Schulen und Corona Schleswig-Holstein führt jetzt auch Maskenpflicht ein

Ein Kieler Schüler wehrte sich zunächst mit Erfolg gegen eine Maske im Unterricht. Er muss den Mund-Nasen-Schutz nicht tragen, entschied ein Gericht. Wenige Stunden später änderte das Schulministerium die Regeln - für alle.
Schüler mit Maske im Unterricht (Symbolbild)

Schüler mit Maske im Unterricht (Symbolbild)

Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Zunächst war nur von einer "dringenden Empfehlung" die Rede, jetzt wird die Maske an Schleswig-Holsteins Schulen Pflicht: Schülerinnen und Schüler müssen sie ab Montag auf dem Schulgelände tragen, aber nicht im Unterricht. Die Maskenpflicht gilt für alle Jahrgänge. Das teilte Kultusministerin Karin Prien (CDU) mit.

Sie legte damit eine deutliche Kehrtwende hin. Während die meisten anderen Bundesländer eine Maskenpflicht im Schulgebäude, teils auch auf dem Pausenhof und wie Nordrhein-Westfalen sogar im Unterricht  angeordnet haben, fuhr das nördlichste Bundesland bisher einen vergleichsweise weichen Kurs. Noch am vergangenen Freitag, nach der ersten Woche im neuen Schuljahr, hatte Prien eine Maskenpflicht für nicht nötig erklärt.

Die Erfahrungen der ersten Woche hätten gezeigt, dass der dringenden Empfehlung des Ministeriums in den Schulen weitestgehend gefolgt werde, hatte Prien gesagt. Angesichts des weiteren Infektionsgeschehens wolle sie jedoch die Einführung einer Maskenpflicht prüfen. Nun kam ihr der Fall eines Kieler Schülers dazwischen, der sich vor Gericht gegen das Tragen einer Maske im Unterricht speziell an seiner Schule gewehrt hatte.

Gerichtsbeschluss zur Maskenpflicht

In Schleswig-Holstein gab es bisher nur die Empfehlung, Masken auch im Unterricht zu tragen. Das Hygienekonzept der fraglichen Schule enthielt jedoch die Verpflichtung, einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz zu benutzen. Das Verwaltungsgericht Schleswig stufte diese Regel am Mittwoch als Verwaltungsakt ein. Gegen diesen Verwaltungsakt habe der Schüler Widerspruch eingelegt, dem Kraft des Gesetzes aufschiebende Wirkung zukomme, hieß es.

Deshalb könne die Verpflichtung ihm gegenüber vorläufig nicht durchgesetzt werden. Die Verpflichtung greife in relevanter Weise in das Grundrecht der Schüler auf allgemeine Handlungsfreiheit ein. Zu der Frage, ob die Anordnung der Maskenpflicht und der damit verbundene Grundrechtseingriff selbst rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig sei, äußerte sich das Gericht noch nicht.

Für andere Schülerinnen und Schüler habe die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen, betonten die Richter. Das stimmt zwar in juristischer - nicht aber in politischer Hinsicht.

Ministerin Prien teilte am Mittwochnachmittag zunächst mit, der richterliche Beschluss werde ausgewertet. "Wir werden nun umgehend beraten, wie eine etwaige Änderung der Rechtsgrundlage aussehen könnte, um verbindliche Regeln zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulbereich zu ermöglichen." Wenige Stunden später verkündete sie bereits die Maskenpflicht.

In einem Statement sagte Prien, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sei der Grund für ihren Kurswechsel gewesen.

Von den knapp 800 Schulen in Schleswig-Holstein sind seit Schuljahresbeginn am 10. August zuletzt in etwa 15 Schulen einzelne Schülergruppen (Kohorten) wegen Corona-Fällen oder Verdachtsfällen vorsorglich nicht im Präsenzunterricht unterrichtet worden.

fok/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten