Coronapandemie Erstmals dürfen zwei Ungeimpfte in Brandenburg nicht mehr an ihren Arbeitsplatz

Brandenburg greift durch: Zwei Bedienstete im Gesundheitssystem dürfen ihre Arbeitsstellen nicht mehr betreten, weil sie die Coronaimpfung verweigern. Die Entscheidung trafen die Behörden vor Ort.
Kanüle einer Spritze (Symbolbild)

Kanüle einer Spritze (Symbolbild)

Foto: Karl-Josef Hildenbrand / dpa

Erstmals sind in Brandenburg Betretungsverbote für zwei Mitarbeiter in der Gesundheitsbranche verhängt worden, die nicht gegen das Coronavirus geimpft sind. Sie können damit nicht mehr in ihrer Arbeitsstätte tätig sein. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam bestätigte am Sonntag, dass es sich um die ersten beiden Fälle in dem Bundesland handele.

Zuvor hatte die »Märkische Oderzeitung« berichtet. Es seien jeweils Einzelfallentscheidungen, die die Behörden vor Ort träfen. Für das Pflege- und Gesundheitspersonal gilt seit Mitte März eine Corona-Impfpflicht.

Der Kreis Oder-Spree teilte am Freitag demnach mit, dass Ende Juni das Betretungsverbot für zwei Personen verhängt worden sei – diese wollten sich auch künftig nicht gegen Corona impfen lassen. Da die Einrichtungsleitung mitgeteilt habe, geeignetes Ersatzpersonal eingestellt zu haben, bestehe kein Engpass und kein Grund für eine weitere Ausnahme von der Impfpflicht. Der Sprecher der Kreisverwaltung war am Wochenende nicht erreichbar.

Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken, in Arztpraxen und bei ambulanten Diensten, Hebammen, Masseure und Physiotherapeuten mussten Mitte März nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus voll geimpft oder kürzlich genesen sind. Fehlt der Nachweis, muss die Einrichtung das Gesundheitsamt informieren. Es kann den Betroffenen verbieten, ihre Arbeitsstätte zu betreten oder ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, gilt eine Ausnahme.

him/dpa
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