Geschlossene Schulen und Kitas Was Eltern jetzt wissen müssen

Ein erster Landkreis hat Schulen und Kindergärten vorsorglich geschlossen, weitere Kommunen könnten folgen. Was bedeutet das für die Eltern?
"Die Schule bleibt heute geschlossen": Schild an einem Gymnasium im Landkreis Heinsberg

"Die Schule bleibt heute geschlossen": Schild an einem Gymnasium im Landkreis Heinsberg

Foto: Jonas Güttler/ dpa

Kinder und Jugendliche im Landkreis Heinsberg müssen zu Hause bleiben: Weil ein Mann mit dem Coronavirus infiziert ist, bleiben Schulen, Kindergärten, Bücherei und das Rathaus vorübergehend geschlossen, wie die Stadtverwaltung in einem Facebook-Post  mitteilte. Was aber heißt das für andere Kommunen, was können Eltern in einem solchen Fall tun? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Wer entscheidet, ob Schulen und Kindertagesstätten geschlossen werden?

Wie Schulen und Kitas mit Corona-Verdachtsfällen umgehen sollten, regelt grundsätzlich jedes Bundesland und manchmal sogar jede Kommune für sich.

Im Landkreis Heinsberg hat ein lokaler Krisenstab entschieden. Ihm gehören Fachleute an, unter anderem aus dem Gesundheitsamt, von der Polizei und den Rettungskräften, aus den Krankenhäusern. Zuvor hatte sich der Krisenstab mit dem Innen- und dem Gesundheitsministerium in Düsseldorf abgestimmt.

Im bayerischen Kaufering beispielsweise hatte Ende Januar das Landratsamt entschieden, eine Kindertagesstätte weiter geöffnet zu lassen, obwohl der Vater eines dort betreuten Kindes sich mit dem Coronavirus infiziert hatte. Alle Eltern wurden umfassend informiert, die Einrichtung allerdings nicht geschlossen.

Wie gehen die Bundesländer vor?

Die meisten Kultusministerien haben bisher keinen eigenen Notfallplan für den Umgang mit Corona-Verdachtsfällen, wie eine SPIEGEL-Umfrage in den Bundesländern ergab. Die Schulen melden Verdachtsfälle in der Regel dem zuständigen Gesundheitsamt. "Das Gesundheitsamt bewertet das gegebene Gesundheitsrisiko und veranlasst die notwendigen Maßnahmen. Die Schulleitungen setzen die notwendigen Maßnahmen um", heißt es etwa aus dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Eine Sprecherin des sächsischen Kultusministeriums in Dresden sagt: "Unsere Schulen sind sensibilisiert. Am Ende entscheidet das Gesundheitsamt."

Rheinland-Pfalz verschickte Hygieneempfehlungen an alle Schulen und Kitas. Bildungsministerin Stefanie Hubig (SPD) habe zudem einen Austausch zu dem Thema in der Kultusministerkonferenz angeregt, teilt eine Sprecherin mit.

Das hessische Kultusministerium gibt an, an die Anweisung des Ministeriums für Soziales und Integration mit der Zuständigkeit für Gesundheit gebunden zu sein. "Da es bislang noch keine Corona-Fälle in Hessen gibt, gab es auch noch keine Anweisungen an die Schulen und Kitas", sagt ein Sprecher.  

In Baden-Württemberg, wo es inzwischen vier bestätigte Corona-Fälle gibt, kündigte das Kultusministerium an, noch in dieser Woche Hinweise an Schulen und Kitas herauszugeben und sie zu informieren, wie bei einem Verdachtsfall vorzugehen sei. Das Bildungsministerium im Saarland hat nach eigenen Angaben bereits ein solches Rundschreiben verschickt. "Sollte im Saarland ein Fall auftreten, sind der öffentliche Gesundheitsdienst sowie Krankenhäuser und Ärzteschaft vorbereitet."

Mecklenburg-Vorpommern hatte für Donnerstag ein Informationsschreiben zu den Auswirkungen der Masern-Impfpflicht an alle Schulen angekündigt. "Den Versand nutzen wir angesichts der nun auch in Deutschland aufgetretenen Corona-Infektionen auch, um parallel auf die umfassenden öffentlichen Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aufmerksam zu machen, wie bei Verdachtsfällen und Kontakt zu infizierten Personen zu verfahren ist", sagt ein Sprecher.

In Kindertagesstätten und Schulen in Thüringen liegen solche Handreichungen nach Angaben des Kultusministeriums bereits vor. "Erkrankungen werden vom Arzt festgestellt und durch ein Labor bestätigt. Arzt und Labor melden die Erkrankungen mit Namen und Adressen innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt", erklärt eine Sprecherin von Kultusminister Helmut Holter (Die Linke). "Eltern melden ihre Kinder im Falle einer Erkrankung in den Schulen und Kindergärten ab." Dies gelte auch für andere Infektionskrankheiten wie Masern, Norovirus oder Scharlach.

Auch für den Fall einer Epidemie hat Thüringen vorgedacht: "Für diesen Fall und zur Abfrage krankheitsbedingter Schulschließungen wurde ein Fragebogen vorbereitet, der vom Bildungsministerium an die Schulämter und von dort an die Schulen verteilt werden kann", sagt die Sprecherin. "Ziel ist die Erfassung der Erkrankungsfälle und Schulschließungen zur Koordinierung von weiteren Unterstützungsmaßnahmen."

Was sollten Eltern tun, die befürchten, ihr Kind könnte sich infiziert haben?

Das Robert Koch-Institut empfiehlt Personen, die möglicherweise mit Corona-Infizierten in Kontakt gekommen sind, sich "unverzüglich und unabhängig von Symptomen" an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden. Treten erkältungsähnliche Symptome auf, sollte man nach vorheriger telefonischer Anmeldung und dem Hinweis auf Coronavirus-Verdacht einen Arzt aufsuchen.

Was passiert, wenn Eltern nicht zur Arbeit erscheinen können, weil Schule oder Kindergarten geschlossen bleiben?

Grundsätzlich gilt: Ist das eigene Kind erkrankt, steht es Eltern zu, eine Zeit lang zu Hause zu bleiben und das Kind zu versorgen. Dieser Anspruch ist pro Kind und Elternteil auf jeweils zehn Arbeitstage - bei Alleinerziehenden auf 20 Arbeitstage - begrenzt. Der Arbeitgeber hat Anspruch auf einen Nachweis, der belegt, dass das Kind pflegebedürftig ist. 

Ist das Kind gesund und bleiben Eltern zu Hause, weil Schule oder Kindergarten geschlossen sind, müssen sie ihren Arbeitgeber umgehend darüber informieren. "Eltern müssen im Streitfall belegen können, dass ihr Kind nicht allein zu Hause bleiben und dass kein anderer die Betreuung übernehmen kann." Geschieht dies nicht, drohe im schlimmsten Fall eine Abmahnung oder sogar die Kündigung, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin.

Eltern, die aktuell von Kindergarten- und Schulschließungen betroffen sind, sollten daher sofort das Gespräch mit ihrem Arbeitgeber suchen. Oft finden sich so einvernehmliche Lösungen wie etwa die Arbeit aus dem Homeoffice oder unbezahlter Urlaub.

Wer nicht arbeitet, erhält in der Regel auch keinen Lohn. Ausnahmen könnten sich aus Paragraf 616 BGB ergeben. Darin ist geregelt, dass Mitarbeiter ihr Gehalt weiter beziehen, wenn sie nicht verhältnismäßig lange ausfallen und für ihr Fehlen selbst nichts können, erläutert Bredereck. "In vielen Arbeitsverträgen ist diese Regelung aber ausdrücklich ausgeschlossen."

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