Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Studentinnen zu sexuellen Handlungen genötigt – Professor der Uni Erfurt wird entlassen

Universität Erfurt: »Gravierende Verstöße gegen die Dienstpflichten eines Hochschullehrers«
Foto: Steve Bauerschmidt / stock&people / IMAGOEin suspendierter Professor der Universität Erfurt darf auch künftig nicht mehr im Thüringer Hochschuldienst lehren oder forschen. Das hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar in einem Berufungsverfahren entschieden. Der Mann soll aus dem Dienst der Uni und somit des Freistaates entlassen werden, schreibt die »Thüringische Landeszeitung« .
Dem Hochschullehrer war vorgeworfen worden, Studentinnen mit dem Versprechen auf gute Noten zum Sex genötigt zu haben. Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte in seinem Urteil 2020 zwar festgestellt, dass der Hochschullehrer seine Dienstpflichten »gravierend« verletzt hatte. Trotzdem rechtfertige die Anbahnung von Sex in der Uni zwischen Lehrenden und Studierenden noch nicht die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, hieß es damals. Begründet wurde das damit, dass die volljährigen Studentinnen keine Schutzbefohlenen mehr seien, sondern Erwachsene.
Gegen dieses Urteil hatte das Thüringer Wissenschaftsministerium Berufung eingelegt. »Wir begrüßen das Urteil«, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Dienstag. »Aus unserer Sicht lagen gravierende Verstöße gegen die Dienstpflichten eines Hochschullehrers vor, die einer Weiterbeschäftigung an der Universität Erfurt entgegenstehen.«
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hatten wir versehentlich über einen kostenfreien Zugang auf die »Thüringische Landeszeitung« verlinkt, obwohl der Originalartikel kostenpflichtig ist. Wir haben das korrigiert.