Polizeieinsatz in Berlin
Labor bestätigt Verdacht auf Flusssäure
Erst wurde Alarm ausgelöst, dann folgte die Entwarnung - nun hat ein Labor nachgewiesen, dass an sechs Bus- und Straßenbahnhaltestellen in Berlin tatsächlich Flusssäure gefunden wurde. Drei Menschen wurden verletzt.
Spurensicherung an einer Berliner Haltestelle: Geringe Mengen Flusssäure gefunden
Foto: Paul Zinken/ dpa
Berlin - Säure-Alarm am Berliner Alexanderplatz: Zwei Männer und ein zwölfjähriges Mädchen sind verletzt worden, nachdem sie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen mit ätzender Flusssäure in Kontakt gekommen waren. Auf einigen Scheiben der Haltestellen seien Rückstände der Säure nachgewiesen worden, teilte die Polizei am Dienstagnachmittag mit. Zuvor hatte sie entsprechende Berichte dementiert.
Am Morgen waren die Beamten in Berlin-Mitte zu einem mehrstündigen Einsatz ausgerückt. Zwei Mitarbeiter eines Unternehmens, das Werbeplakate an Nahverkehrshaltestellen anbringt, hatten sie in die Karl-Liebknecht-Straße gerufen und über Atemwegsreizungen geklagt. Die beiden 28 und 62 Jahre alten Männer kamen ins Krankenhaus.
Gegen 11.30 Uhr meldete sich die Mutter einer Zwölfjährigen. Die Schülerin berichtete von Schmerzen im Arm, nachdem sie an einer Bushaltestelle an der Marienkirche in eine Flüssigkeit auf einer Sitzbank gegriffen hatte. Das Mädchen wurde im Krankenhaus ambulant behandelt.
In der Zwischenzeit hatten Experten einige Scheiben aus dem Straßenbahnhäuschen begutachtet. Der Verdacht auf eine Beschädigung durch Flusssäure bestätigte sich zunächst nicht. Erst im Labor ließen sich "geringe Mengen" der Säure nachweisen, wie die Polizei später mitteilte.
Flusssäure ist eine farblose, stechend riechende Flüssigkeit, die stark ätzend ist und Haut sowie Atemwege angreift. Gefürchtet ist sie unter anderem bei Betreibern von öffentlichen Verkehrsmitteln, weil sie häufig von "Scratchern" benutzt wird, um Symbole in die Scheiben zu ätzen.
Über weitere Verletzungen und Schäden sei bislang nichts bekannt, hieß es bei der Polizei. Die Beamten stellten Anzeigen gegen Unbekannt wegen des Freisetzens von Giften, Sachbeschädigung und Körperverletzung.