Folgenschweres Vergnügen Sex in Kirche kostet Polizist den Job

Wegen eines Schäferstündchens in einer Kirche hat ein Polizist seinen Job verloren. Der 28-Jährige habe das Ansehen der Polizei hochgradig beschädigt, so das Verwaltungsgericht München - und zudem eine Schreckschusswaffe unterschlagen.

München - Silvester 2009 suchten sich ein Polizist und seine Freundin einen sehr ungewöhnlichen Ort für ihr Liebesspiel: die Empore in der barocken Pfarrkirche von Rennertshofen. Dieses Schäferstündchen und die Unterschlagung einer Schreckschusswaffe haben den Beamten nun den Job gekostet.

Sein Verhalten habe das Ansehen der Polizei hochgradig geschädigt, begründete das Verwaltungsgericht München am Montag die Entfernung des 28-Jährigen aus dem Dienst. Das Vertrauensverhältnis zur Öffentlichkeit wie auch zum Dienstherrn sei zerstört. Zwar gehöre Sexualität in den Bereich des Privaten, hier jedoch habe der Mann die Grenzen der eigenen Intimsphäre überschritten.

Der 28-Jährige, der erst 2009 auf Lebenszeit verbeamtet worden war, erschien nicht zu der Verhandlung und ließ sich auch nicht von einem Anwalt vertreten. Gegen das Urteil kann er noch Rechtsmittel einlegen.

Der Mann hatte sich in der Pfarrkirche von Rennertshofen ausgerechnet während des Rosenkranzgebetes mit seiner Freundin vergnügt. Der Pfarrer wurde damals von der Münchner "Abendzeitung" zitiert, er habe am Altar "davon nichts mitbekommen". Die Haushälterin des Pfarrers hatte das Paar auf der Empore in flagranti erwischt und den damals 26-Jährigen erkannt. Wenige Stunden später erstattete die Kirchenmitarbeiterin Anzeige gegen den Mann und seine Begleiterin. Kurz darauf wurde der Beamte vorläufig suspendiert.

Der Mann habe gewusst, dass in Kürze ein Gottesdienst geplant gewesen sei, und beim Betreten der Kirche noch einen Bekannten gegrüßt, so das Gericht. Rund 20 Gottesdienstbesucher hätten an dem Rosenkranz teilgenommen.

Das Gericht begründete die Entfernung aus dem Dienst allerdings auch mit der Unterschlagung einer Waffe. Der Polizist hatte die Schreckschusswaffe zusammen mit 20 Schuss Munition von einer Frau entgegengenommen, die sie bei der Waffenamnestie im Dezember 2009 abgegeben hatte. Der Beamte habe den Vorgang aber nicht ordnungsgemäß aufgenommen und die entsprechenden Formulare nicht ausgefüllt. Die dann auf Anweisung seiner Vorgesetzten angelegte Akte löschte er einen Tag vor Weihnachten 2009, die Waffe nahm er mit nach Hause.

Die Unterschlagung von Gegenständen, die in polizeiliche Verwahrung gegeben wurden, wiege besonders schwer, erläuterte das Verwaltungsgericht. Demgegenüber habe der Vorfall in der Kirche untergeordnete Bedeutung.

Strafrechtlich sind beide Vorwürfe bereits länger erledigt: Der Mann hat einen Strafbefehl wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch sowie Störung der Religionsausübung über 8400 Euro erhalten und auch akzeptiert.

ulz/dpa
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