Coronakrise Gericht hebt Maskenpflicht in Jenaer Schulen auf

In der Coronakrise preschte Jena zunächst bei der Maskenpflicht beim Einkaufen vor. Seit Anfang der Woche sollte die Pflicht auch in Schulen gelten, ein Gericht brachte sie nun zum Fallen.
In diesem Dresdner Gymnasium mussten die Schüler ihre Masken während des Unterrichts nicht tragen, Jena preschte vor

In diesem Dresdner Gymnasium mussten die Schüler ihre Masken während des Unterrichts nicht tragen, Jena preschte vor

Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa

Die Schutzmaskenpflicht in Jenaer Schulen ist vom Verwaltungsgericht Gera aufgehoben worden. Demnach brauchen die Schüler in der Thüringer Stadt in der Coronakrise keinen Mund- und Nasen-Schutz mehr im Unterricht tragen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgte im Eilverfahren.

Aufgrund der aktuell geringen Infektionszahlen in der Stadt sei keine Notwendigkeit für eine solch verschärfte Hygienevorkehrung im Unterricht gegeben, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Stadt hatte mit der seit Wochenbeginn geltenden Maskenpflicht im Unterricht einen Sonderweg beschritten. Dagegen war die Freie Waldorfschule Jena juristisch vorgegangen.

Die Stadt Jena erkenne die Gerichtsentscheidung an, teilte ein Stadtsprecher mit. Unverändert halte die Stadt aber den Ansatz für richtig, dass die Mund-Nasen-Bedeckung die Verbreitung von Viren in geschlossenen Räumen abschwächen könne. Im Lichte der Entscheidung werde die Stadt ihre bis zum 10. Mai gültige Verfügung überarbeiten.

Jena war zuvor bereits bei der Maskenpflicht beim Einkaufen vorgeprescht. Bürgermeister Christian Gerlitz hatte im SPIEGEL-Interview gesagt, dass niemand ein Sonderling sei, der eine Maske trägt.  

hba/dpa
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