Lettisch als verpflichtende Unterrichtssprache EuGH-Generalanwalt zweifelt an Sprachregelung für Hochschulen in Lettland

Die Universität Lettlands in Riga: Ob die Regelung verhältnismäßig sei, sollte am besten der lettische Verfassungsgerichtshof beurteilen
Foto: Hanneke Wetzer via www.imago-ima / imago images/Hanneke WetzerLettland darf seine Hochschulen womöglich verpflichten, ausschließlich auf Lettisch zu unterrichten – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Auffassung formulierte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in seinem Gutachten. Er meldete zugleich Zweifel an, ob alle diese Voraussetzungen erfüllt seien. (Az. C-391/20)
Es geht um eine entsprechende Änderung des Hochschulgesetzes von 2018, gegen die einige lettische Parlamentsabgeordnete klagten. Der Verfassungsgerichtshof hält die Regelung für nicht verfassungsgemäß und fragte den EuGH, ob sie auch gegen EU-Recht verstoße.
Generalanwalt Nicholas Emiliou argumentierte nun, dass die Regelung die Niederlassungsfreiheit für Hochschulen aus anderen Ländern einschränke. Dies könne zwar durch das berechtigte Interesse gerechtfertigt werden, die lettische Sprache zu fördern. Dazu müssten aber andere Sprachen nicht zwangsläufig eingeschränkt werden. Ob die Regelung verhältnismäßig sei, sollte am besten der lettische Verfassungsgerichtshof beurteilen.
Schutz russischer Minderheit
Emiliou verwies auch darauf, dass wegen der großen russischsprachigen Minderheit im Land der Schutz von Minderheitensprachen berücksichtigt werden müsse.
Da die staatlichen Universitäten ausschließlich in der Landessprache unterrichten müssten, seien viele Russischsprachige, deren Kenntnisse in der Amtssprache nicht ausreichten, in der Vergangenheit auf private Hochschulen ausgewichen oder entschieden sich für ein Studium im Ausland, schrieb die Bundeszentrale für politische Bildung vor der Änderung des Hochschulgesetzes über die Sprachenpolitik im Baltikum. Hintergrund ist, dass die russische Sprache zu Zeiten der Sowjetunion lange dominierend war.
Die Richterinnen und Richter müssen sich bei ihrer Entscheidung nicht an das Gutachten des EuGH halten, orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für das Urteil wurde noch nicht bekannt gegeben.