Coronaregeln Hotspot or not? Was die einzelnen Bundesländer planen

Mit Maske im Supermarkt: Die Bundesländer gehen bei den neuen Coronaregeln unterschiedliche Wege
Foto: Robert Michael / dpaZum Wochenende laufen die derzeitigen Coronamaßnahmen in den Bundesländern aus. Ab Sonntag sind nur noch wenige allgemeine Schutzregeln etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen gültig. Die Länder können zwar für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Mehrere Länder beklagen allerdings, dass dafür rechtssichere Kriterien fehlten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag klargemacht, dass die neue Rechtsgrundlage nicht nochmals geändert werde. Wie geht es nun in den einzelnen Bundesländern weiter? Der Überblick.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg laufen die Coronaregeln am kommenden Samstag aus. Die Koalition aus Grünen und CDU hat sich entschieden, die Hotspotregeln nicht anzuwenden, weil sie bezweifelt, dass diese vor Gericht standhalten würden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ruft die Menschen im Land dazu auf, in Innenräumen freiwillig Maske zu tragen. »Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft«, so der Grünenpolitiker .
Bayern
Er habe »kein total perfektes Gefühl damit«, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) laut »Münchner Merkur« , aber: »Am 2. April laufen alle Regeln aus.« Vom 3. bis 30. April sollen nur noch sogenannte Basisschutzmaßnahmen gelten, mit denen empfohlen wird, Mindestabstände einzuhalten und in Innenräumen Masken zu tragen. Eine verbindliche Anordnung ist das aber nicht. Eine Maskenpflicht gilt nur noch in Bus und Bahn sowie in Einrichtungen wie etwa Altersheimen oder Arztpraxen. In Schulen, Kitas oder auch Pflegeheimen besteht weiterhin eine Testpflicht. Söder hatte das Vorgehen der Bundesregierung kritisiert, eine Hotspotregelung sei rechtlich nicht umsetzbar. Bayern setze nun »auf eine Mischung aus Vorsicht und Normalität«, so der Chef der Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU).
Berlin
Berlin zieht sich bereits am Freitag auf die sogenannten Basisschutzmaßnahmen zurück. Dann gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie beispielsweise in Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen und Obdachlosenunterkünften. Wer etwa ein Krankenhaus oder eine Pflegeeinrichtung betreten möchte, muss sich vorher testen. In Schulen und Kitas soll dreimal pro Woche auf Corona getestet werden. Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne) sagte dem »Tagesspiegel« , sie halte es »für den falschen Zeitpunkt für ein Ende der Maßnahmen«. Berlin sei bereit, die Notbremse zu ziehen. Eine Hotspotregelung wird demnach angesichts der vergleichsweise niedrigen Coronazahlen aber bislang nicht erwogen.
Brandenburg
Brandenburg verzichtet auf die Hotspotregelung – zumindest vorerst. »Ich freue mich, dass wir zum 3. April viele Einschränkungen zurücknehmen können«, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD): »Aber wir sind noch nicht durch die Pandemie.« Auch in Brandenburg gelten dann die sogenannten Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie im öffentlichen Personennahverkehr. Außerdem bleibt die Testpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens sowie in Schulen und Kitas bestehen. Die rot-schwarz-grüne Koalition will der SPD zufolge aber eine Hotspotregelung planen . Wann und wo diese eingeführt werden könnte, ist bislang nicht klar.
Bremen
Die Bremer Gesundheitsbehörde begrüßt dem öffentlich-rechtlichen Portal »butenunbinnen« zufolge Karl Lauterbachs Vorschlag zur Hotspotregelung. Es fehle aber an einheitlichen Schwellenwerten, ab denen sich Regionen zu Hotspots erklären könnten, heißt es. Nun werden auch in dem Stadtstaat zum 2. April die meisten Coronaregeln fallen. Die sogenannten Basisregeln sollen dann wie in anderen Bundesländern auch vor allem vulnerable Gruppen schützen, etwa durch die 3G-Regel für Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Hamburg
Die Hamburger Bürgerschaft hat die Hansestadt an diesem Mittwoch zum Coronahotspot erklärt. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde mit Unterstützung der Linken angenommen. Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht im Einzelhandel sollen demnach bis Ende April beibehalten werden. Die 2G-plus-Regel für Tanzveranstaltungen und die Maskenpflicht in den Schulen gelten weiter – allerdings sollen Schüler und Lehrer die Masken an ihren Arbeitsplätzen ab Montag im Unterricht abnehmen dürfen. Der rot-grüne Senat rechtfertigt die Entscheidung mit der Sieben-Tage-Inzidenz, die bei einem Wert von mehr als 1400 liegt. Das ist der zweitniedrigste Wert im Bundesländervergleich. Senatssprecher Marcel Schweitzer sagte, es drohe eine Überlastung des Gesundheitswesens. FDP und AfD hatten Klagen gegen die Hotspotregel angekündigt.
Hessen
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hält die Hotspotregel nicht für umsetzbar. Sein Land wird sich deswegen auf die Corona-Basisschutzmaßnahmen beschränken. Bouffier mahnte die Menschen aber, verantwortungsvoll mit dem Wegfall der alten Regel umzugehen. Die Masken- und Testpflicht verschwinden aus vielen Bereichen. In Einrichtungen für gefährdete Menschen, also etwa in Krankenhäusern und Pflegeheimen, bleiben sie aber bestehen. Auch in Schulen wird weiter getestet. »Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das Coronavirus wird uns auch noch weiter beschäftigen«, so Bouffier.
Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommern als Bundesland mit der derzeit höchsten Sieben-Tage-Inzidenz (mehr als 2300) hat sich bereits am vergangenen Donnerstag entschlossen, die Hotspotregeln für das gesamte Bundesland einzuführen. Damit bleibt beispielsweise 3G in Restaurants und 2G in Diskotheken bestehen, die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden wird fortgeführt. Am kommenden Dienstag soll die Lage neu analysiert werden, dann werde die Landesregierung beraten, ob Veränderungen bei den Coronaregeln vorgenommen werden, so Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD). Die FDP und die AfD kündigten juristische Schritte gegen die Hotspotregelung für das ganze Land an.
Niedersachsen
In Niedersachsen hat sich die Regierung gegen einen Hotspot-Status für das gesamte Bundesland entschieden. »Dafür müssten wir eine schwere Gefahr und Überlastung des Gesundheitssystems nachweisen«, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) dem NDR : »Wir haben zwar eine hohe Last im Gesundheitssystem, aber halt keine Überlastung.« Behrens ist demnach zwar unglücklich mit dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes, die Coronaregeln werden dennoch auf den sogenannten Basisschutz gelockert.
Nordrhein-Westfalen
Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) sieht keinen Spielraum, ganz NRW rechtssicher zum Coronahotspot zu erklären. »Das ist nicht das, was 16 Ministerpräsidenten sich gewünscht haben«, so der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz. Er hatte mit mehreren weiteren Ländern für eine Verlängerung der Maßnahmen plädiert. Nun lockert auch Nordrhein-Westfalen die Regeln, Masken etwa sind dann nur noch in Einrichtungen wie Pflegeheimen Pflicht.
Rheinland-Pfalz
Der Ministerrat in Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass es zumindest vorerst keine Hotspotregelung für das gesamte Bundesland geben wird. Dafür müsste eine konkrete Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems drohen, heißt es. »Das ist im Hinblick auf die Krankheitslast bei uns bisher nicht der Fall; aber die Lage ist in unseren Krankenhäusern vor allem im Hinblick auf den Ausfall von Mitarbeitenden ernster als sie jemals war«, so Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) . Das Bundesgesetz nehme den Ländern jede Möglichkeit, mit flexiblen Maßnahmen zu reagieren. In Rheinland-Pfalz entfallen damit die meisten Coronaregeln zum 2. April.
Saarland
Das Saarland meldet derzeit mit einem Wert von etwa 2290 die vierthöchste Inzidenz im Bundesländervergleich, wird die Coronamaßnahmen aber trotzdem vom 3. April an auf den sogenannten Basisschutz zurückfahren. Damit sollen auch hier besonders gefährdete Menschen etwa in Krankenhäusern und Altersheimen geschützt werden.
Sachsen
Wie einige weitere Bundesländer hätte Sachsen gern an der Maskenpflicht festgehalten. »Das neue Infektionsschutzgesetz gibt das allerdings nicht her, ohne eine epidemische Lage durch den Landtag ausrufen zu müssen«, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) laut MDR . Eine solche Lage wolle man aber nicht ausrufen. Die neue Coronaverordnung, die ab dem 3. April gilt, sieht daher nur noch die sogenannten Basisschutzmaßnahmen vor. An bestimmten Orten wie in Krankenhäusern, Arztpraxen sowie in Bus und Bahn muss dann aber immer noch eine FFP2-Maske getragen werden.
Sachsen-Anhalt
Die bisherigen Coronaregeln laufen in Sachsen-Anhalt am 2. April aus. Dann wird das Land wohl den sogenannten Basisschutz anwenden. Am Donnerstag soll eine Entscheidung zur Neuregelung mitgeteilt werden.
Schleswig-Holstein
Auch in Schleswig-Holstein soll das Einkaufen ab dem 3. April wieder ohne Maske möglich sein. Die Maskenpflicht gelte dann nur noch in Bus und Bahn sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. »Die Wahrscheinlichkeit ist sehr hoch, dass sich die Lage in den nächsten Wochen noch weiter entspannen wird«, sagte Ministerpräsident Daniel Günther. Die Hotspotregel soll nicht angewendet werden, auch nicht in einzelnen Kommunen.
Thüringen
In Thüringen entscheidet die rot-rot-grüne Koalition erst am morgigen Donnerstag über die Fortsetzung der Coronamaßnahmen. Die Regierungsparteien würden die Maßnahmen gern verlängern, so der MDR . Unklar ist, ob sie dafür auch eine Mehrheit haben.