Nach Beschwerde Berliner Bäder-Betriebe erlauben »oben ohne« für alle

In Berlin wurde eine Frau eines Schwimmbads verwiesen, weil sie ihre Brüste nicht bedecken wollte. Mit einer Beschwerde hat die 33-Jährige Erfolg: Die Badeordnung soll nun anders angewendet werden.
Frau im Schwimmbad (Symbolbild): Schwimmen mit freiem Oberkörper auch »für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich«

Frau im Schwimmbad (Symbolbild): Schwimmen mit freiem Oberkörper auch »für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich«

Foto: Julian Stratenschulte/ dpa

In Berliner Schwimmhallen und Freibädern dürfen auch Frauen künftig »oben ohne« baden. Nach einer Diskriminierungsbeschwerde bei der Ombudsstelle für das Landesantidiskriminierungsgesetz werden die Bäder-Betriebe in Zukunft ihre Haus- und Badeordnung geschlechtergerecht anwenden, teilte die Senatsverwaltung für Justiz und Antidiskriminierung am Donnerstag mit.

Eine 33-jährige Frau war im Dezember in einem Schwimmbad in Berlin-Kaulsdorf vom Aufsichtspersonal aufgefordert worden, ihre Brüste zu bedecken. Als sie sich weigerte, wurde sie des Bades verwiesen. In ihrer Beschwerde wies sie darauf hin, dass die Haus- und Badeordnung der Bäder-Betriebe keine geschlechtsspezifischen Festlegungen trifft und lediglich das Tragen »handelsüblicher Badekleidung vorschreibt«.

»Gleiches Recht für alle«

Nach einer Intervention der Ombudsstelle bei den Bäder-Betrieben solle nun das Schwimmen mit freiem Oberkörper auch »für weibliche Personen beziehungsweise für Personen mit weiblich gelesener Brust künftig möglich sein«, hieß es.

Die Entscheidung stelle »gleiches Recht für alle Berliner*innen, ob männlich, weiblich oder nicht-binär« her und schaffe zudem »Rechtssicherheit für das Personal in den Bäderbetrieben«, sagte die Leiterin der Ombudsstelle, Doris Liebscher. »Jetzt geht es darum, dass die Regelung konsequent angewendet wird und keine Platzverweise oder Hausverbote mehr ausgesprochen werden.«

Im vergangenen Jahr hatten bereits mehrere Städte in Deutschland das oberkörperfreie Schwimmen für alle Geschlechter in städtischen Bädern eingeführt – etwa Siegen in Nordrhein-Westfalen oder Göttingen in Niedersachsen. Auch die niedersächsische Landeshauptstadt Hannover änderte Ende 2022 ihre Badeordnung. Demnach müssen »im Nassbereich« städtischer Bäder nur noch die »primären Geschlechtsorgane« bedeckt sein.

wit/epd

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