Corona-Beschlüsse Schulen, Kitas, Kontakte – was in den 16 Bundesländern jetzt gilt

Hinweisschild in Jena: In der thüringischen Großstadt sind sogar die Spielplätze gesperrt
Foto: Roman Moebius / imago images/Roman MöbiusDer Wunsch der Regierung ist klar: Weniger Treffen, weniger Reisen - Bund und Länder haben sich vergangene Woche auf eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln verständigt.
Zu den größten Neuerungen zählen verschärfte Kontaktbeschränkungen – und der Plan, in Gegenden mit besonders hohen Fallzahlen den Bewegungsradius auf 15 Kilometer zu beschränken.
Die Kompromisse setzen die Bundesländer unterschiedlich um, sie sollen in der Regel zusätzlich zu den bereits bekannten Corona-Geboten und -Verboten wie Maske und Abstand oder der Schließung von Geschäften, Kneipen und Theatern gelten.
Viele Länder haben die Details erst kurz vor knapp beschlossen, doch sie sollten bereits am Wochenende oder ab diesem Montag gelten. In einigen Ländern stehen Entscheidungen noch aus – in anderen können einzelne Punkte schon bald wieder überarbeitet werden.
Deshalb kann es sich bei dem folgenden Überblick nur um eine Momentaufnahme handeln, die nicht sämtliche Regelungen und Ausnahmen im Detail erfasst. So gibt es etwa beispielsweise für Förderschulen mitunter abweichende Maßnahmen, ähnliches gilt für die Kontaktbeschränkungen: In einigen Ländern sind die Vorgaben für Treffen im privaten Raum weniger eindeutig oder streng formuliert – um etwa die Betreuung von Pflegebedürftigen und Kindern nicht übermäßig zu erschweren.
Lesen Sie hier, worauf Sie – Stand 11. Januar – in Ihrem Bundesland künftig achten müssen:
Corona-Bestimmungen (Stand: 11. Januar 2021)
Kontaktbeschränkungen
Private Zusammenkünfte sollen nur noch im Kreis des eigenen Hausstandes und höchstens mit einer weiteren Person möglich sein, die nicht zum eigenen Haushalt gehört – es gibt jedoch Ausnahmen: »Um besondere Härten etwa für Alleinerziehende, pflegende Angehörige, Patchwork-Familien oder bei der Betreuung von Kindern zu vermeiden, zählen die Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahren nicht mit.«
Bewegungsradius
Die Pläne, in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner den Bewegungsradius auf 15 Kilometer, um den eigenen Wohnort einzuschränken, werden derzeit nicht umgesetzt. Die Landesregierung ist der Auffassung, »dass die Regelung nicht den gewünschten Effekt erreicht«. Die bereits geltenden Ausgangsbeschränkungen seien ohnehin insgesamt strenger als die 15-Kilometer-Beschränkung.
Kitas
Kitas sind geschlossen und sollen frühestens am 18. Januar wieder öffnen. Bis dahin gibt es eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern die Betreuung aus beruflichen Gründen nicht selbst übernehmen können – das schließt auch Tätigkeiten im Homeoffice ein. Einen Betreuungsanspruch hat zudem, wer studiert oder in diesem Jahr einen Schulabschluss absolvieren möchte. Ein formeller Antrag ist nicht nötig, Eltern können sich direkt an die Kita wenden.
Schulen
Der Präsenzunterricht ist zunächst bis zum 17. Januar ausgesetzt. Nur für Schülerinnen und Schüler in Abschlussklassen gibt es Unterricht vor Ort, »sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist«. Eine Notbetreuung ist bis zur 7. Klasse vorgesehen. Mindestens für die Grundschulen und die Abschlussklassen jedoch »soll es ab dem 18. Januar nach Möglichkeit mit dem Präsenzunterricht weitergehen«. Förderschulen sind vom Distanzunterricht ausgenommen.
Kontaktbeschränkungen
Das neue Kontaktverbot, das ab 11. Januar gelten soll, trifft auch Kinder, die bisher von den Beschränkungen ausgenommenen waren: »Private Zusammenkünfte werden nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet«, heißt es. Allerdings soll es Ausnahmen für »die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren« geben, die »in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften« leben – solange die Kinder aus höchstens zwei Hausständen kommen.
Bewegungsradius
Touristische Tagesausflüge außerhalb eines 15-Kilometer-Radius um den Wohnort werden in Kreisen und Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner verboten.
Kitas
Erlaubt ist bis mindestens Ende Januar lediglich ein Notbetrieb von Kitas. Einen Anspruch auf eine solche Betreuung haben unter anderem Kinder, deren Eltern etwa aus beruflichen Gründen »die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können«.
Schulen
Distanzunterricht »für alle Schularten und alle Jahrgangsstufen« bis Ende Januar hat die Landesregierung angekündigt. Eine Notbetreuung wird an allen Schulen eingerichtet. Um versäumte Stunden nachzuholen, entfallen die ursprünglich für den 15. bis 19. Februar geplanten Faschingsferien.
Kontaktbeschränkungen
Treffen sind nur noch mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie höchstens einer weiteren Person erlaubt. Bei Alleinerziehenden werden Kinder unter zwölf Jahren nicht mitgezählt. Im Abgeordnetenhaus kämpfen Grüne und Linke noch dafür, Kinder unter zwölf Jahren generell von den Beschränkungen auszunehmen.
Bewegungsradius
Eine 15-Kilometer-Beschränkung gilt zunächst nicht. Innerhalb der Grenzen ihres Stadtstaats sollen sich die Berliner weiter frei bewegen können – müssen aber wegen der geltenden Ausgangsbeschränkungen auch weiter einen triftigen Grund dafür haben.
Kitas
Kitas dürfen während des bundesweiten Shutdowns lediglich »eine Notversorgung bei außerordentlich dringendem Betreuungsbedarf« anbieten – das gilt auch für die Vermeidung von Verdienstausfällen. Eine offizielle Liste systemrelevanter Berufe gibt es nicht, Eltern sollen sich direkt an die Kitas wenden.
Schulen
Bis zum 25. Januar soll es keine Präsenzpflicht geben. Ursprünglich sollten ab dem 11. Januar die Jahrgänge 10 bis 13 in halber Klassen- und Gruppenstärke in die Schulen zurückkehren. Die Primarstufen sollten ab dem 18. Januar in Teilen wieder stundenweise Präsenzunterricht erhalten. Nun sollen die Grundschüler frühstens am 25. Januar im Wechselunterricht in die Klassen zurückkehren. Am 19. Januar soll entschieden werden, wie es dort weitergeht.
Kontaktbeschränkungen
Die schärferen Kontaktbestimmungen werden nicht auf Kinder unter 14 Jahren angewandt. Ansonsten gilt auch hier: Treffen sind nur noch mit Mitgliedern des eigenen Hausstands sowie höchstens einer weiteren Person zulässig.
Bewegungsradius
Das Kabinett ist einem Vorschlag des Landkreistags gefolgt, wonach die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer für Menschen aus Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen nur für touristische Zwecke gelten soll – und auch erst ab der Grenze der – teils sehr großen – Landkreise. So sollen Einkäufe oder Arztbesuche in den ländlichen Gegenden auch in größerer Entfernung weiter möglich sein.
Kitas
Betreuungseinrichtungen bleiben regulär geöffnet, es gibt jedoch einen Appell des Bildungsministeriums: »Es wird allen Eltern dringend nahegelegt, soweit möglich ihre Kinder zu Hause zu betreuen.« In Städten und Landkreisen mit sehr hohen Infektionszahlen gibt es strengere Regelungen.
Schulen
Bis zum 22. Januar gibt es flächendeckenden Distanzunterricht – ausgenommen davon sind nur die Abschlussklassen und die Förderschulen »geistige Entwicklung«. Wie es danach weitergeht und ob insbesondere eine Öffnung der Grundschulen infrage kommt, soll ab dem 18. Januar neu beurteilt werden.
Kontaktbeschränkungen
Ab Montag sollen sich Menschen nur noch mit Mitgliedern des eigenen Haushalts sowie maximal einer weiteren Person treffen dürfen. Der Senat plant, Kinder bis zwölf Jahren von dieser Regel auszunehmen. Auch Treffen von Kindern aus mehr als zwei Haushalten sollen weiterhin möglich sein.
Bewegungsradius
Eine 15-Kilometer-Beschränkung im Falle hoher Infektionszahlen ist vom Senat nicht vorgesehen. Die Städte Bremen und Bremerhaven könnten sich im Bedarfsfall aber dafür entscheiden.
Kitas
Kitas bleiben im »eingeschränkten Regelbetrieb« geöffnet. Die Stadt behält es sich jedoch vor, in Einzelfällen aufgrund des Infektionsgeschehens andere Regeln aufzustellen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner soll es in ganz Bremen eine Notbetreuung für alle Kindertageseinrichtungen geben – derzeit liegt dieser Wert deutlich unter 100.
Schulen
Die Anwesenheitspflicht in den Schulen ist bis Ende Januar aufgeboben. Dennoch wird Schülerinnen und Schülern der Klassen 1 bis 6 die Teilnahme am Präsenzunterricht ausdrücklich »ermöglicht und empfohlen«, für die Klassen 7 bis 9 gibt es ein Distanz- und Präsenzunterrichtsangebot. Für die Abschlussklassen gibt es Unterricht im Wechselmodell.
Kontaktbeschränkungen
Keine Ausnahmen für Kinder: Sie zählen bei der Obergrenze eigener Haushalt plus eins mit. Bereits am Freitag ist in der Hansestadt als erstem Bundesland diese Corona-Verordnung in Kraft getreten.
Bewegungsradius
Es gibt bislang keine Regelung. Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hält eine 15-Kilometer-Beschränkung in der Metropolregion mit vielen Pendlern für sehr schwer umsetzbar.
Kitas
Eltern werden »dringlich« dazu aufgerufen, Kinder zu Hause zu betreuen. Die Kitas stünden zwar allen Kindern zur Verfügung, die nicht anderweitig betreut werden können – allerdings bis zum 31. Januar nur noch mit verkürzten Öffnungszeiten von 8 bis 15 Uhr. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa für Kinder mit Förderbedarf oder Kinder von Eltern, die in wichtigen Infrastrukturen tätig sind, soll auch eine Betreuung in Randzeiten möglich sein. Im Januar entfallen die Kitagebühren.
Schulen
Die Präsenzpflicht in den Schulen ist bis Ende Januar ausgesetzt, »im Regelfall« sollen die Kinder und Jugendlichen zu Hause lernen. Sollte das für Eltern nicht möglich sein, können sie ihre Kinder weiterhin zur Schule schicken, »wo sie unter pädagogischer Anleitung angemessen betreut werden«.
Kontaktbeschränkungen
Treffen sind seit dem 11. Januar nur zwischen Mitgliedern eines Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Allerdings ist dies für den privaten Raum lediglich eine dringende Empfehlung, und für die Kinderbetreuung von bis zu drei Familien gibt es Sonderregeln.
Bewegungsradius
Für Gebiete mit einer Inzidenz von über 200 wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer eingeschränkt, es soll jedoch Ausnahmen bei triftigen Gründen geben. Dazu sollen laut Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) etwa Wege zur Arbeit oder wichtige Besorgungen zählen.
Kitas
Die bisherigen Regelungen, die keine pauschalen Betreuungsverbote beinhalten, bleiben unverändert in Kraft. Eltern werden aufgerufen, Kitas »nur in Fällen dringender Betreuungsnotwendigkeiten in Anspruch« zu nehmen – und »den vertrauensvollen Kontakt zu ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson zu suchen«.
Schulen
Schüler bis zur 6. Klasse haben bis Ende Januar zwar keine Anwesenheitspflicht in den Schulen – können aber trotzdem dorthin gehen. In diesem Fall werden sie festen, kleineren Lerngruppen zugeteilt. Ab Klasse 7 gibt es Distanzunterricht für alle – außer für Jugendliche in den Abschlussklassen: »Sie erhalten weiterhin Präsenzunterricht unter Einhaltung des Mindestabstands.« Regionale Abweichungen sind möglich.
Kontaktbeschränkungen
Angehörige eines Haushalts sollen sich künftig höchstens noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Für Kinder bis zwölf Jahre kann es Ausnahmen geben, wenn es für die Betreuung notwendig ist.
Bewegungsradius
In besonders betroffenen Gebieten soll ab Sonntag die Begrenzung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den eigenen Wohnort angeordnet werden können. Zudem gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 6 Uhr. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wo der Inzidenz von mehr als 200 weit überschreitet wurde, wird von Montag an eine Einreisesperre verhängt.
Kitas
Kitas sind grundsätzlich geöffnet, die Landesregierung appelliert aber, Kinder »wenn möglich« zu Hause zu betreuen. Wer seine Kinder im Januar in die Kita geben möchte, muss das vorher anmelden. Ein Nachweis für eine Beschäftigung in einem systemrelevanten Beruf ist nicht nötig. Bei einer Inzidenz von mehr als 200 werden Kitas geschlossen, die Notbetreung wird eingeschränkt.
Schulen
Für Kinder bis zur 6. Klasse sowie in Förderschulen soll eine Betreuung in der Schule sichergestellt sein, wenn Eltern sie nicht zu Hause betreuen können. Ab Klasse 7 wird Distanzunterricht erteilt. Ausnahme: Abschlussklassen sollen ab dem 11. Januar in die Schule zurückkehren. »Präsenzunterricht für die Abschlussklassen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen hat oberste Priorität, um die Lebenskarrieren der Jugendlichen auch unter Pandemiebedingungen zu sichern.«
Kontaktbeschränkungen
Niedersachsen hat nachträglich eine Ausnahme von der Obergrenze ein Haushalt plus eine Person eingeführt: Kinder bis zum Alter von drei Jahren sollen in Begleitung einer Betreuungsperson, etwa ihrer Mutter oder ihres Vaters, doch einen anderen Haushalt besuchen dürfen. Als Grund wird angeführt, dass kleine Kinder ununterbrochen betreut werden müssen.
Bewegungsradius
Die Beschränkung auf 15 Kilometer, die in besonders betroffenen Regionen gelten soll, wird hier strenger als in anderen Ländern ausgelegt: In Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 soll man sich nicht mehr als 15 Kilometer von der eigenen Wohnadresse entfernen dürfen. In anderen Ländern ist die Stadt- oder gar die Landkreisgrenze maßgeblich.
Kitas
Kindertageseinrichtungen sind laut Bildungsministerium »im Grundsatz geschlossen«, es gibt jedoch eine Notbetreuung: In den Kitagruppen dürfen höchstens halb so viele Kinder betreut werden wie im Normalbetrieb.
Schulen
Grundschulen unterrichten ab 11. Januar im Distanzunterricht, bieten aber eine Notbetreuung an. Ab dem 18. Januar gibt es für die Grundschulkinder dann Wechselunterricht. Abschlussklassen lernen ab Montag durchgängig im Wechselmodell, alle andere Klassen an weiterführenden Schulen bis Ende Januar im Distanzunterricht – Ausnahmen sind jedoch möglich.
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind nur noch mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt. Allerdings räumt die Landregierung Ausnahmen unter anderem für »zu betreuende Kinder« aus dem anderen Hausstand ein, eine Altersgrenze wird nicht genannt.
Bewegungsradius
Eine flächendeckende Beschränkung des Bewegungsradius für Menschen aus besonders betroffenen Gebieten ist nicht verabschiedet worden. Die Städte und Kreise sollen selbst über die 15-Kilometer-Regel entscheiden.
Kitas
Die Kindertagesbetreuungsangebote bleiben geöffnet. Die Landesregierung appelliert jedoch an Eltern, ihre Kinder selbst zu betreuen. Kitas dürfen für die Vergabe von Plätzen in der Notbetreuung keine Bescheinigungen von Arbeitgebern einfordern.
Schulen
In den Schulen gibt es vom 11. bis zum 31. Januar keinerlei Präsenzunterricht – auch nicht für Abschlussklassen. Schulen können in eigener Entscheidung den Beginn des Distanzunterrichts um maximal zwei Tage verschieben. Für Kinder bis zur 6. Klasse, »die nicht zu Hause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt«, gibt es eine Notbetreuung ohne Unterricht.
Kontaktbeschränkungen
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hat mit ihrem Kabinett beschlossen, von der von Bund und Ländern getroffenen Maßgabe – ein Haushalt plus eine Person – abzuweichen: Kinder bis zu sechs Jahren sind von der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Auch für Alleinerziehende sind Ausnahmen möglich.
Bewegungsradius
Der ursprünglich von Bund und Ländern vereinbarte Bewegungsradius von 15 Kilometern bei hohen Infektionszahlen findet sich in der rheinland-pfälzischen Corona-Verordnung nicht wieder. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob sie entsprechende Bewegungsbeschränkungen festlegen, wenn vor Ort die Sieben-Tage-Inzidenz über 200 steigt.
Kitas
Kitas bleiben geöffnet, die Landesregierung appelliert jedoch an Eltern, ihre Kinder nur bei dringendem Betreuungsbedarf in die Kitas zu schicken: »Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten.«
Schulen
Bis zum 22. Januar lernen alle Schülerinnen und Schüler auf Distanz; für Kinder bis zur 7. Klasse gibt es eine Notbetreuung. Die ist auch offen für Schülerinnen und Schüler, »die zu Hause keine förderliche Lernumgebung haben«. Ab 18. Januar können Abschlussklassen optional für bis zu zwei Tage pro Woche in die Schule kommen. Berufsschüler, die im Februar Kammerprüfungen ablegen, gibt es Wechsel- oder Präsenzunterricht. Ab dem 25. Januar ist Wechselunterricht für die Klassen 1 bis 6 vorgesehen, die anderen Kinder und Jugendlichen bleiben – mit Ausnahme der Abschlussklassen – im Fernunterricht.
Kontaktbeschränkungen
Anders als nach dem von Bund und Ländern beschlossenen Grundsatz – ein Haushalt plus eine Person – vorgesehen, sollen Eltern auch mehrere Kinder zu den Großeltern bringen dürfen. Auch Schwerkranke sollen von mehreren Angehörigen besucht werden dürfen. Zwei Familien sollen zudem ihre Kinder gegenseitig betreuen dürfen.
Bewegungsradius
In Gegenden mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 soll der Bewegungsradius nur für touristische Aktivitäten wie Tagesausflüge eingeschränkt werden. Maßgeblich soll die Anschrift des gewöhnlichen Aufenthalts sein.
Kitas
Die Kitabetreuung läuft grundsätzlich weiter. »Gleichzeitig bleiben Eltern dazu aufgerufen, die Betreuung ihrer Kinder möglichst privat zu organisieren und so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung im Lockdown zu leisten«, teilt das Bildungsministerium mit. Um die private Betreuung zu erleichtern, gelten im Saarland weniger strenge Beschränkungen für Treffen: Die gleichzeitige Betreuung von mehreren Kindern unter 14 Jahren aus zwei Hausständen bleibt erlaubt. Im Januar übernimmt das Land zudem zwei Drittel der Kitaelternbeiträge.
Schulen
Die Präsenzpflicht ist grundsätzlich ausgesetzt, eine Notbetreuung bis zur 6. Klasse eingerichtet. Doch es gibt Ausnahmen: Die Abiturientinnen und Abiturienten starten ab 11. Januar wieder mit Unterricht in den Schulen, die Abschlussklassen für den Hauptschul- und den Mittleren Schulabschluss kommen am 18. Januar dazu, ebenso die Berufsschulen. Und wenn die Schule bei jüngeren Kindern eine Teilnahme in Präsenz empfiehlt, sollen diese ebenfalls in die Klassen kommen.
Kontaktbeschränkungen
Ob von der Grundregel »Ein Haushalt plus maximal eine weitere Person« für Kinder im Alter bis zu 14 Jahren abgewichen wird, ist noch offen. Im Zuge der Betreuung mehrerer Kinder aus bis zu zwei Haushalten soll es allerdings eine Erleichterung geben.
Bewegungsradius
Für Kreise mit einer Inzidenz von über 200 gibt es bereits seit Längerem ein Verbot, sich ohne triftigen Grund mehr als 15 Kilometer von seinem Wohnsitz zu entfernen. Allerdings ist diese bereits seit Mitte Dezember geltende Einschränkung laut »Sächsischer Zeitung« bislang nicht kontrolliert worden.
Kitas
Kitas bieten lediglich eine Notbetreuung für Kinder an, deren Eltern in systemrelevanten Berufen arbeiten. Einrichtungen entscheiden über jeden Einzelfall selbstständig, sie dürfen sich dazu im Zweifelsfall auch Informationen vom Arbeitgeber einholen. Erst für den 8. Februar ist eine Öffnung aller Kitas im eingeschränkten Regelbetrieb geplant.
Schulen
Die Schulen bleiben bis Ende Januar geschlossen, lediglich Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können ab 18. Januar wieder in den Präsenzunterricht kommen. Eine Notbetreuung bis Klasse 4 wird angeboten. Am 31. Januar schließen sich vorgezogene Winterferien an, sodass erst ab 8. Februar wieder ein eingeschränkter Präsenzbetrieb geplant ist.
Kontaktbeschränkungen
Angehörige eines Haushalts dürfen sich künftig höchstens mit einer weiteren Person treffen. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte zur Umsetzung dieses Bund-Länder-Beschlusses, es gebe in seinem Bundesland »keine Protokollnotizen und keine Eingrenzungen«.
Bewegungsradius
Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 dürfen sich Bürger ohne triftigen Grund maximal 15 Kilometer weit entfernen. Bemessungsgrundlage ist die Grenze des Wohnorts.
Kitas
In den Kindertagesstätten herrscht in den kommenden Wochen Notbetrieb. Nur Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, können ihre Kinder betreuen lassen.
Schulen
Unterricht findet bis 31. Januar als Distanzunterricht statt, ausgenommen sind nur Abschlussklassen. Sie haben ab 11. Januar »in der Regel« Präsenzunterricht, gegebenenfalls in täglich wechselnden Halbgruppen. Für Kinder bis zwölf Jahre gibt es eine Notbetreuung.
Kontaktbeschränkungen
Grundsätzlich gilt für Treffen ab Montag eine Obergrenze von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder bis 14 Jahre sollen aber nicht unter das verschärfte Kontaktverbot fallen, solange sie von Familienangehörigen betreut werden müssen. Menschen in Pflegeeinrichtungen sollen zudem weiterhin von zwei registrierten und negativ getesteten Menschen besucht werden dürfen, die auch aus zwei verschiedenen Haushalten kommen können – etwa wenn ein älterer Mensch einen in einem Heim lebenden Partner zusammen mit einer weiteren Person aus einem dritten Haushalt besucht.
Bewegungsradius
In Schleswig-Holstein gibt es keine Kommunen oder Landkreise, die über dem Inzidenzwert von 200 liegen. Die Einschränkung auf einen Radius von 15 Kilometern ist aber in einen Maßnahmenkatalog für die Kreise und kreisfreien Städte mitaufgenommen worden.
Kitas
Kitas bieten lediglich eine Notbetreuung an – unter anderem für Kinder, die wenigstens einen Erziehungsberechtigten haben, der in »kritischen Infrastrukturen« arbeitet sowie für Kinder von Alleinerziehenden. Das Land erstattet im Januar die Kitagebühren.
Schulen
»Der Präsenzunterricht in den Schulen ist ausgesetzt«, heißt es beim Bildungsministerium. Abschlussklassen erhalten aber Präsenzangebote in Kleingruppen. Bis zur 6. Klasse gibt es eine Notbetreuung.
Kontaktbeschränkungen
Obergrenze für soziale Kontakte: Mitglieder eines Haushalts sollen sich ab Sonntag nur noch mit einer weiteren Person treffen dürfen. Mehrere Landtagsfraktionen wollen jedoch noch Ausnahmen durchdrücken. Die CDU will erreichen, dass auch mehrere Enkel von den in einer anderen Wohnung lebenden Großeltern betreut werden können. Die Grünen verlangen bessere Kontaktmöglichkeiten für kleine Kinder.
Bewegungsradius
Die Landesregierung wird den Landkreisen voraussichtlich lediglich empfehlen, ab einem Inzidenzwert von 200 die Bewegungsfreiheit auf einen Radius von 15 Kilometern einzuschränken. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat sich mit seinem Wunsch nach einer verbindlichen Regel in der Koalition nicht durchsetzen können. Die neue Verordnung soll am Wochenende beschlossen werden.
Kitas
Kindergärten bleiben im Januar geschlossen, es gibt lediglich eine Notbetreuung. In Anspruch nehmen können Eltern diese auf Antrag – jedoch nur dann, wenn sie nicht von zu Hause aus Arbeiten können und es keinerlei »zumutbare Betreuungsmöglichkeit« gibt. Berechtigt sind auch Kinder von Eltern, deren Tätigkeit von öffentlichem Interesse ist. Einen zumindest eingeschränkten Regelbetrieb kündigt das Bildungsministerium für den Februar an.
Schulen
Die Schulen bleiben bis 22. Januar geschlossen, danach schließt sich eine Woche Winterferien an, in der kein Distanzlernen vorgesehen ist. Eine Ausnahme besteht für Jugendliche kurz vor dem Abschluss: »Schulen können in Abschlussklassen auch im Januar Klausuren und Klassenarbeiten in Präsenz durchführen« und für diese Klassen auch eingeschränkten Präsenzunterricht anbieten, schreibt das Ministerium. Das gilt allerdings »nur für die unmittelbare und dringend nötige Vorbereitung auf Abschlussprüfungen«. Für Kinder bis zur 6. Klasse gibt es eine Notbetreuung.
Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel ist erstmals am 8. Januar erschienen und wurde zuletzt am 11. Januar aktualisiert.