Entführungsopfer
Kampusch fordert Schadensersatz von Österreich
Haben Ermittlungspannen ihre Befreiung verhindert? Das vermutet Natascha Kampusch - und fordert für ihre lange Gefangenschaft Schadensersatz vom Staat Österreich. Laut einem Zeitungsbericht soll es um eine Million Euro gehen.
Natascha Kampusch (2009): Nach acht Jahren Gefangenschaft gelang ihr 2006 die Flucht
Foto: Marcus Brandt/ dpa
Wien - Als Entschädigung für ihr jahrelanges Martyrium will Natascha Kampusch vom Staat Österreich entschädigt werden. Ihre Begründung: Hätten die Behörden nicht so schlecht ermittelt, hätte sie früher gefunden werden können, jahrelange Qualen wären ihr erspart geblieben. Man habe Kampuschs Ansprüche bei der Finanzprokuratur - einer Unterbehörde des Finanzministeriums - Anfang Februar eingebracht, bestätigte ihr Anwalt Gerald Ganzger.
Nach einem Bericht der Gratiszeitung "Heute" fordert Kampusch eine Million Euro von Österreich. Diese Summe wollte der Anwalt weder bestätigen noch dementieren. Man habe die Forderung wegen der Verjährungsfrist nun erhoben, dabei müsse man auch konkrete Summen nennen.
"Frau Kampusch hat immer gehofft, dass die Verantwortlichen einmal offiziell zu den Ermittlungsfehlern Stellung nehmen werden, was leider nicht geschah", sagte Ganzger. Deshalb sei ihr als letzte Möglichkeit nur die Schadensersatzforderung geblieben, die nun beantwortet werden müsse: "Das ist für Frau Kampusch sehr wichtig, dass sie einmal eine offizielle Stellungnahme erhält."
Mögliche Ermittlungspannen beschäftigen die österreichische Öffentlichkeit noch heute - mehr als vier Jahre nach Kampuschs Flucht im August 2006. Eine Untersuchungskommission hatte Fehler bei der Suche nach dem Mädchen aufgezeigt, das am 2. März 1998 von Wolfgang Priklopil auf dem Weg zur Schule gekidnappt wurde. Der Mann hielt sie achteinhalb Jahre in einem Kellerverlies gefangen. Im Alter von 18 Jahren gelang Kampusch aus eigener Kraft die Flucht. Ihr Peiniger nahm sich am selben Tag das Leben. Inzwischen sind alle Ermittlungen zu dem Fall eingestellt.
Grundlage für die Forderung Kampuschs sind Hinweise, die bereits kurz nach ihrer Entführung auf Wolfgang Priklopil als Täter hindeuteten. Diesen soll die Polizei aber nicht ausreichend nachgegangen sein. Auch die Überprüfung seines für die Entführung genutzten Kastenwagens führte nicht zum Ziel. Bereits kurz nach ihrer Entführung habe ein sehr dichtes Indiziennetz auf Priklopil hingewisen, so Ganzger. Ob Kampusch im Falle der Ablehnung ihrer Forderung auch gegen Österreich vor Gericht ziehen werde, ließ ihr Anwalt offen.