Gesetz muss bis Ende des Jahres überarbeitet werden Bundesverfassungsgericht beanstandet Polizeibefugnisse in Mecklenburg-Vorpommern

Es geht um längerfristige Observationen und den Einsatz verdeckter Ermittler: Richter bemängelten das verschärfte Sicherheits- und Ordnungsgesetz in dem norddeutschen Bundesland – es muss nun überarbeitet werden.
Polizei in Mecklenburg-Vorpommern (Symbolbild)

Polizei in Mecklenburg-Vorpommern (Symbolbild)

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Danny Gohlke / dpa

Die ausgeweiteten Ermittlungsbefugnisse der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind teilweise verfassungswidrig. Das teilte das Bundesverfassungsgericht mit. Die Vorschriften zu heimlichen Überwachungsmaßnahmen genügten nicht vollständig den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit.

Beanstandungen gibt es unter anderem auch beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren. Einen größeren Teil der Vorschriften belassen die Karlsruher Richter vorerst in Kraft, weil nicht die Befugnisse an sich verfassungswidrig seien, sondern nur die rechtsstaatliche Ausgestaltung. Das 2020 reformierte Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Bundeslandes muss bis Ende des Jahres überarbeitet werden.

Die Verfassungsbeschwerde wurde koordiniert von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Verschärfung von Polizeigesetzen in nahezu allen Bundesländern kritisiert und dazu schon mehrere Verfahren in Karlsruhe angestoßen hat. (Az. 1 BvR 1345/21)

lmd/dpa
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