Gerichtsentscheidung
Schüler haben kein Anrecht auf Videounterricht nach Stundenplan
Wenn die Schulen auf Distanzunterricht umstellen, können Kinder und Jugendliche nicht verlangen, dass alle Stunden per Videounterricht gegeben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Regensburg entschieden.
Viel Spielraum für Schulen bei der Wahl der Kommunikationsmittel: Distanzunterricht im Wohnzimmer (Symbolbild)
Foto: Rolf Vennenbernd / dpa
Die Schulen geschlossen, der Unterricht ins Netz verlagert und ausgedünnt: Vier Landshuter Gymnasiasten wollten sich mit dem verringerten Lehrangebot nicht abfinden. Per einstweiliger Anordnung wollten sie ihre Schule verpflichten, planmäßig jede einzelne Schulstunde auch als Videounterricht anzubieten. Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat den Antrag jedoch abgelehnt.
Die Schülerinnen und Schüler könnten keinen Videounterricht im Umfang des regulären Stundenplans verlangen, teilte das Gericht mit. Denn der Staat könne weitgehend selbst festlegen, wie er den Videounterricht gestalte. Er habe bei Planung, Organisation, Leitung und inhaltlich-didaktischen Rahmenbedingungen des Schulwesens eine umfassende Gestaltungsfreiheit (Aktenzeichen RN 3 E 21.34).
Die vier Schüler, die verschiedene Jahrgangsstufen des Landshuter Gymnasiums besuchen, hatten argumentiert, dass das Einstellen von Lernmaterialien auf digitalen Lernplattformen nicht ausreiche. Es müssten vielmehr auch Chat-Tools für den Videounterricht genutzt werden.
Die Richter sahen das anders. Der Eilantrag sei einerseits schon deshalb nicht zulässig, weil die Schüler ihr Anliegen zuerst an ihre Schule herantragen müssten – das hatten sie jedoch nicht getan. Außerdem sei es eine Frage der schulinternen Organisation, wie und mit welcher Kommunikationstechnik der Distanzunterricht durchgeführt werde. Das Recht der Schüler und Eltern auf eine ausreichende Unterrichtsversorgung sei in diesem Fall jedenfalls nicht in unzumutbarer Weise beeinträchtigt worden, so das Verwaltungsgericht.