Gerichtsbeschluss Katholische Kinder haben bei Aufnahme in katholische Schulen Vorrang

Nordrhein-westfälisches Oberverwaltungsgericht in Münster (Archivbild)
Foto: Guido Kirchner / dpaKatholische Grundschulen dürfen bevorzugt katholische Kinder aufnehmen. Das stellte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster klar und wies die Beschwerde eines konfessionslosen Jungen aus Datteln zurück.
Dieser hatte schon erfolglos vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragt, das Land Nordrhein-Westfalen solle verpflichtet werden, ihn zum kommenden Schuljahr 2021/2022 vorläufig in eine städtische katholische Bekenntnisgrundschule aufzunehmen. Das OVG bekräftigte nun, der in der Landesverfassung eingeräumte Vorrang von bekenntnisangehörigen Kindern beim Zugang zu öffentlichen Bekenntnisschulen sei mit dem Grundgesetz vereinbar.
Einen Gleichbehandlungsanspruch habe der Junge in diesem Fall nicht. Die Bevorzugung von bekenntnisangehörigen Schülern sei bei der Aufnahme in eine öffentliche Bekenntnisschule gerechtfertigt, weil das Grundgesetz von der Zulässigkeit öffentlicher Bekenntnisschulen ausgeht.
Geschwisterkindregelung greift nicht
In der Begründung aus Münster hieß es weiter, es bestehe kein Verstoß gegen das grundgesetzliche Verbot einer Benachteiligung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung. Ein OVG-Sprecher sagte, dieser Vorrang sei ebenso im Falle anderer religiöser Bekenntnisse gegeben, also etwa bei Aufnahme evangelischer Schüler in eine evangelische Schule.
Auch als sogenanntes Geschwisterkind könne der Junge aus Datteln nicht aufgenommen werden. Seine jüngeren Geschwister sollen erst später an der Grundschule angemeldet werden. Die Geschwisterkindregelung setze voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahmeentscheidung bereits ein oder mehrere Geschwister Schüler der Schule sind oder zumindest im Aufnahmeschuljahr sein werden.
Außerdem müsse die Schulleiterin den Jungen nicht als Härtefall einstufen. Die »behaupteten Erschwernisse und Gefährdungen auf dem Schulweg zu zwei anderen Grundschulen« seien dafür nicht gewichtig genug.