Schulen und Coronavirus NRW setzt Maskenpflicht im Unterricht aus

In Nordrhein-Westfalen mussten Kinder und Jugendliche mit dem Schulstart einen Mund-Nasen-Schutz auch im Unterricht tragen. Doch das ändert sich bald.
Armin Laschet verteidigte die Einführung der Maskenpflicht im Unterricht zum Beginn des Schuljahres

Armin Laschet verteidigte die Einführung der Maskenpflicht im Unterricht zum Beginn des Schuljahres

Foto: Rolf Vennenbernd / dpa

Nordrhein-Westfalen setzt die umstrittene Maskenpflicht im Unterricht für Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen aus. Die Pflicht zum Tragen von Masken im Schulunterricht ende am 31. August, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) in Düsseldorf. Die Maskenpflicht in Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts bleibt demnach aber bestehen.

"Das Geschehen in den Schulen ist das Argument, jetzt davon Abstand nehmen zu können", sagte Laschet der Nachrichtenagentur AFP zufolge. Es gebe sinkende Infektionszahlen, deshalb sei nun bei der Überprüfung der Maßnahme diese Entscheidung getroffen worden.

Zum Schutz vor Corona-Infektionen mussten seit Beginn dieses Schuljahres alle Schüler der weiterführenden und berufsbildenden Schulen in NRW einen Mund-Nasen-Schutz auch in der Klasse am Platz tragen.

Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe. Die Jahrgänge 1 bis 4 müssen im Schulgebäude und auf dem Gelände einen Mund-Nasen-Schutz tragen - nicht aber, wenn die Schüler auf ihren festen Plätzen im Unterricht sitzen.

Laschet verteidigt Einführung nach Sommerferien

Eine Maskenpflicht in Schulen gibt es auch in anderen Bundesländern. Laschet sagte, die Maßnahme auch für den Unterricht einzuführen, sei richtig gewesen, weil nicht klar gewesen sei, wie sich mit den Reiserückkehrern die Lage in den Schulen entwickle.

Zuletzt hatte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht noch Klagen gegen die Maskenpflicht im Unterricht zurückgewiesen. Das verpflichtende Tragen von Masken sei nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet, die Verbreitung der Viren einzudämmen, argumentierten die Richter. Es lägen auch keine belastbaren Erkenntnisse für die Annahme vor, dass Alltagsmasken die Aufnahme von Sauerstoff oder den Abbau von Kohlendioxid in relevanter Weise beeinträchtigten.

kko/dpa/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten