Anti-Rassismus-Programm Gedenkstättenbesuch soll für Frankreichs Schüler Pflicht werden

»Selbst sehen und erkennen«: Schulklasse im KZ Auschwitz (Symbolbild)
Foto: epd / IMAGOIm Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus setzt die französische Regierung auf eine größere Sensibilisierung schon bei Schülerinnen und Schülern. Jugendliche sollen in Zukunft mindestens einmal während ihrer Schullaufbahn eine Gedenkstätte besuchen, die im Zusammenhang mit Rassismus, Antisemitismus oder Antiziganismus steht. Das sieht ein Plan vor, den Premierministerin Élisabeth Borne am Montag in Paris vorstellte. »Bildung spielt eine Schlüsselrolle, aber um die Denkarten zu ändern, muss man selbst sehen und erkennen«, sagte sie.
Borne stellte ein Maßnahmenpaket der Zentralregierung mit insgesamt rund 80 Punkten vor. Organisationen, die sich gegen Diskriminierung einsetzen, begrüßten das Vorhaben, äußerten sich teilweise aber auch skeptisch. Bereits 2018 hatte die damalige Regierung unter Präsident Emmanuel Macron einen Antirassismus-Plan aufgestellt. Es sei dann aber kaum etwas passiert, sagte etwa Maya Hagege von der Organisation »Managers de la diversité« in der Zeitung »Le Monde« . Das Blatt bezeichnete das vorherige Anti-Rassismus-Paket der Regierung als einen Misserfolg.
Auch in Deutschland gibt es immer wieder Debatten darüber, ob Jugendliche zu einem Besuch in einem der Vernichtungslager verpflichtet werden können. So hatte sich die frühere Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) für solche obligatorischen Besuche ausgesprochen: »Damit gerade junge Menschen begreifen, was geschehen ist, ist es notwendig, die Orte der Gräuel zu besuchen und angesichts der Verbrechen innezuhalten.«
Die frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden, Charlotte Knobloch, hatte sich 2018 im SPIEGEL-Interview jedoch skeptisch gezeigt. »Das einzige Lager, wo man die Tragödie noch wirklich wahrnehmen kann, ist Auschwitz«, sagte Knobloch: »Solche Besuche können aber nur stattfinden, wenn sie vorbereitet werden. Die jungen Menschen müssen wissen, wo sie da hingehen. Und wenn einer nicht will, darf man ihn nicht dazu verpflichten.«