Verwaltungsgericht Aachen Student im 59. Semester darf an Schwimmkurs teilnehmen

Wie gut muss man für Hochschulsport schwimmen können? Darüber stritt ein Langzeitstudent mit der Uni Aachen vor Gericht
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Ein Langzeitstudent der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen ist vorerst für einen Hochschul-Schwimmkurs der Leistungsstufe 4 zugelassen. Darauf haben sich die Universität und der Mann in einem Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Aachen geeinigt (Aktenzeichen: 6 L 1470/19).
Der Student im 59. Semester, Jahrgang 1970, hatte in der Vergangenheit regelmäßig am Sportangebot der Universität teilgenommen - auch an den Schwimmkursen, wie das Gericht in einer launigen Mitteilung unter dem Titel "Pack die Badehose ein" feststellt. Trotzdem reichen seine Fähigkeiten im Wasser nach Meinung der Schwimmlehrer nicht für einen weiteren Kurs aus. Der Universität zufolge diene der Schwimmkurs als "Technik-, Aufbau- und Fördertraining für Schwimmerinnen und Schwimmer, die schon drei Schwimmstile - Brust, Kraul und Rücken - komplett beherrschen".
Der Mann sei abgelehnt worden, weil er diese Voraussetzungen nicht erfülle, so die RWTH. Der Langzeitstudent verwies hingegen auf seine Deutschen Schwimmabzeichen in Silber und Gold - und klagte.
Vor dem Aachener Verwaltungsgericht einigten sich nun beide Parteien: Da bislang nicht ausreichend dokumentiert sei, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Leistungsstufe 4 nicht erfülle, dürfe er den laufenden Kurs dieser Leistungsstufe bis zum Ende besuchen. Das allerdings vermutlich zum letzten Mal: Die Universität kündigte bereits an, die Zulassungsvoraussetzungen der Schwimmkurse der Leistungsstufe 4 "neu und transparent" zu regeln, um künftig eine "homogene Trainingsgruppe" zu ermöglichen.
Nach der Einigung zwischen Dauerstudent und Uni zeigte sich das Gericht erleichtert: "Auf dieser Grundlage hat die Kammer von einem Ortstermin am Beckenrand einschließlich Vorschwimmen (des Antragstellers, nicht der Kammer) verzichtet", heißt es in der Mitteilung des Verwaltungsgerichts.