EuGH-Urteil "Fack Ju Göhte" kann auf Eintragung als Marke hoffen

Drehbuchautor Bora Dagtekin und Hauptdarsteller Elyas M'Barek beim Screening von "Fack Ju Göhte 3"
Foto: Dwi Anoraganingrum/ imago images/ Future ImageDie Constantin Film GmbH hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit nun doch Aussicht darauf, den Filmtitel "Fack Ju Göhte" als Marke in der EU schützen zu lassen. Das EU-Markenamt müsse sich erneut mit der Markenanmeldung befassen, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Bereits im Jahr 2015 hatte das Filmstudio den Markenschutz beantragt - etwa um Schmuck, Schreibwaren und Spiele unter diesem Namen zu vertreiben. Das EU-Markenamt EUIPO lehnte das jedoch ab und begründete dies damit, dass deutschsprachige Menschen in den Wörtern "Fack Ju" den vulgären und anstößigen englischen Ausdruck "fuck you" erkennen würden.
Constantin Film klagte dagegen vor dem EU-Gericht, einer dem EuGH nachgelagerten Instanz. Das EU-Gericht wies die Klage 2018 ab und gab dem Markenamt EUIPO recht. Der EuGH hob mit seinem Urteil nun die Entscheidung des EU-Gerichts sowie die Entscheidung des Markenamts EUIPO auf.
Filmtitel hat nicht zu "Meinungsstreit" geführt
Zur Begründung schrieben die Richter, dass das Gericht und die EU-Behörde nicht ausreichend berücksichtigt hätten, dass "Fack Ju Göhte" von der deutschsprachigen breiten Öffentlichkeit offenbar nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen worden sei. "Trotz der mit dem großen Erfolg dieser Filmkomödien einhergehenden großen Sichtbarkeit ihres Titels hat dieser offenbar nicht zu einem Meinungsstreit bei diesem Publikum geführt", hieß es.
Die "Fack Ju Göhte"-Trilogie um Aushilfslehrer Zeki Müller und seine Chaotenklasse war ein Riesenerfolg. Die Filme lockten deutlich mehr als 20 Millionen Zuschauer in die Kinos.
Rechtssache C-240/18 P