Hilfen für Familien Eltern werden für Verdienstausfall entschädigt

Kinderbetreuung statt Lohnarbeit: Eltern mussten wegen der Kita- und Schulschließung bisher unbezahlt Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Jetzt gibt es einen Ausgleich vom Staat.
Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat

Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat

Foto: Halfpoint Images / Getty Images

Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen Anspruch auf Entschädigung vom Staat.

Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen.

Die Regelung ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets zur Abfederung der Folgen der Coronakrise, das am Montag vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Der Entschädigungsanspruch soll in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen werden.

Voraussetzung sei, dass die Betroffenen keine anderweitige zumutbare Betreuung, zum Beispiel durch den anderen Elternteil oder die Notbetreuung in den Einrichtungen realisieren könnten. Großeltern zählten nicht dazu.

Kein Anspruch bei Kurzarbeit

Die Entschädigungsregelung soll bis zum Ende des Jahres gelten. Die Auszahlung der Gelder soll über die Arbeitgeber erfolgen, die sie bei den zuständigen Landesbehörden beantragen müssen.

Keinen Anspruch auf Entschädigung sollen Erwerbstätige haben, die Kurzarbeitergeld bekommen oder die andere Möglichkeiten haben, "der Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben", zum Beispiel durch Abbau von Zeitguthaben.

Hilfen für Geringverdiener

Familien mit geringem Einkommen sollen leichter Zugang zum Kinderzuschlag bekommen. Der beträgt bis zu 185 Euro pro Monat und Kind - nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld, das alle bekommen.

Ob jemand Kinderzuschlag bekommt, hängt vom Einkommen ab. Bisher wurden die letzten sechs Monate zugrunde gelegt. Nun soll nur der letzte Monat zählen. So sollen Eltern mit abrupt wegbrechendem Einkommen auch an die Leistung kommen. Diese Regelung gilt bis Ende September.

Elternzeit verschieben

Als weitere familienpolitische Maßnahme werde es ermöglicht, Elterngeldmonate zu verschieben, wenn die Elternzeit Corona-bedingt jetzt nicht genommen werden könne, teilte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) mit. Das betreffe etwa Beschäftigte im Gesundheitswesen oder in sozialen Berufen.

sun/dpa/AFP
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