Dieser Beitrag wurde am 03.11.2016 auf bento.de veröffentlicht.
Eigentlich war der Brexit längst beschlossene Sache: In einer Volksabstimmung hatten sich die Einwohner Großbritanniens im Juni für den Ausstieg aus der Europäischen Union entschieden (bento), später gab Premierministerin Theresa May bekannt, den Brexit im kommenden Frühjahr 2017 zu beginnen (bento).
Jetzt könnte der EU-Ausstieg trotzdem scheitern – denn das britische Parlament darf wohlmöglich noch einmal darüber entscheiden.
Am Donnerstag erklärte das Oberste Gericht in London, dass die Regierung den Brexit erst nach einer Abstimmung im Parlament in Gang setzen darf. Die Parlamentarier hatten geklagt, dass die Regierung um Theresa May sie beim Ausstieg übergehe – und daher vorm Obersten Gericht geklagt. Die Richter gaben den Abgeordneten nun rechtl. Ein Rückschlag für die Regierung. (Guardian)
Was bedeutet das Urteil für den Brexit?
Er wird wohl trotzdem vollzogen werden – allerdings dürfte er sich verzögern. Es gilt als unwahrscheinlich, dass sich das britische Parlament gegen den Volkswillen stellt. Bereits jetzt beschweren sich Brexit-Anhänger, dass das Parlament sonst die Bürger betrüge:
Was die Parlamentarier aber wollen, ist zumindest über den Zeitpunkt der Austrittsverhandlungen bestimmen. Der von der Regierung vorgeschlagene Termin, den Prozess im Frühjahr 2017 zu beginnen, dürfte daher nicht eingehalten werden.
Wie reagierte die Regierung auf das Urteil?
Sie will das Urteil anfechten. Das Oberste Gericht hat dafür Anfang Dezember bereits einige Tage für einen Berufungsprozess freigehalten. Doch auch das zeigt: Der Brexit wird sich weiter hinziehen.