Landgericht Wiesbaden Strafverfahren gegen Ex-Hochschulpräsident Jahns eingestellt

Ende einer jahrelangen Hängepartie: Das Strafverfahren gegen den früheren Präsidenten der European Business School (EBS) in Wiesbaden wird eingestellt. Christopher Jahns muss 30.000 Euro zahlen.
Verfahren eingestellt: Christopher Jahns (2013, vor dem Landgericht Wiesbaden)

Verfahren eingestellt: Christopher Jahns (2013, vor dem Landgericht Wiesbaden)

Foto: Boris Roessler/ dpa

Keine Schuldfeststellung, der Vorwurf der Untreue wird fallen gelassen: Christopher Jahns muss sich nicht mehr vor dem Landgericht Wiesbaden verantworten. Gegen Zahlung einer Auflage von 30.000 Euro wird das Strafverfahren gegen den früheren Präsidenten der Privatuniversität European Business School (EBS) eingestellt.

Auch die Staatsanwaltschaft hat der Einstellung des Verfahrens zugestimmt. Das Landgericht Wiesbaden teilte mit, es habe dem Angeklagten die Auflage erteilt, innerhalb eines halben Jahres 30.000 Euro zu zahlen. Ein Teil der Summe fließt in die Staatskasse, ein Teil an gemeinnützige Einrichtungen. Diese Auflage sei "geeignet, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Wird die Auflage erfüllt, so kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden und das Verfahren wird endgültig eingestellt", heißt es in der Erklärung des Gerichts.

Jahns war 2012 angeklagt worden, weil er als EBS-Präsident 180.000 Euro veruntreut haben sollte. Der Vorwurf stützte sich im Wesentlichen auf vier Rechnungen eines Beratungsunternehmens, deren Bezahlung der Hochschulchef freigegeben hatte, für die es aber keine Gegenleistung gegeben haben soll. Pikant: Jahns war seinerzeit nicht nur Präsident der privaten Managerschmiede, sondern gleichzeitig auch Teilhaber der Beratungsfirma sowie weiterer Unternehmen.

Jahrelange Verfahrensdauer

Die EBS, die sich zwischenzeitlich von Jahns getrennt hatte, bestätigte, dass ihr kein materieller Schaden entstanden sei. Nach Dutzenden Verhandlungstagen war der Prozess jedoch geplatzt, weil der Angeklagte dauerhaft erkrankte.

Jahns hatte die Vorwürfe immer bestritten und wiederholt betont, dass er sich als Opfer einer Intrige sehe, angezettelt von Verschwörern aus seiner alten Hochschule. Wegen seiner Erfolgsorientierung sei er unbequem gewesen, die Vorwürfe seien aus der Luft gegriffen, die Staatsanwaltschaft habe sich mit ungerechtfertigtem Verfolgungseifer in seinen Fall verbissen - weshalb er seinerseits zwischenzeitlich in einem weiteren Verfahren das Land Hessen verklagt hatte.

Denn der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, also ein Landesbediensteter, habe ihn öffentlich mehrfach massiv vorverurteilt und damit seinen Rausschmiss an der Uni provoziert, so Jahns in diesem Schadensersatzprozess. Statt der geforderten 250.000 Euro bekam er zwar nur 15.000 Euro zugesprochen, wichtiger dürfte ihm aber die Genugtuung über die Entscheidung zu seinen Gunsten gewesen sein.

Schon einmal hatte das Landgericht eine Einstellung des Strafverfahrens angeregt, damals gegen eine Auflage von 50.000 Euro. Das hatte die Staatsanwaltschaft jedoch abgelehnt. Die Neuauflage des Verfahrens, die im März 2020 hätte beginnen sollen, scheiterte erneut an der Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten.

him
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