Nach Kritik von Intersexuellen: Die dritte Geschlechtsoption soll jetzt "divers" heißen
Zwei Fakten und eine Reaktion zum Gesetzesentwurf
Von
Selma Zoronjić
Dieser Beitrag wurde am 15.08.2018 auf bento.de veröffentlicht.
Im Geburtenregister soll künftig neben "männlich" und "weiblich" der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der neben den beiden bereits vorhandenen Optionen auch die Option "divers" vorsieht.
Das ist eine Reaktion auf Proteste von Interessengruppen. Zunächst sollte die Geschlechtsoption "anderes" oder "weiteres" lauten. Dies empfanden jedoch viele als abwertend. (bento)
Die Modernisierung des Personendatengesetzes sei "überfällig", sagt Bundesjustizministerin Katarina Barley. Mit dem zusätzlichen Eintrag "divers" gebe man Menschen, die sich nicht einem speziellen Geschlecht zugehörig fühlen, ein Stück Würde und positive Identität.
Jetzt wolle man sich außerdem darum kümmern, weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen. Das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein moderneres Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden, betonte Barleys Parteikollegin und Familienministerin Franziska Giffey.
Mit Material von dpa
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