

Leeres Klassenzimmer in Baden-Württemberg: In jedem Land gilt etwas anderes
Foto: Sebastian Gollnow / dpaDie Bundesländer sollen selbst entscheiden, wann und wie Kitas und Schulen wieder öffnen können. Föderalismus sei hier die bessere Ordnung als Zentralismus, sagte Angela Merkel am Mittwoch bei der Runde mit den Ministerpräsidenten. Es gebe tief verankerte Länderzuständigkeiten bei Kitas und Schulen, »da ist es einfach nicht möglich, dass ich mich als Bundeskanzlerin so durchsetzen kann, als hätte ich da ein Vetorecht.«
Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind groß: Viele planen eine schrittweise Öffnung vom 22. Februar an, darunter etwa Nordrhein-Westfalen, Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen. Sachsen hat angekündigt, seine Einrichtungen schon am 15. Februar wieder zu öffnen. Sachsen-Anhalt hingegen will an seinem Plan festhalten, die Schulen erst vom 1. März an schrittweise zu öffnen. In Niedersachsen wiederum sind Grundschüler bereits seit Januar im sogenannten Wechselbetrieb. Darum geht es nun überwiegend auch in den anderen Ländern. Das heißt: Klassen werden geteilt und besuchen abwechselnd die Schule.
Die meisten älteren Schüler werden voraussichtlich erst im März ihre Schulen wieder von innen sehen, mit Ausnahme von Abschlussklassen, für die auch bisher schon Präsenzunterricht möglich war. Und wie verhält es sich mit Masken? Wie mit Schnelltests für Lehrerinnen und Lehrer?
Sie sehen: Die Lage ist nicht gerade leicht zusammenzufassen – und hängt entscheidend auch von der Entwicklung der Infektionszahlen in den jeweiligen Städten und Landkreisen ab. Eine erste Orientierung ist das Ziel. Deshalb kann es sich bei der folgenden Liste nur um eine Momentaufnahme handeln, die nicht sämtliche Regelungen und Ausnahmen im Detail erfasst. So gibt es beispielsweise für Förderschulen Lockerungen, die wir nicht in jedem Fall aufgeführt haben.
Was ist in den einzelnen Bundesländern geplant? Der Überblick:
Corona-Bestimmungen (Stand 12. Februar 2021)
Schulen
Grundschulen sollen ab 22. Februar wieder öffnen – wenn die Infektionszahlen es zulassen und die Virusmutation die Lage nicht verschlimmert. Der Unterricht soll im Wechselbetrieb stattfinden. Das gilt auch für Abschlussklassen. An den weiterführenden Schulen soll ansonsten zunächst weiter Distanzunterricht angeboten werden. Ziel ist es, bald auch hier Präsenzunterricht im Wechselmodell zu ermöglichen. Lehrer sollen Masken erhalten und jede Woche zwei Antigen-Schnelltests.
Kitas
Kitas sollen ab dem 22. Februar schrittweise öffnen.
Schulen
Ab dem 22. Februar soll es für die Klassen 1 bis 4 sowie für die Abschlussklassen von Real- und Mittelschulen Wechselunterricht geben – so wie er bereits für Abiturienten stattfindet. Bei allen Schulformen ist der Wechselunterricht gekoppelt an eine Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Liegt die Inzidenz über 100, gibt es Fernunterricht. Für Lehrerinnen und Lehrer soll eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken im Unterricht eingeführt werden. Die Lehrkräfte sollen zudem mit Material für zwei freiwillige Corona-Selbsttests pro Woche ausgestattet werden. Schülerinnen und Schüler ab dem Alter von 15 Jahren sollen ebenfalls einen freiwilligen Selbsttest pro Woche bekommen.
Kitas
Regelbetrieb in Kleingruppen ist an eine Inzidenz von unter 100 gebunden. Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen wollen, bekommen die Kitagebühr erstattet.
Schulen
Schulen sollen ab dem 22. Februar schrittweise öffnen, für die Jahrgangstufen 1 bis 3 findet ab dann Wechselunterricht in halber Klassengröße statt. Das geschieht entweder im Umfang von mindestens drei Unterrichtsstunden täglich oder nach schulischer Entscheidung und in Abstimmung mit der Schulkonferenz im tage- oder wochenweisen Wechsel. Eine Notbetreuung wird in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 weiter angeboten.
Abschlussklassen werden zunächst weiter wahlweise schulisch angeleitet zu Hause oder im Wechselmodell mit halber Klassengröße unterrichtet.
Alle Jahrgänge sind verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Freien kann darauf verzichtet werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Die Präsenzpflicht bleibt weiter ausgesetzt.
Corona-Selbsttests für Personal an den Schulen sowie Schülerinnen und Schüler werden vorbereitet.
Kitas
Ab dem 22. Februar wird der Zugang zur Notbetreuung erweitert. Die Obergrenze für die maximale Auslastung einer Kita wird von derzeit 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht. Der bevorstehende Übergang in die Schule sowie Sprachförderbedarf werden als weitere Gründe für die Notbetreuung anerkannt.
Voraussetzung für die Notbetreuung ist weiterhin, dass die Eltern entweder einen sogenannten systemrelevanten Beruf ausüben, alleinerziehend sind oder besondere soziale oder pädagogische Gründe vorliegen und die Kinderbetreuung nicht anders organisiert werden kann. Wird die zulässige Auslastungsgrenze nicht überschritten, dürfen auch Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen, deren Eltern nicht in einem systemrelevanten Bereich arbeiten.
Schulen
Ab dem 22. Februar soll unter strengen Hygienekonzepten Wechselunterricht für Grundschüler stattfinden. In Brandenburg umfasst das die Klassen 1 bis 6. Zudem erhalten Abschlussklassen weiterhin Präsenzunterricht, sofern aufgrund besonders hoher Infektionszahlen in der Region nichts anderes geregelt worden ist. Lehrkräfte und andere schulische Angestellte können sich ab dem 15. Februar (bis April) fünfmal kostenlos auf das Coronavirus testen lassen.
Kitas
Die Kitas sind geöffnet, allerdings wird an die Eltern appelliert, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. Alle Beschäftigten in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, die Kontakt mit Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen, Eltern oder anderen Sorgeberechtigten haben, können sich ab Februar mit Schnelltests testen lassen. Vom Land werden bis zu zwei Schnelltests innerhalb einer Woche bis zum 30. April finanziert. Die Tests sind freiwillig.
Schulen
In Bremen geht es erst einmal weiter wie bisher: Für Schülerinnen und Schüler besteht keine Präsenzpflicht. Schüler können entweder Wechselunterricht erhalten oder sie lernen ausschließlich zu Hause. Der Distanzunterricht ist verpflichtend.
Kitas
Es wird eine Notbetreuung für Kinder angeboten. Dafür reicht die Selbsteinschätzung der Eltern aus. In den Gruppen dürfen maximal zehn Kinder betreut werden.
Den Beschäftigten wird zweimal pro Woche ein Covid-19-Schnelltest angeboten. Die Teilnahme an mindestens einer wöchentlichen Testung ist verbindlich.
Schulen
An den Hamburger Schulen wird bis Ende Februar weiterhin Distanzunterricht erteilt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler im Regelfall zu Hause lernen. Es wird ausdrücklich an alle Eltern appelliert, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken. Nur für diejenigen Schülerinnen und Schüler, für die es keine geeignete Alternative gibt, gibt es eine pädagogische Betreuung an den Schulen.
Für Abschlussklassen bieten die Schulen Vorbereitungskolloquien in Kleingruppen an. Vom 1. bis 14. März sind in Hamburg Ferien. Mit welchem Unterrichtsmodell die Schulen danach wieder in die Präsenz starten, wird zurzeit beraten.
Aktuell gilt für die Notbetreuung die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Über eine Anpassung bei Rückkehr in den Präsenzunterricht ab dem 15. März wird zurzeit beraten. Zudem wird darüber beraten, ob und inwieweit sich Schüler und Lehrkräfte ab dem 15. März testen lassen können.
Kitas
In den Kindertageseinrichtungen wird die erweiterte Notbetreuung zunächst bis Anfang März fortgesetzt. Über die weiteren Schritte wurde noch nicht entschieden.
Schulen
Ab dem 22. Februar soll Wechselunterricht für die Klassen 1 bis 6 beginnen – sofern die Infektionszahlen das zulassen. Zudem soll an den Schulen grundsätzlich ab der ersten Klasse eine Maskenpflicht gelten. »Lehrkräfte bekommen ausreichend FFP2-Masken oder medizinische Masken zur Verfügung gestellt«, heißt es vom Ministerium. Schüler müssen keine medizinischen Masken tragen, Alltagsmasken sind erlaubt. Lehrer können sich einmal die Woche kostenfrei in einer Arztpraxis testen lassen.
Kitas
Kitas bieten »Regelbetrieb bei dringendem Bedarf« an. Eltern können ihre Kinder bringen, wenn sie sie nicht zu Hause betreuen können. Erzieherinnen und Erzieher können sich jederzeit kostenlos testen lassen.
Schulen
Grundschülerinnen und Grundschüler sollen nach den Winterferien vom 24. Februar in die Schulen zurückkehren. Das soll für Landkreise und kreisfreie Städte gelten, die einen Inzidenzwert von unter 50 haben. Eine Notbetreuung in der Grundschule soll es ab einem Inzidenzwert von 150 geben. Die Abschlussklassen können weiterhin die Schulen besuchen. Welche Regelungen für die übrigen Jahrgänge gelten, wird am Freitag feststehen. Wer wann einen Mund-Nasen-Schutz in der Schule tragen muss, steht hier.
Kitas
Kitas sind grundsätzlich geöffnet, Eltern sollen ihre Kinder aber – wenn möglich – zu Hause betreuen. Ab einem Inzidenzwert von 150 erfolgt in den Kitas nur noch eine Notbetreuung. Ab dem 22. Februar soll ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen angeboten werden, falls der Inzidenzwert in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter 50 liegt.
Schulen
Bis Ende Februar erhalten lediglich Grundschüler, Förderschüler und Abschlussklassen Wechselunterricht. Alle anderen Schülerinnen und Schüler lernen vorerst weiter von zu Hause aus. Eine Notbetreuung bis Klasse 6 bleibt bestehen. Die Präsenzpflicht ist weiter ausgesetzt. Ab März soll abhängig von den Infektionszahlen schrittweise zum Präsenzunterricht zurückgekehrt werden. Zunächst soll bis zu den Osterferien Wechselunterricht stattfinden. Lehrkräfte müssen keine medizinischen Masken tragen.
Bis zu den Osterferien können sich die mehr als 100.000 Lehrkräfte und Schulleitungen sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Schulen, aber auch Hausmeister oder Schulverwaltungskräfte, einmal pro Woche bei niedergelassenen Ärzten testen lassen. Für Schülerinnen und Schüler sind zurzeit keine Schnelltests seitens des Landes vorgesehen.
Kitas
Die Kindertageseinrichtungen sind zurzeit geschlossen, es wird aber eine Notbetreuung in Kleingruppen bis zur Hälfte der Regelgruppenstärke angeboten. Kitas sollen ab März schrittweise geöffnet werden. Es soll ein Regelbetrieb in festen Gruppen angeboten werden. Erzieherinnen und Erzieher können sich bis zu den Osterferien einmal pro Woche mit Antigen-Schnelltests bei niedergelassenen Ärzten testen lassen. Steigt die Landesinzidenz über 50, werden die Maßnahmen wieder verschärft.
Schulen
Ab dem 22. Februar wird der Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grund- und Förderschulen) in Form eines Wechsels aus Präsenz- und Distanzunterricht wiederaufgenommen.
Abschlussklassen wird eine Rückkehr in den Präsenzunterricht in voller Klassenstärke ermöglicht. Klassen und Lerngruppen können auch geteilt werden, falls hierzu die personellen und räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden auch nach dem 22. Februar in Distanz unterrichtet.
Fällt der Inzidenzwert unter 50, sollen die Jüngsten wieder Präsenzunterricht erhalten. Lehrkräfte sollen FFP-2 Masken tragen, sie erhalten zwei Stück pro Tag. Sie sollen sich zweimal in der Woche testen lassen können. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 will NRW weitere Schritte angehen und den Unterricht auch abseits der Grundschulen aufnehmen.
Kitas
Bis zum 21. Februar gilt ein eingeschränkter Pandemiebetrieb in den Kindertageseinrichtungen, bei dem der Betreuungsumfang für jedes Kind um zehn Stunden pro Woche eingeschränkt ist. Die Landesregierung appelliert zudem an alle Eltern, ihre Kinder, wann immer möglich, selbst zu betreuen. Aus beruflichen oder familiären Gründen ist eine Betreuung aber möglich. Beschäftigte in den Kitas sowie Tagespflegepersonen können sich zweimal pro Woche freiwillig testen lassen. Wie es ab dem 22. Februar weitergehen soll, wird noch beraten.
Schulen
Ab 22. Februar sollen zunächst die Klassen 1 bis 4 sowie die Schülerinnen und Schüler der Unterstufe der Förderschulen im Wechselmodell an die Schulen kommen. Wo der Abstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer auch ohne Teilung eingehalten werden kann, können ganze Klassen in durchgehender Präsenz unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den Präsenzphasen teilzunehmen.
Auch in den Grundschulen und Förderschulen gilt die Maskenpflicht im Unterricht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Behinderung keine Maske tragen oder tolerieren können.
Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen alle Jahrgänge im Wechselunterricht wieder in die Schulen kommen. Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie sonstiges Personal an Kitas und Schulen können sich jederzeit anlasslos auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.
Kitas
Für die Kitas ändert sich erst einmal nichts. Sie bieten »Regelbetrieb bei dringendem Bedarf« an. Eltern können ihre Kinder bringen, wenn sie sie nicht zu Hause betreuen können.
Schulen
Ab dem 22. Februar soll in den Primarstufen von Grund- und Förderschulen Wechselunterricht stattfinden. Für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte besteht eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Für Lehrerinnen und Lehrer, die zu einer Risikogruppe zählen, stehen FFP2-Masken zur Verfügung. Es sollen Schnelltests angeboten werden. Wie es mit den weiterführenden Schulen weitergehen soll, darüber soll noch im Februar beraten werden.
Kitas
Es wird weiterhin eine »bedarfsgerechte Betreuung« angeboten. Jedes Kind, das Betreuung braucht, kann demnach in der Kita ohne Nachweis betreut werden. Das Land appelliert aber an die Eltern, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen und Kitas können sich seit August kostenlos testen lassen. Seit Januar können sie selbst entscheiden, wie oft sie sich testen lassen wollen.
Schulen
Abschlussklassen erhalten in kleinen getrennten Gruppen Präsenzunterricht. Ab dem 15. Februar startet der Unterricht im eingeschränkten Regelbetrieb nach dem Konzept der festen Klassen oder Gruppen wieder für
Schülerinnen und Schüler der Grundschulen
Schülerinnen und Schüler der Primarstufe der Förderschulen
Schülerinnen und Schüler der Unterstufe an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und den Förderzentren mit den entsprechenden Bildungsgängen.
Für alle weiterführenden Schulen ist der Wechselunterricht ab dem 8. März geplant. Eine Entscheidung gab es dazu noch nicht. Aktuell ist das Tragen von Masken im Primarbereich nicht verpflichtend für den Unterricht.
Lehrer können sich einmal die Woche kostenlos testen lassen. Bei den Abschlussklassen wurden freiwillige Tests für die Schüler angeboten (jeweils zum Schulstart und nach den Winterferien).
Kitas
Zurzeit wird in Sachsen eine Notbetreuung angeboten. Ab dem 15. Februar soll es einen eingeschränkten Regelbetrieb geben.
Schulen
Die Schulen in Sachsen-Anhalt bleiben bis zum 28. Februar geschlossen, außer für Abschlussjahrgänge. Für die Jahrgänge 1 bis 6 wird es nach wie vor eine Notbetreuung geben. Ab dem 1. März soll der Präsenzunterricht in den Grund- und Förderschulen wieder aufgenommen werden, sofern in den Tagen vom 22. bis 26. Februar die Inzidenz im jeweiligen Landkreis stets unter 200 lag. Die Präsenzpflicht bleibt weiter aufgehoben. Fällt der Inzidenzwert auf 50, soll an allen Schulen des jeweiligen Landkreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt wieder Regelbetrieb stattfinden.
Lehrkräfte können sich wöchentlich testen lassen. Für Lehrerinnen und Lehrer, die zu einer Risikogruppe gehören, werden zwei FFP2-Masken am Tag zur Verfügung gestellt. Andere medizinische Masken gibt es für Lehrkräfte, die nicht zur Risikogruppe gehören.
Kitas
Ab dem 1. März sollen Kitas einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten.
Schulen
Ab dem 22. Februar soll es für Grundschüler wieder Präsenzunterricht geben – nicht aber in Kreisen mit »diffusem, höherem Infektionsgeschehen oder Verbreitung einer Virusvariante«. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 13 wird weiterhin Fernunterricht angeboten. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 gibt es eine Notbetreuung und für die Abschlussklassen werden die Präsenzangebote fortgesetzt. Für Lehrerinnen und Lehrer sowie Beschäftigte an den Schulen sollen regelmäßige Tests ermöglicht werden.
Kitas
Ab dem 22. Februar soll der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen starten – in Kreisen und kreisfreien Städten, die einen stabilen Inzidenzwert von unter 100 haben. Am 15. Februar will die Landesregierung endgültig entscheiden, wo ab 22. Februar ein Regelbetrieb in Grundschulen und Kitas möglich ist.
Schulen
Abschlussklassen wird Präsenzunterricht angeboten – in welcher Form und in welchem Rhythmus, entscheiden die Schulen selbst. In Grundschulen und für die Klassen 5 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf gibt es eine Notbetreuung. Wann schrittweise weiter geöffnet werden soll, ist noch unklar.
Kitas
Es findet eine Notbetreuung statt. Kitas sollen wie die Grundschulen als Erstes wieder geöffnet werden. Konkrete Pläne liegen derzeit noch nicht vor.
Mit Material von dpa