Im Verhör Bushido und die Abou-Chakers
Hinweis der Redaktion: Aggro Berlin widerspricht Bushidos Darstellung der Vertragsauflösung:
»Aggro Berlin hat nie einen Kauf des Masterbands an dem Album ›King of Kingz‹ behauptet. Es gab vielmehr einen Lizenzvertrag, der eine marktübliche Beteiligung von Bushido vorsah. Darüber hat es zu dieser Zeit auch nie Streit gegeben. Aggro Berlin verlangte nie Geld für die Auflösung seines Künstlervertrages. Verlangt wurde eine Vereinbarung zu branchenüblichen Lizenzbeteiligungen. Für die Auflösung des Vertrages kamen Bushido und Herr Abou-Chaker nicht nur zu zweit, sondern mit 6-8 Personen ins Label-Office. Aggro Berlin wurde unter Anwendung von Gewalt und Drohung mit einem Langmesser zur Unterschrift gezwungen.«