Corona-Pandemie Köln erklärt Weiberfastnacht und Rosenmontag für Mitarbeiter zu normalen Arbeitstagen

So wird dieses Jahr wohl nicht gefeiert: Karnevalistinnen vor dem Kölner Dom im Jahr 2020
Foto: Oliver Berg/ dpaCorona-bedingt müssen die Beschäftigten der Stadt Köln während der Karnevalstage regulär arbeiten. »Ohne die Brauchtumsfeierlichkeiten an Rosenmontag entfällt der Grund für eine Dienstbefreiung bei der Stadtverwaltung«, teilte die Stadt mit .
Als öffentliche Arbeitgeberin wolle man zudem den »Respekt gegenüber den massiven Einschränkungen, Einschnitten und Sorgen zum Ausdruck bringen, von denen Arbeitnehmende und Unternehmen in Köln betroffen sind.«
Betroffen von den Regelungen sind Weiberfastnacht (11. Februar), Rosenmontag (15. Februar) und Karnevalsdienstag (16. Februar). Um die Leistungen der Mitarbeiter in der Pandemie anzuerkennen, führe man aber Gespräche über einen Ausgleichstag, so die Stadt.
Bereits am Dienstag hatte die Landesregierung entschieden, dass es in Landesbehörden Nordrhein-Westfalens an Rosenmontag kein dienstfrei geben wird.