9-Euro-Ticket Bund hält Rückforderungen bei armen Familien für ungerechtfertigt

Schülerinnen und Schüler an einer Bushaltestelle in Niedersachsen
Foto: Hauke-Christian Dittrich / dpaDas Bundesarbeits- und Sozialministerium (BMAS) hält Rückforderungen an Hartz-IV-Empfänger wegen des 9-Euro-Tickets für ungerechtfertigt. Konkret geht es um Schülertickets, die den Grundsicherungsempfängern in mehreren Ländern aus dem Bildungspaket bezahlt werden.

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Für dieses Paket sind die Bundesländer zuständig. In einigen Ländern wie Baden-Württemberg ist vorgesehen, dass die Jobcenter die Differenz zwischen bereits erstatteten teureren Fahrkarten und den 9-Euro-Tickets zurückfordern können. Ansonsten handle es sich um eine »ungerechtfertigte Bereicherung« durch die Hartz-Empfänger.
Das BMAS, das für die Grundsicherung zuständig ist, will der Argumentation mancher Länder nicht folgen. In einem Schreiben an alle zuständigen Länderministerien stellt Staatssekretärin Leonie Gebers nochmals die Rechtsauffassung des Ministeriums klar: »Danach ist die Differenz nicht zurückzufordern.«
Zwar sei die Umsetzung des Bildungspakets Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte, aber sie wolle nochmals dafür werben, die Frage der Rückforderung »unter den besonderen Bedingungen dieses Tickets zu betrachten«.
Das Ticket sei nicht eingeführt worden, um die Senkung der Beförderungskosten der Schüler und Schülerinnen zu erreichen: »Ganz im Gegenteil: Das 9-Euro-Ticket soll allen Menschen in Deutschland zugutekommen und sie angesichts der aktuellen Preisentwicklung finanziell entlasten.« Zudem würden Rückforderungen bereits erbrachter Leistungen »für die Jobcenter zu einem übermäßigen Verwaltungsaufwand führen«.
Die Aussage, die Betroffenen hätten sich durch die Nutzung dieses Tickets bereichert, so Gebers, »halte ich nicht für angemessen. Die Betroffenen haben dies weder veranlasst noch beabsichtigt«.