Freiburger Waldorfschule Schulaufsicht erklärt fast alle Befreiungen von der Maskenpflicht für ungültig

Maske neben einer Federmappe (Symbolbild): Ungültige Befreiungen
Foto: Marijan Murat / dpaDie Schulbehörde in Freiburg hat Dutzende Maskenatteste von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften einer Waldorfschule für ungültig erklärt. Ärzte hatten die Befreiung von der Maskenpflicht mit einer »CO2-Rückatmung« begründet. Diese führe bei Kindern – so die Ausführungen auf dem Attest – zu Kopfschmerzen und Übelkeit.
Von 55 Befreiungen von der Maskenpflicht entsprachen nur zwei oder drei den Voraussetzungen der Coronaverordnungen, wie unter anderem die »Badische Zeitung« und »Der Tagesspiegel« berichten. Die Atteste seien in Privatkliniken in Bayern und Berlin ausgestellt worden, hieß es. Viele hätten »wortgleiche Begründungen« beinhaltet.
An der Waldorfschule im Stadtteil St. Georgen war es im Oktober zu einem Coronaausbruch mit Dutzenden Infektionen gekommen. Zwei Eltern wandten sich an die Behörde, und die Schulaufsicht überprüfte die Maskenatteste. Bei 600 Schülerinnen und Schülern fiel auf, dass 55 Personen eine Befreiung von der Maskenpflicht hatten.
Die Schule kündigte nun an, entsprechende Atteste nicht mehr anzuerkennen.