9-Euro-Ticket und Hartz IV Warum arme Familien nun Geld zurückzahlen müssen

Das 9-Euro-Ticket spart vielen Menschen viel Geld. Ausgerechnet Hartz-IV-Empfänger aber haben sich womöglich zu früh gefreut: Jobcenter könnten nun Leistungen von ihnen zurückfordern.
Kinder warten auf einen Schulbus (Symbolbild)

Kinder warten auf einen Schulbus (Symbolbild)

Foto: Franziska Kraufmann / picture alliance / dpa

In München kostet die günstigste Monatskarte für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre 41,40 Euro. In Erfurt zahlen Schüler 42,40 pro Monat und in Stuttgart kostet sie 52,50 Euro. 

Da ist das 9-Euro-Ticket für viele Familien eine deutliche Entlastung. Es kann im Juni, Juli und August nicht nur in Regionalbahnen, sondern auch im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden. Doch inwieweit profitieren Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger von der Vergünstigung?

In einigen Bundesländern übernehmen die Jobcenter die Kosten für die Schülermonatskarten. Die werden durch das 9-Euro-Ticket automatisch billiger. Und die Differenz kann vom Amt zurückgefordert werden, wie die Seite Hartz-IV.org berichtet.  Andernfalls handle es sich um eine »ungerechtfertigte Bereicherung«, so das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg.

Dem SPIEGEL teilte das Ministerium dazu mit, dass die Aufwendungen für die Schülerbeförderung aus Steuermitteln über Bildungs- und Teilhabeleistungen erstattet werden. Wenn die Verkehrsunternehmen nur noch neun Euro fürs Abo nehmen, dann »reduzieren sich auch die tatsächlichen Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen«.

Daher würden die regionalen Jobcenter die Leistungen entsprechend anpassen oder »die bisherige Leistungsbewilligung teilweise widerrufen mit der Folge, dass lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von neun Euro übernommen werden«. Sprich: Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängen müssen gegebenenfalls Geld zurückzahlen. Laut dem Ministerium werden die Jobcenter hierüber im Einzelfall entscheiden.

Auch Thüringen, Bayern und Niedersachsen wollen laut Hartz-IV.org Leistungen zurückfordern. Eine ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber Menschen, die keine Leistungen beziehen, solle vermieden werden.

Auf den Social-Media-Plattformen drücken Nutzerinnen und Nutzer ihren Unmut aus. Wenn Hartz-IV-Empfänger mal sparen können, »wird es ihnen wieder abgeknöpft«, twittert eine Nutzerin.

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Externer Inhalt

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Ein Nutzer schreibt: Jeder normal verdienende Bürger, der sich das 9-Euro-Ticket kaufe, habe dadurch einen Vorteil. »Warum sollen Hartz-IV-Empfänger diesen Vorteil nicht haben?«

Empfohlener externer Inhalt
An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von Twitter, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.
Externer Inhalt

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Andere Bundesländer setzen laut der Plattform auf Kulanz. In Schleswig-Holstein etwa erhalten Hartz-IV-Empfänger im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket lediglich einen Änderungsbescheid. Die Bezieher erhalten in dem Fall künftig weniger Geld, die Jobcenter würden aber darauf verzichten, Geld zurückzufordern.

Ebenso halten es offenbar die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Grundlage der Argumentation ist hier § 40 Abs. 6 S. 3 SGB II . Der Paragraf sieht in dem Ticket eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, das keine Rückforderung verlangt.

In Baden-Württemberg sieht man das offenbar anders. Ein finanzieller Schaden entstehe den Familien nicht, heißt es aus dem Ministerium: »Insbesondere für diese Kinder und Jugendlichen ist das 9-Euro-Ticket dennoch ein großer Gewinn, denn damit können deutlich weitere Strecken zurückgelegt werden als mit den Schülerfahrkarten.«

kha

Mehr lesen über

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren