Arbeitsbedingungen für Postdocs Humboldt-Uni klagt gegen Berliner Hochschulgesetz

Knatsch in Berlin: Die Humboldt-Uni klagt gegen das neue Hochschulgesetz. Die scheidende HU-Präsidentin Kunst überreicht der neuen Wissenschaftssenatorin damit ein vergiftetes Abschiedsgeschenk.
Eingang zur Humboldt-Universität in Berlin

Eingang zur Humboldt-Universität in Berlin

Foto: Wolfgang Kumm/ picture alliance/dpa

Darf ein Bundesland seine Hochschulen verpflichten, dem wissenschaftlichen Nachwuchs langfristige Jobperspektiven anzubieten? Die Berliner Humboldt-Universität (HU) wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das neue Berliner Hochschulgesetz. Der Schriftsatz sei am Donnerstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden, teilte die HU mit .

Damit solle höchstrichterlich geklärt werden, ob das Land Berlin mit dem seit Ende September geltenden Hochschulgesetz seine Kompetenzen überschritten habe, sagte ein Uni-Sprecher. Die Beschwerde richtet sich gegen einen einzelnen Paragrafen des Gesetzes, den § 110.

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Der besagt, dass die Hochschulen mit promovierten Nachwuchswissenschaftler:innen auf haushaltsfinanzierten Qualifikationsstellen eine Anschlussvereinbarung zur unbefristeten Beschäftigung vereinbart treffen müssen. Der Passus war eine politische Reaktion auf die #IchBinHanna-Bewegung, die monatelang die schlechten Arbeitsbedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs angeprangert hatte.

»Mit der Regelung geht das Land Berlin einen arbeitsrechtlichen und hochschulpolitischen Sonderweg«, erklärte die HU jetzt. Dafür habe Berlin jedoch gar nicht die Gesetzgebungskompetenz.

Uni beharrt auf Stellenrotation

Die Universität beruft sich dabei auf ein Gutachten ihres Verfassungsrechtlers Matthias Ruffert , demzufolge allein der Bund mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz über die Arbeitsbedingungen von Postdocs entscheiden dürfe. Auch könne die Hochschule ihren Auftrag zur Nachwuchsförderung nur erfüllen, »wenn die beschränkt vorhandenen Stellen nach einer gewissen Zeit auch wieder frei werden«.

Eingereicht wurde die Verfassungsbeschwerde von HU-Präsidentin Sabine Kunst gewissermaßen als Schlusspunkt ihres Widerstands gegen das neue Berliner Hochschulgesetz (BerlHG). Kunst hatte bereits Ende Oktober öffentlichkeitswirksam ihren Rücktritt als Uni-Chefin zum Jahresende erklärt und das mit dem neuen Gesetz begründet. »Persönlich halte ich die wissenschaftspolitischen Weichenstellungen des BerlHG für gut gemeint, aber schlecht gemacht«, hatte Kunst damals gesagt, »die Änderungen in ihrer Gesamtheit gefährden die exzellente Weiterentwicklung der Humboldt-Universität und in der Konsequenz den Wissenschaftsstandort Berlin.«

»Es ist das gute Recht der Humboldt-Universität, Teile des Berliner Hochschulgesetzes höchstrichterlich prüfen zu lassen«, erklärte Wissenschaftssenatorin Ulrike Gote (Grüne) dazu am Donnerstag auf SPIEGEL-Anfrage. Der Senat werde die Entscheidung des Verfassungsgerichts jetzt abwarten und dann umsetzen. »Unabhängig vom Ausgang der Verfassungsbeschwerde ist klar, dass wir die Universitäten mit der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft nicht alleine lassen.« Daher werde es bald Gespräche mit Beteiligten aus den Hochschulen zu Anpassungen des Gesetzes geben.

Bei Nachwuchswissenschaftler:innen sorgte die Verfassungsbeschwerde für Kopfschütteln. Bei Twitter wurde die Ankündigung der HU fast ausschließlich negativ kommentiert.

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Mehrere Postdocs warfen der Universität vor, geschmacklos zu handeln und den Kontakt zur Lebens- und Arbeitsrealität des wissenschaftlichen Nachwuchses verloren zu haben.

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