Justizminister plant Regeln zur Legalisierung Cannabisverkäufer sollen Süchtige erkennen können

Bald schon legal? Verkaufspersonal müsste geschult werden, fordert FDP-Politiker Buschmann
Foto: Fabian Sommer / dpaWer in Deutschland Alkohol verkaufen will, muss dafür Bedingungen erfüllen – Gastwirte etwa dürfen nicht selbst alkoholabhängig sein oder Alkoholmissbrauch fördern. Nun wollen die Ampelpartner auch Cannabis legalisieren, dafür arbeitet Bundesjustizminister Marco Buschmann bereits an den Vorgaben für den Verkauf dieser Droge.
Wer Cannabis zu Genusszwecken verkaufen will, soll nach den Vorstellungen des FDP-Politikers etwa Kenntnisse über die Droge und damit verbundene Risiken nachweisen müssen. Das von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel sei klar: »Für erwachsene Menschen soll es legal möglich sein, in lizenzierten Geschäften Cannabis zu kaufen«, sagte Buschmann.
Das könnten unter anderem Apotheken sein, »aber wir werden den Kreis möglicherweise auch weiter ziehen«. Eine Voraussetzung könnte eine »erforderliche Sachkunde des Verkaufspersonals sein«. Dadurch würden die Verkäufer und Verkäuferinnen in die Lage versetzt, »Auskünfte über die Produkte zu erteilen und riskantem Cannabiskonsum, insbesondere bei erkennbar Suchtkranken, entgegenzuwirken«.
Für eine Schulung des Personals als Voraussetzung für eine Verkaufslizenz sprach sich auch der Geschäftsführer des Branchenverbands Cannabiswirtschaft , Jürgen Neumeyer, aus. Er sagte, wer den Schwarzmarkt nicht wolle, müsse dafür sorgen, dass der Weg bis zur nächsten lizenzierten Verkaufsstelle auch in ländlichen Gebieten nicht zu weit sei.
Auf die Frage, wann mit dem Beginn der kontrollierten Abgabe als Genussmittel zu rechnen sei, antwortete Buschmann: »Bei Änderungen im Betäubungsmittelgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium federführend. Und für jeden ist im Moment erkennbar, dass das Ministerium und der neue Minister, Karl Lauterbach, jetzt mit der Pandemiebekämpfung alle Hände voll zu tun hat.«
Angst vor Schwarzmarkt nach Legalisierung
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek hatte die Bundesregierung kürzlich aufgefordert, ihre Pläne zur Legalisierung von Cannabis zu überdenken. Der Konsum von Cannabis dürfe nicht verharmlost werden, sagte der CSU-Politiker. Zu den Risiken zählten neben der Gefahr der Abhängigkeit und psychischen Erkrankungen auch negative Auswirkungen auf das Gedächtnis sowie auf Lern- und Denkleistungen.
Anders als in anderen Ländern ist Cannabis als Genussmittel in Deutschland bislang verboten. Nur Ärzte dürfen das Rauschmittel seit Anfang 2017 als Schmerzmedikament verordnen. Bei etwa einem von zehn Cannabiskonsumenten droht eine Abhängigkeit. Zur sehr geringen Gefahr einer Psychose kommen laut Forschern zudem harmlosere Nebenwirkungen wie ein trockener Mund, Müdigkeit, Übelkeit und Schwindel.
Selbst im Falle einer Legalisierung droht es weiterhin Kriminalität im Zusammenhang mit der Droge zu geben. Einen Schwarzmarkt werde es sicher weiterhin geben, so wie es ihn beispielsweise für unversteuerte Zigaretten gebe, sagte Buschmann.
Das von Gegnern der Legalisierung gelegentlich vorgebrachte Argument, viele Konsumenten würden weiterhin beim Drogendealer kaufen, da er Cannabis unversteuert billiger anbieten könne, wies er aber zurück. Er gab zu bedenken, »dass in die Preiskalkulation des Dealers auf der Straße auch das Risiko der Strafverfolgung einbezogen werden dürfte«.