Ausgepafft US-Stadt verbietet Rauchen im eigenen Heim

Anti-Raucher-Vorstoß im kalifornischen Belmont: Einem Beschluss des Stadtrats zufolge ist das Qualmen in den eigenen vier Wänden in Zukunft verboten. Ein selbst in den Staaten einzigartiger Versuch, Nichtraucher zu schützen.

San Francisco - Von der neuen Vorschrift betroffen sind die Bewohner von Appartementhäusern, in denen sich Anwohner über eine Rauchbelästigung beschweren könnten. Auch Parks, Freiluft-Restaurants und andere öffentliche Plätze sollen in die Verbotszonen eingeschlossen werden.

Schwacher Trost für Nikotin-Liebhaber: In Einfamilienhäusern, Tabakläden und Motel-Zimmern sowie im eigenen Auto soll das Schmöken weiterhin erlaubt sein. Und: Sogar auf dem Bürgersteig darf geraucht werden - allerdings nur, solange der Flaneur einen Sicherheitsabstand von 6,6 Metern zum nächsten Hauseingang oder Fenster einhält.

Das Verbot soll in 14 Monaten in Kraft treten. Bereits in einem Monat wird das Rauchen an Bushaltestellen, in Sportanlagen und Einkaufspassagen in Belmont tabu sein. Das Bußgeld bei Verstoß gegen die neuen Auflagen werde bis zu eintausend Dollar betragen, schreibt der "San Francisco Chronicle". Wie ein solches Rauchverbot kontrolliert werden soll, ist bisher nicht bekannt. Die Stadtverwaltung ließ allerdings verlauten, man werde nur auf konkrete Beschwerden von Nachbarn oder Anwohnern reagieren.

Jetzt befürchten Geschäftsleute Umsatzeinbußen, weil Gastronomie-Gäste nicht einmal mehr vor die Tür gehen und eine Zigarette rauchen könnten. "Wir sind Pioniere und manchmal wird dir, wenn du Pionier bist, der Kopf abgerissen", erklärte die Bürgermeisterin von Belmont dem "Chronicle" zufolge. Raucher besäßen kein verfassungsmäßiges Recht, zu rauchen, Nichtraucher allerdings hätten das Recht, anderer Leute Rauch nicht einatmen zu müssen.

Belmont liegt zwischen San Francisco und San Jose im US-Bundesstaat Kalifornien und hat etwa 26.000 Einwohner. Auf der Internetseite der Gemeinde wird der Ort als "ruhig, sicher und lebenswert" gepriesen.

ala/dpa

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten