Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Lehrerverband begrüßt Rechtsklarheit für Schulschließungen

Der Deutsche Lehrerverband blickt wohlwollend auf die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. So gebe es Rechtsklarheit, um notfalls Schulen zu schließen. Kritik gibt es für die Pläne der Ampelparteien.
Leere Klassenzimmer in Zeiten der Pandemie (Archivfoto): »Schulschließungen sind als ›Ultima Ratio‹ verfassungskonform«

Leere Klassenzimmer in Zeiten der Pandemie (Archivfoto): »Schulschließungen sind als ›Ultima Ratio‹ verfassungskonform«

Foto: Jörn Wolter / wolterfoto.de / imago images/wolterfoto

Der Deutsche Lehrerverband hat die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit von Schulschließungen während der Geltungsdauer der sogenannten Bundesnotbremse begrüßt. Die Entscheidungen schafften die nötige Rechtsklarheit, sagte Verbandspräsident Heinz-Peter Meidinger der Nachrichtenagentur dpa.

»Schulschließungen sind demnach als ›Ultima Ratio‹ verfassungskonform, wenn sie dem höherrangigen Schutzauftrag des Staates für Leben und Gesundheit dienen und es keine milderen Maßnahmen mit gleicher Wirkung gibt«, sagte Meidinger. Er bezeichnete es in dem Zusammenhang als »schweren politischen Fehler«, dass die Ampelparteien generelle Schulschließungen mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ausgeschlossen hätten.

Verlängerte Ferien lehnt der Lehrerverband ab

Niemand, auch nicht der Lehrerverband wolle eine erneute, langandauernde Phase des Distanzunterrichts. »Aber bei einem eventuell notwendigen nochmaligen befristeten Lockdown Schulen völlig außen vor zu lassen, obwohl wir in dieser Altersgruppe mit die höchsten Inzidenzen haben und Schulen Drehscheiben des Pandemiegeschehens sind, wäre ebenso falsch.«

Verlängerte Weihnachtsferien, wie in Brandenburg und Sachsen-Anhalt beschlossen, lehnt der Verband ab, wenn diese »nicht eingebettet sind in umfassende Maßnahmen von Kontaktbeschränkungen in der Gesamtgesellschaft, also beispielsweise einen gleichzeitigen kurzen Lockdown«. Ansonsten werde eine solche Ferienverlängerung auch keine große Wirkung erzielen.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Externer Inhalt

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Das Bundesverfassungsgericht hatte an bestimmte Inzidenzen gekoppelte Schulschließungen im Frühjahr auf Basis der von Ende April bis Ende Juni geltenden Bundesnotbremse für rechtens erklärt und Klagen von Schülern und Eltern dagegen abgewiesen. Das Gericht verwies dabei aber auch auf die besondere Lage im Frühjahr mit gerade erst angelaufenen Impfungen.

kfr/dpa
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten