9-Euro-Ticket und Hartz IV Warum arme Familien nun Geld zurückzahlen müssen

Kinder warten auf einen Schulbus (Symbolbild)
Foto: Franziska Kraufmann / picture alliance / dpaIn München kostet die günstigste Monatskarte für Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre 41,40 Euro. In Erfurt zahlen Schüler 42,40 pro Monat und in Stuttgart kostet sie 52,50 Euro.
Da ist das 9-Euro-Ticket für viele Familien eine deutliche Entlastung. Es kann im Juni, Juli und August nicht nur in Regionalbahnen, sondern auch im öffentlichen Nahverkehr genutzt werden. Doch inwieweit profitieren Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfänger von der Vergünstigung?
In einigen Bundesländern übernehmen die Jobcenter die Kosten für die Schülermonatskarten. Die werden durch das 9-Euro-Ticket automatisch billiger. Und die Differenz kann vom Amt zurückgefordert werden, wie die Seite Hartz-IV.org berichtet. Andernfalls handle es sich um eine »ungerechtfertigte Bereicherung«, so das zuständige Ministerium in Baden-Württemberg.
Dem SPIEGEL teilte das Ministerium dazu mit, dass die Aufwendungen für die Schülerbeförderung aus Steuermitteln über Bildungs- und Teilhabeleistungen erstattet werden. Wenn die Verkehrsunternehmen nur noch neun Euro fürs Abo nehmen, dann »reduzieren sich auch die tatsächlichen Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen«.
Daher würden die regionalen Jobcenter die Leistungen entsprechend anpassen oder »die bisherige Leistungsbewilligung teilweise widerrufen mit der Folge, dass lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten in Höhe von neun Euro übernommen werden«. Sprich: Hartz-IV-Empfängerinnen und -Empfängen müssen gegebenenfalls Geld zurückzahlen. Laut dem Ministerium werden die Jobcenter hierüber im Einzelfall entscheiden.
Auch Thüringen, Bayern und Niedersachsen wollen laut Hartz-IV.org Leistungen zurückfordern. Eine ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber Menschen, die keine Leistungen beziehen, solle vermieden werden.
Auf den Social-Media-Plattformen drücken Nutzerinnen und Nutzer ihren Unmut aus. Wenn Hartz-IV-Empfänger mal sparen können, »wird es ihnen wieder abgeknöpft«, twittert eine Nutzerin.
Das ist deutsche Bürokratie on its best! Sowas gibt’s nur hier. In manchen Städten können sich normalerweise Hartz IV Empfänger mit dem Beitrag für Fortbewegung nicht mal ein Monatsticket leisten. Aber wenn sie mal sparen können und was über haben, wird es ihnen wieder abgeknöpft
— Honigkuchenpferd (@menschuntermehr) June 14, 2022
Ein Nutzer schreibt: Jeder normal verdienende Bürger, der sich das 9-Euro-Ticket kaufe, habe dadurch einen Vorteil. »Warum sollen Hartz-IV-Empfänger diesen Vorteil nicht haben?«
Jeder normal verdienende Bürger, der sich das neun Euro Ticket kauft, hat dadurch einen Vorteil. Warum sollen Hartz IV Empfänger diesen Vorteil nicht haben?
— Mabibro (@Brommangu) June 14, 2022
Andere Bundesländer setzen laut der Plattform auf Kulanz. In Schleswig-Holstein etwa erhalten Hartz-IV-Empfänger im Zusammenhang mit dem 9-Euro-Ticket lediglich einen Änderungsbescheid. Die Bezieher erhalten in dem Fall künftig weniger Geld, die Jobcenter würden aber darauf verzichten, Geld zurückzufordern.
Ebenso halten es offenbar die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Grundlage der Argumentation ist hier § 40 Abs. 6 S. 3 SGB II . Der Paragraf sieht in dem Ticket eine Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, das keine Rückforderung verlangt.
In Baden-Württemberg sieht man das offenbar anders. Ein finanzieller Schaden entstehe den Familien nicht, heißt es aus dem Ministerium: »Insbesondere für diese Kinder und Jugendlichen ist das 9-Euro-Ticket dennoch ein großer Gewinn, denn damit können deutlich weitere Strecken zurückgelegt werden als mit den Schülerfahrkarten.«