Lockerungsmaßnahmen Diese Corona-Regeln gelten in Ihrem Bundesland

Badegäste im Freibad in Cham: Schwimmen ist vielerorts wieder möglich
Foto: Armin Weigel/ dpaDarf man sich mit Freunden in einer Bar treffen? Schwimmen gehen? Können die Kinder in die Schule? Diese Fragen stellen sich aktuell viele Menschen - denn die Lockerungen der Corona-Maßnahmen werden von den Bundesländern überwiegend in Eigenregie getroffen - und unterscheiden sich deutlich. Was in Baden-Württemberg erlaubt ist, kann beispielsweise im benachbarten Bayern verboten sein.
Die Tabelle zeigt in den wichtigsten Kategorien, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gelten. Dabei ist zu beachten, dass die Lockerungen in aller Regel unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen gelten. Zudem gilt bundesweit eine Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.
Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern (Stand 10. Juni)
Restaurants und Bars
Speiselokale, Kneipen und Bars dürfen wieder Gäste bewirten
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Ferienwohnungen und Campingplätze können wieder öffnen, genauso wie Hotels
Wellnessbereiche dürfen wieder benutzt werden
Freibäder und Freizeitparks
Freizeitparks und und Freibäder dürfen öffnen
Kontaktbestimmungen
Der Aufenthalt draußen ist für Gruppen mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder von bis zu zehn Personen aus mehreren Haushalten erlaubt
In privaten Räumen dürfen bis zu 20 Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen.
Die Beschränkung auf 20 Personen gilt nicht, wenn alle Personen miteinander verwandt sind
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen
Auch Sportvereine können wieder in Hallen trainieren
Demonstrationen
Versammlungen sind erlaubt - mit Auflagen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes, etwa zu Abständen oder Höchstteilnehmerzahlen
Schulen und Kitas
Mitte Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder Präsenzunterricht erhalten
Die Kitas sollen spätestens Ende Juni wieder vollständig öffnen. Bisher dürfen höchstens 50 Prozent der Kinder, die normalerweise die Einrichtung besuchen, gleichzeitig dort betreut werden.
Restaurants und Bars
Restaurants dürfen sowohl die Außenbereiche als auch die Innenräume öffnen
Für auf den Getränkeausschank ausgerichtete Lokale wie Bars gibt es noch keine Perspektive
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen
Wellnessbereiche müssen weiterhin geschlossen bleiben
Freibäder und Freizeitparks
Freizeitparks, Freibäder und Schwimmbadanlagen im Freien dürfen öffnen
Kontaktbestimmungen
Es können sich sowohl im privaten wie auch im öffentlichen Raum mehrere Angehörige von zwei Haushalten treffen
Wenn möglich, soll dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios und Indoor-Sportstätten dürfen wieder öffnen
Kontaktfreier Individualsport (zum Beispiel Tennis, Leichtathletik, Golf) ist erlaubt
Demonstrationen
Über Demonstrationen soll im konkreten Einzelfall entschieden werden
Versammlungsorte müssen genügend Platz für den Mindestabstand bieten
Schulen und Kitas
Laut Kultusministerium war vor den Pfingstferien rund die Hälfte aller Jahrgänge wieder an den Schulen, Mitte Juni sollen dann alle Schüler wochenweise in die Schule gehen
Ab dem 1. Juli sollen auch alle Kinder zurück in Kindergärten und Krippen dürfen
Restaurants und Bars
Kneipen und Bars können ab Dienstag wieder öffnen, Gäste müssen aber an Tischen Platz nehmen
Restaurants und Gaststätten sind bereits seit dem 15. Mai wieder geöffnet
Es gelten keine Begrenzungen der Öffnungszeiten mehr
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder können öffnen
Größere Freizeitparks gibt es nicht
Kontaktbestimmungen
Außer Angehörigen zweier Haushalte dürfen sich bis zu fünf Menschen zu Hause oder im Freien treffen
Das gilt unabhängig von der Frage, ob sie zusammen wohnen oder nicht
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Gruppen von bis zu zwölf Personen dürfen wieder in Sporthallen trainieren
Demonstrationen
Für Demonstrationen gilt keine Begrenzung der Teilnehmerzahl mehr
Schulen und Kitas
Ab dem 15. Juni soll in den Kitas die Rückkehr zum Regelbetrieb beginnen, ab dem 22. Juni soll die Betreuung aller Kinder wieder in vollem Umfang stattfinden
Alle Schüler haben Unterricht, jedoch nur teilweise in der Schule
Nach Ende der Sommerferien am 7. August sollen die Schulen zu einem Normalbetrieb zurückkehren
Restaurants und Bars
Restaurants können öffnen
Bars bleiben geschlossen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder und Freizeitparks können öffnen
Kontaktbestimmungen
Zwei Haushalte oder bis zu zehn Menschen dürfen zusammen sein
Private Feiern sind mit bis zu 50 Personen möglich
Die Regeln gelten jeweils für drinnen und draußen
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios, Turn- und Sporthallen können unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder aufmachen
Demonstrationen
Demonstrationen im Freien mit bis zu 150 Teilnehmern sind erlaubt
Schulen und Kitas
Allen Schülern wird vor den Sommerferien der Schulbesuch und die Teilnahme am Präsenzunterricht mindestens tage- oder wochenweise ermöglicht
Schulen sollen nach dem Ende der Sommerferien am 10. August zum regulären Betrieb zurückkehren
Bei Kitas soll ein eingeschränkter Regelbetrieb anlaufen
Restaurants und Bars
Restaurant- und Kneipenbesuche sind möglich. Es gelten ein Thekenverbot, Sitzplatz- und Bedienpflicht
Bars - im Sinne von Einraumeinrichtungen mit Tresen - bleiben weiterhin geschlossen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen wieder öffnen
Freibäder und Freizeitparks
Die ersten Freibäder können öffnen
Ab 15. Juni sollen Freibäder bei Vorlage eines Hygienekonzepts generell geöffnet werden
Größere Freizeitparks gibt es nicht
Kontaktbestimmungen
Es können sich mehrere Angehörige aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum treffen
In geschlossenen Räumen sind Veranstaltungen mit maximal 20 Personen möglich, wenn ein Hygienekonzept vorliegt
Bei Veranstaltungen im Garten, auf der Parzelle oder ähnlich umfriedeten Flächen im Freien liegt die Grenze bei 50 Personen
Für beide Fälle wird die einschränkende "Zwei-Haushalts-Regel" aufgehoben
Fitnessstudios und Sporthallen
Sporthallen und Fitnessstudios dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Demonstrationen
Versammlungen müssen angezeigt werden und können zum Infektionsschutz behördlich verboten, beschränkt oder mit Auflagen versehen werden
Schulen und Kitas
Alle Schulklassen werden schrittweise zurückgeholt
Ab dem 15. beziehungsweise dem 22. Juni läuft bei Kitas und Grundschulen in Bremen ein eingeschränkter Regelbetrieb an, Bremerhaven wartet noch ab
Restaurants und Bars
Restaurants sind offen
Öffnung von Bars wird geprüft
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Größere Freizeitparks gibt es nicht
Kontaktbestimmungen
Bis zu zehn Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich wieder treffen, ohne dabei einen Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten
Fitnessstudios und Sporthallen
Sporthallen, Fitness- und Sportstudios, Yogastudios, Tanzschulen und Indoorspielplätze dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Demonstrationen
Größere Versammlungen sind untersagt, unter freiem Himmel können Ausnahmen genehmigt werden
Schulen und Kitas
Alle Schüler sollen wenigstens einmal pro Woche Unterricht in der Schule bekommen
Vom 18. Juni an dürfen in einem eingeschränkten Regelbetrieb wieder alle Kinder die Kitas besuchen
Restaurants und Bars
Gaststätten und Bars sind geöffnet, vorgeschrieben ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Gästen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Kurse und Vereinstraining in Schwimmbädern sind wieder möglich
Für die Allgemeinheit dürfen die Freibäder am 15. Juni wieder öffnen
Freizeitparks können wieder öffnen
Kontaktbestimmungen
Im öffentlichen Raum dürfen Angehörige von zwei Haushalten oder zehn Personen gemeinsam unterwegs sein
Für Treffen im privaten Raum gilt die Beschränkung auf den engen privaten Kreis nicht mehr
Fitnessstudios und Sporthallen
Vereine dürfen unter Auflagen in Hallen trainieren, Fitnessstudios sind geöffnet
Demonstrationen
Demonstrationen sind unter Auflagen erlaubt
Prinzipiell müssen Veranstaltungen bis 100 Personen grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden, wenn ein Hygiene- und Abstandskonzept vorliegt
Schulen und Kitas
Kitas gehen in den eingeschränkten Normalbetrieb über
Der Unterricht an den Schulen hat schrittweise wieder begonnen
Restaurants und Bars
Restaurants sind geöffnet
Bars und Kneipen dürfen ab dem 15. Juni aufmachen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder dürfen wieder öffnen
Hallen- und Spaßbäder sind derzeit eingeschränkt für den Vereinssport und Schwimmkurse geöffnet, ab dem 15. Juni soll auch die Allgemeinheit wieder Zugang haben
Freizeitparks dürfen ab dem 15. Juni wieder öffnen
Kontaktbestimmungen
Bis zu zehn Menschen mehrerer Haushalte dürfen sich wieder an öffentlichen Orten treffen
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
Auch Vereinssport darf wieder in geschlossenen Räumen betrieben werden
Demonstrationen
Im Freien sind Veranstaltungen mit bis zu 150 Teilnehmern erlaubt
Ab dem 15. Juni sollen bis zu 300 Menschen zusammenkommen dürfen
Schulen und Kitas
Die Schüler kehren bereits schrittweise in die Schulen zurück
Nach Ende der Sommerferien Anfang August soll es einen verlässlichen und täglichen Regelunterricht für alle Schüler geben
Kitas stehen wieder allen Kindern offen
Restaurants und Bars
Restaurants, Kneipen und Bars sind geöffnet
Shisha-Bars müssen weiterhin geschlossen bleiben
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Hotels dürfen mit maximal 80 Prozent Auslastung betrieben werden
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen wieder öffnen
Kontaktbestimmungen
Es dürfen sich Angehörige von zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
Sport in Hallen darf betrieben werden
Demonstrationen
Demonstrationen unter freiem Himmel können ohne Ausnahmegenehmigung stattfinden
Schulen und Kitas
Die Kitas werden zum 22. Juni wieder im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder geöffnet
Auch die Schüler kehren nach und nach zurück, vom 15. Juni an haben alle Jahrgänge wieder Unterricht in den Schulen
Restaurants und Bars
Restaurants sind geöffnet
Bars müssen meist geschlossen bleiben, entschieden wird im Einzelfall vor Ort
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder dürfen öffnen, der Mindestabstand gilt auch in den Schwimmbecken
Freizeitparks dürfen Besucher einlassen
Kontaktbestimmungen
Gruppen mit bis zu zehn Personen dürfen sich im Freien treffen
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
Vereinssport in Hallen ist nur bedingt erlaubt
Demonstrationen
Demonstrationen sind grundsätzlich erlaubt - bei Einhaltung der Abstandsregeln und einer Höchstzahl an Teilnehmern, gerechnet auf die Gesamtfläche
Schulen und Kitas
Alle Kita-Kinder werden wieder betreut - allerdings mit weniger Stunden pro Woche als üblich
Alle Schüler erhalten tageweise Präsenzunterricht
Alle Grundschüler sollen ab dem 15. Juni wieder täglich in die Schule gehen
Restaurants und Bars
Gaststätten und Bars dürfen öffnen
Die erlaubten Öffnungszeiten wurden ausgeweitet - späteste Schließzeit ist künftig 24 Uhr und nicht mehr 22.30 Uhr
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder, sonstige Schwimmbäder und Freizeitparks dürfen öffnen
Kontaktbestimmungen
Bis zu zehn Menschen unabhängig von der Zahl der Haushalte dürfen sich treffen
Wenn sich nur zwei Haushalte treffen, dürfen mehr als zehn Personen anwesend sein
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
Vereinssport in Hallen ist nur unter Auflagen erlaubt
Demonstrationen
Demonstrationen im Freien sind unter Auflagen möglich
Schulen und Kitas
Der Unterricht hat stufenweise wieder begonnen, alle Schüler sollen bis Mitte Juni zumindest zeitweise wieder zur Schule gehen
Kitas öffnen für alle, wenn auch mit Einschränkungen
Restaurants und Bars
Restaurants und andere Gaststätten dürfen wieder öffnen
Unter anderem muss das Personal Mundschutz tragen, die Gaststätten müssen um 23 Uhr schließen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Schwimm- und Freibäder dürfen unter Auflagen wieder öffnen
Freizeitparks dürfen wieder Besucher empfangen
Kontaktbestimmungen
Seit Montag sind Zusammenkünfte von bis zu zehn Menschen zugelassen - auch in Gaststätten
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
Vereinssport in Hallen ist nur unter Auflagen erlaubt
Demonstrationen
Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes unter freiem Himmel sind unter besonderen Auflagen wieder erlaubt, wenn die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten werden können
Schulen und Kitas
Im Juni sollen alle Schüler zumindest zeitweise wieder an die Schule zurückkehren
Kitas haben den eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen
Restaurants und Bars
Restaurants und Bars dürfen öffnen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder, Hallenbäder und Freizeitparks dürfen öffnen, sofern sie ein genehmigtes Hygienekonzept haben
Kontaktbestimmungen
Im öffentlichen Raum können sich zwei Hausstände oder bis zu zehn Menschen treffen
Im privaten Raum gilt keine Begrenzung bezüglich der Personenzahl
In einer Gaststätte oder einem angemieteten Raum dürfen sich bis zu 50 Menschen bei Familienfeiern treffen
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen ihre Türen öffnen
Vereinssport in Hallen ist nur unter Auflagen erlaubt
Demonstrationen
Kundgebungen sind nicht mehr auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmern begrenzt
Schulen und Kitas
Sachsens Kitas und Grundschulen können im eingeschränkten Regelbetrieb für alle Kinder öffnen
Schüler an weiterführenden Schulen sollen zumindest teilweise wieder an den Schulen unterrichtet werden
Restaurants und Bars
Alle Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder und Freizeitparks dürfen öffnen
Auch Hallenbäder dürfen öffnen, wenn Abstandsregeln und Hygieneanforderungen erfüllt werden
Kontaktbestimmungen
Bis zu zehn Menschen dürfen sich treffen
Zu privaten Feiern dürfen bis zu 20 Gäste eingeladen werden
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, auch Sport in Hallen ist erlaubt
Verboten bleiben Wettkämpfe, Zuschauer und generell Kontaktsportarten wie Ringen
Demonstrationen
Demonstrationen sind möglich, wenn die Versammlungsbehörde sie zusammen mit dem Gesundheitsamt erlaubt
Eine pauschale Höchstgrenze für Teilnehmer gibt es nicht
Schulen und Kitas
Kitas und Schulen kehren zu einem regulären Betrieb zurück
Bis zum 15. Juni sollen wieder alle Grundschüler täglich zur Schule kommen
Restaurants und Bars
Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder und Freizeitparks können wieder öffnen
Mit entsprechendem Hygienekonzept dürfen auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen
Kontaktbestimmungen
Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum sind zulässig
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen öffnen und Vereine auch in Räumen trainieren
Demonstrationen
Versammlungen sind verboten, Ausnahmen aber möglich
Schulen und Kitas
Für einige Jahrgänge hat der Unterricht bereits wieder begonnen
Alle Grundschüler werden wieder täglich im Klassenverband unterrichtet
Der Regelbetrieb an allen Schulen soll nach den Sommerferien mit dem neuen Schuljahr am 10. August wieder starten
In Kitas gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb
Restaurants und Bars
Restaurants und Bars dürfen wieder öffnen
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze
Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste beherbergen
Freibäder und Freizeitparks
Freibäder können öffnen
Freizeitparks dürfen ebenfalls Besucher empfangen, das gilt jedoch nicht für Kirmes-Veranstaltungen oder Ähnliches
Ab dem 13. Juni ist auch der Besuch von Hallenbädern sowie Thermen und Saunen möglich, sofern ein Infektionsschutzkonzept genehmigt wurde
Kontaktbestimmungen
Draußen und auch drinnen dürfen sich die Mitglieder von zwei Haushalten treffen
Ab dem 13. Juni gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr
Eine neue Grundverordnung empfiehlt jedoch, sich nur mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen
Fitnessstudios und Sporthallen
Fitnessstudios dürfen wieder öffnen, Vereine können in Hallen zurückkehren
Demonstrationen
Demonstrationen ohne Beschränkungen der Teilnehmerzahl sind möglich
Schulen und Kitas
In allen Kitas gilt eingeschränkter Regelbetrieb
Alle Schüler können wieder an einem angepassten Präsenzunterricht teilnehmen
Kinder können ab 15. Juni wieder täglich in Grundschule und Kindergarten
An weiterführenden Schulen gibt es weiterhin eine Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht; wo feste Lerngruppen gebildet werden können, kann die Schule die Abstandsgebote aufheben und so die Präsenzbeschulung ausweiten