Lockerungsmaßnahmen Diese Corona-Regeln gelten in Ihrem Bundesland

Sport, Schulen, Schwimmbäder: Die Regeln aufgrund der Corona-Pandemie werden weiter gelockert - unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland. Der Überblick.
Badegäste im Freibad in Cham: Schwimmen ist vielerorts wieder möglich

Badegäste im Freibad in Cham: Schwimmen ist vielerorts wieder möglich

Foto: Armin Weigel/ dpa

Darf man sich mit Freunden in einer Bar treffen? Schwimmen gehen? Können die Kinder in die Schule? Diese Fragen stellen sich aktuell viele Menschen - denn die Lockerungen der Corona-Maßnahmen werden von den Bundesländern überwiegend in Eigenregie getroffen - und unterscheiden sich deutlich. Was in Baden-Württemberg erlaubt ist, kann beispielsweise im benachbarten Bayern verboten sein.

Die Tabelle zeigt in den wichtigsten Kategorien, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten. Dabei ist zu beachten, dass die Lockerungen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen gelten. Zudem gilt bundesweit eine Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern (Stand 10. Juni)

Restaurants und Bars

  • Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen wieder Gäste bewirten

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze

  • Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels

  • Wellnessbereiche dürfen wieder benutzt werden

Freibäder und Freizeitparks

  • Freizeitparks und und Freibäder dürfen öffnen

Kontaktbestimmungen

  • Der Aufenthalt draußen ist für Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten erlaubt

  • In privaten Räumen dürfen bis zu 20 Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen.

  • Die Beschränkung auf 20 Personen gilt nicht, wenn alle Personen miteinander verwandt sind

Fitnessstudios und Sporthallen

  • Fitnessstudios dürfen wieder öffnen

  • Auch Sportvereine können wieder in Hallen trainieren

Demonstrationen

  • Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes, etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen

Schulen und Kitas

  • Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten

  • Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.

bbr/dpa
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