Corona-Regeln der Bundesländer Die neue Lockerheit

Innenstadt von Oldenburg: In Niedersachsen sind Restaurants wieder geöffnet (Archivbild)
Foto:Hauke-Christian Dittrich/ dpa
Die neue Woche begann mit einer Mahnung. Angela Merkel sprach sie aus, sie bat alle Bürgerinnen und Bürger sich trotz der jüngsten Lockerungen "an die Grundgebote" in der Coronakrise zu halten. Damit meint sie: Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz tragen.
Diese Woche bringt für viele neue Freiheiten. In Niedersachsen zum Beispiel sind Restaurants wieder geöffnet, in Rheinland-Pfalz ab Mittwoch Nagelstudios, in Hessen dürfen Sportler ab Freitag im Fitnessstudio trainieren. Schwer genug, da den Überblick zu behalten. Diese Tabelle soll Ihnen dabei helfen. Sie zeigt in mehreren Kategorien, wie weit die Verbote in den jeweiligen Bundesländern zurückgenommen wurden.
Bestimmungen in den einzelnen Bundesländern (Stand 11. Mai)
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Versammlungen sind unter Auflagen erlaubt
Treffen mit Mitgliedern eines anderen Haushalts in der Öffentlichkeit erlaubt, zu allen anderen muss ein Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden
Grillen und Picknicken in der Öffentlichkeit erlaubt - allerdings nur mit Mitgliedern des eigenen und eines weiteren Haushalts
Ein Haushalt darf besucht werden von direkten Verwandten, Geschwistern und deren Nachkommen und Lebenspartnern oder Angehörigen eines weiteren Haushalts oder zusätzlich vier Personen
Schulen
öffnen unter den allgemein gültigen Abstands- und Hygieneregeln und angepasster Gruppengröße
Hochschulen
Studienbetrieb bis 24. Mai untersagt
Bibliotheken geöffnet
privater Sport
Sport in Freiluftanlagen ist unter Auflagen erlaubt
Fitnessstudios sind weiterhin geschlossen
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Speisegaststätten dürfen ab 18. Mai unter Auflagen öffnen
bis dahin ist nur Außer-Haus-Verkauf gestattet
Freizeit
Freizeiteinrichtungen mit Außenbereich, für die Eintrittsgeld zu bezahlen ist, dürfen ab 18. Mai unter Auflagen öffnen
Tourismus
Campingplätze dürfen ab 18. Mai wieder öffnen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften
Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen ist ab 18. Mai wieder erlaubt
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Weitere Dienstleistungen mit vergleichbaren Hygienestandards erlaubt, darunter: Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo- oder Piercing-Studios
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
wird auf Antrag von den Einrichtungen entschieden
Gottesdienste
unter Auflagen erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken verboten
Versammlungen i.S.d. Versammlungsgesetzes: bis 50 Teilnehmer / bis 60 Minuten Dauer draußen erlaubt
Menschen, die in einer Beziehung zueinander stehen, dürfen sich besuchen und treffen, außerdem Verwandte in gerader Linie sowie Geschwister
Besuchen und Treffen von Mitgliedern eines weiteren Hausstands ist erlaubt
Schulen
geöffnet für alle Abschlussklassen
Seit 11. Mai zusätzlich die "Vorabschlussklassen", also z.B. die 11. Klasse des Gymnasiums, zusätzlich beginnt Unterricht der 4. Klasse Grundschule
Ab 18. Mai Präsenzunterricht in weiteren Klassen
Hochschulen
geschlossen
privater Sport
Ab 11. Mai mit bis zu fünf Personen unter freiem Himmel oder auf Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung untersagt
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Ab 18. Mai darf Gastronomie mit Außenbereich geöffnet werden (z.B. Biergärten)
Speisegaststätten dürfen im Innenbereich ab 25. Mai öffnen
Freizeit
Tierparks und botanische Gärten unter Auflagen geöffnet
Ebenso Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten
Tourismus
Bayern plant, Hotels, Campingplätze und Ferienwohnungen ab 30. Mai zu öffnen - einen Beschluss gibt es noch nicht
Auch Schlösser, Ausflugsschiffe und Freizeitparks könnten dann möglicherweise wieder den Betrieb aufnehmen
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Fußpflegedienste erlaubt
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Erlaubt für eine feste, registrierte Kontaktperson oder ein Familienmitglied mit fester Besuchszeit
Gottesdienste
für eine Dauer bis 60 Minuten erlaubt; im Freien auf 50 Personen beschränkt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken verboten
Versammlungen i.S.d. Versammlungsgesetzes bis 50 Personen erlaubt (ab 25. Mai mit bis zu 100)
Ausnahmen auf Antrag von bis zu 20 Personen bei Hochzeiten, Beerdigungen, Taufen etc. möglich
Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich im öffentlichen Raum und zu Hause treffen - müssen aber 1,5 Meter Abstand halten
Schulen
geöffnet
Hochschulen
Kein Präsenzbetrieb in der Lehre
Forschungsbetrieb auf dem Campus unter Auflagen möglich
privater Sport
Ab 15. Mai können Sportvereine wieder mit Gruppen von bis zu acht Teilnehmern einschließlich Trainer im Freien kontaktlos Sport treiben
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Speisegaststätten von 6 bis 22 Uhr unter Auflagen geöffnet
Freizeit
Freibäder dürfen ab 25. Mai öffnen
Museen, Gedenkstätten und ähnliche Kultur- und Bildungseinrichtungen geöffnet
Tourismus
Ab dem 25. Mai 2020 dürfen Hotels wieder Übernachtungen für Touristen anbieten
Stadtrundfahrten und Stadtführungen im Freien sind ab 25. Mai unter Auflagen erlaubt
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Weitere erlaubte Dienstleistungen zum Beispiel: Solarien, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen dürfen täglich von einer Person Besuch empfangen, nur nicht von Menschen mit Atemwegsinfekten
Hospiz: keine Beschränkungen
Gottesdienste
bis 50 Teilnehmer erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken verboten
Ausnahmen für Trauerfeiern, Bestattungen (maximal 50 Personen) sowie Selbsternte von Obst & Gemüse
Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich zu Hause und im Freien treffen und müssen dabei 1,5 Meter Abstand einhalten
Schulen
geöffnet für die Jahrgangsstufen 5, 6, 9, 10-12
Hochschulen
geschlossen
Bibliotheken geöffnet
privater Sport
Auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien darf wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos
Spielplätze
geöffnet
Besuch ist Kindern unter 14 Jahren erlaubt, wenn sie von den Eltern oder einer anderen volljährigen Person begleitet werden
Gastronomie
Restaurants, Cafés und Kneipen, die zubereitete Speisen anbieten, dürfen ab 15. Mai von 6 bis 22 Uhr unter Auflagen öffnen
Gäste dürfen draußen und drinnen bewirtet werden
Freizeit
Freibäder dürfen ab 25. Mai öffnen
Museen, Gedenkstätten und ähnliche Kultur- und Bildungseinrichtungen geöffnet
Tourismus
Ab dem 15. Mai ist das Campen wieder erlaubt, ab dem 25. Mai dürfen Hotels und Campingplätze wieder in vollem Umfang öffnen
Auch Busreisen und Stadtrundfahrten sind dann wieder möglich
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Körpernahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Fußpflege, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo- und Sonnenstudios oder Massagesalons dürfen öffnen
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen dürfen unter Auflagen von einer Person besucht werden
Schwerstkranke, etwa in Hospizen, dürfen ohne Beschränkungen von nahestehenden Personen besucht werden
Menschen in den genannten Einrichtungen unter 16 Jahre dürfen einmal am Tag von einer nahestehenden Person besucht werden
(Werdende) Väter und Partnerinnen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen dürfen Geburtsstationen ohne Einschränkungen besuchen
Gottesdienste
bis 50 Teilnehmer erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken und private Feiern verboten
Versammlungen nach Art. 8 GG auf Antrag (mit 48 Stunden Vorlauf) möglich
Schulen
Präsenzunterricht nur bei verringerter Schülerzahl erlaubt
Hochschulen
nur Prüfungen erlaubt
privater Sport
kontaktloser Sport im Freien (auch auf Anlagen wie z.B. Tennis) erlaubt
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Ab dem 18. Mai dürfen Restaurants und Kneipen unter strengen Auflagen öffnen. Die Regelung gilt nicht für Diskotheken, Bars oder Klubs
Freizeit
Städtische Galerie Bremen ist offen
Tourismus
Lockerungen voraussichtlich ab Mitte Mai
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Fußpflege, Nagelstudios, Barbiere, Tattoo- und Kosmetikstudios unter Hygieneauflagen geöffnet
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
nur in Ausnahmefällen möglich: Notfälle, Sterbebegleitung, minderjährige Patienten, Pflegeheimbewohner, Gebärende, Neugeborene & Mütter
Pflegeheime sollen ab 13. Mai Besuche für Bewohnerinnen und Bewohner zulassen dürfen. Spätestens am 25. Mai müssen alle Einrichtungen die Voraussetzungen geschaffen haben, um das zu ermöglichen
Gottesdienste
erlaubt; Trauungen nur bis 20 Personen in möglichst engem Zeitrahmen erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken verboten
Versammlungen nach Anmeldung möglich
Ab 13. Mai dürfen sich Mitglieder zweier Haushalte in der Öffentlichkeit treffen, maximal jedoch zehn Personen
Schulen
Öffnung bei verringerter Schülerzahl (maximal 15 Schüler pro Lerngruppe und nur 25% der Schülerschaft gleichzeitig auf dem gesamten Gelände)
Hochschulen
nur für Prüfungen und Praxisveranstaltungen geöffnet
privater Sport
kontaktloses Sporttreiben im Freien (auch auf Anlagen z.B. Tennis) erlaubt
Spielplätze
von 7 bis 20 Uhr geöffnet
Gastronomie
Der Betrieb von Gaststätten und Hotelrestaurants ist erlaubt, wenn die Sitz- oder Stehplätze für die Gäste so angeordnet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen den Gästen eingehalten wird oder andere geeignete Trennwände zwischen den Gästen vorhanden sind
Die Kontaktdaten der Gäste müssen registriert werden
Freizeit
Museen, Ausstellungshäuser und Gedenkstätten sind offen
Tourismus
Hotels, Ferienwohnungen u.ä. dürfen unter Auflagen für Touristen öffnen
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe dürfen ihre Leistungen ab sofort wieder anbieten
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Pflegebedürftige dürfen an mindestens einem Tag pro Woche für mindestens eine Stunde von einer definierten Person und unter weitern Auflagen besucht werden. Besuche für maximal zwei weitere Stunden sind nur mit Zustimmung des Trägers der Wohn- oder Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich
Für Krankenhäuser gilt weiterhin, dass Besuche je nach Situation und medizinischer Einschätzung nach Entscheidung der Krankenhäuser möglich sind. Ein Besuchsverbot für Krankenhäuser hatte der Senat nicht erlassen
Menschen mit Behinderung dürfen ab 18. Mai unter Auflagen in ihren Einrichtungen besucht werden
Gottesdienste
erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Personen zweier Haushalte dürfen sich treffen und müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten
Grillen und Picknicken verboten
Bestattungen im engen Angehörigen- und Familienkreis erlaubt
Schulen
bei reduzierten Gruppen (max. 15 Schüler) möglich
Hochschulen
nur für Prüfungen und Praxisveranstaltungen geöffnet
privater Sport
Trainingsbetrieb unter Auflagen gestattet
Fitnessstudios dürfen ab 15. Mai wieder öffnen
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Gastronomische Betriebe ab 15. Mai unter Auflagen geöffnet
Freizeit
Museen, Zoos, Opernhäuser, Schlösser oder Theater sind offen
Bowling- und Kegelbahnen und Outdooraktivitäten wie Kanufahren oder Schifffahrten zu Ausflugszwecken unter Auflagen erlaubt
Freizeitparks dürfen ab 15. Mai öffnen
Tourismus
Stadtführungen erlaubt
Hotels, Campingplätze, Ferienwohnungseigentümer dürfen ab 15. Mai wieder Übernachtungsgäste unter Auflagen empfangen
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Weitere „körpernahe Dienstleistungen“ erlaubt, etwa: Kosmetikstudios, Solarien, Tattoo-Studios
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Besuche nur in Ausnahmefällen erlaubt: Notfälle, Sterbebegleitung, minderjährige Patienten, Gebärende, Neugeborene & Mütter
Pflegeheimbewohner: pro Woche ist der Besuch eines nahen Angehörigen oder einer engen Bezugsperson für eine Stunde erlaubt
Gottesdienste
erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken verboten
Versammlungen mit vorherigem Antrag möglich, maximal 50 Teilnehmer
Bestattungen mit maximal 25 Personen erlaubt
Personen zweier Haushalte ist das Treffen in der Öffentlichkeit erlaubt, Mindestabstand soll in diesem Fall "wo immer möglich" eingehalten werden
Schulen
geöffnet für aktuelle Prüfungsjahrgänge und Jahrgänge mit Prüfungen im kommenden Schuljahr, sowie für die 4. Klassen der Grundschulen (Gruppen werden geteilt)
Hochschulen
nur für Prüfungen und Praxisveranstaltungen geöffnet
privater Sport
Sport ist unter freiem Himmel auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen ohne Kontakt erlaubt
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Speisegaststätten haben unter Auflagen geöffnet
Freizeit
Galerien, Ausstellungen, Museen und Gedenkstätten sind geöffnet
Tourismus
Ab 25. Mai dürfen Hotels, Pensionen, Gasthöfe, Campingplätze, oder Vermieter von Ferienwohnungen wieder Urlaubsgäste aufnehmen, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern kommen
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Ebenso Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Besuch in Krankenhäusern oder Rehakliniken durch eine feste Person oder durch Kernfamilie erlaubt (eine Person pro Tag)
Gottesdienste
erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken verboten
Demonstrationen unter Erlaubnisvorbehalt möglich
Mitglieder zweier Haushalte dürfen sich treffen
Hochzeiten und Beerdigungen mit maximal 20 Personen erlaubt
Schulen
nur für Prüfungsjahrgänge und die 4. Klassen der Grundschulen geöffnet
Berufsbildende Schulen nehmen weitere Schüler auf
Hochschulen
nur digitale Vorlesungen
privater Sport
kontaktloses Sporttreiben im Freien (auch auf Anlagen z.B. Tennis) erlaubt
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Kantinen unter Auflagen geöffnet
Eine Reservierungspflicht für Restaurants gibt es nicht, eine Reservierung wird jedoch dringend empfohlen.
Freizeit
Zoos, Tierparks, Freilichtmuseen, botanische Gärten geöffnet
Besuch von Museen, Ausstellungen, Galerien und Gedenkstätten ist erlaubt
Tourismus
Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und Bootsliegeplätze können unter Auflagen wieder an Gäste vermietet werden
In Ferienwohnungen und Ferienhäusern gilt eine Wiederbelegungspause von sieben Tagen
Niedersächsische Inseln dürfen von Tagestouristen besucht werden, sofern die jeweilige Kommune zugestimmt hat
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Nagelstudios, Fußpflege, Kosmetikstudios und Massagepraxen geöffnet
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Besuche in Krankenhäusern nur in Ausnahmefällen erlaubt: Werdende Eltern, Eltern von Kindern auf Kinderstationen, enge Angehörige von Palliativpatienten
Besuch in solchen Alten- und Pflegeheimen möglich, die dem Gesundheitsamt ein Hygienekonzept vorgelegt haben
Gottesdienste
erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken verboten
Angehörige zweier Haushalte dürfen sich im öffentlichen Raum treffen
Demonstrationen unter Erlaubnisvorbehalt
Feiern im kleinen Rahmen im privaten Bereich erlaubt
Schulen
schrittweise Öffnung
Zunächst Abiturienten, Klassen 1 bis 4 der Grund- und Förderschule im Wechsel
Beschulung weiterer Klassen in rollierendem System möglich
Hochschulen
Lehr- und Prüfungsbetrieb bleibt unter Auflagen zulässig
privater Sport
kontaktloses Sporttreiben im Freien erlaubt
Unter Auflagen ist Sport auch in Kursräumen der Sportvereine erlaubt
Betrieb von Fitnessstudios unter Auflagen erlaubt
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Gaststätten sind geöffnet
Personen aus zwei Haushalten dürfen gemeinsam an einem Tisch sitzen
Öffnungszeiten sind nicht begrenzt
Freizeit
Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern in Ausnahmefällen erlaubt, maximal 100 Zuschauer
Zum 30. Mai sollen Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen
Freizeitparks dürfen wieder öffnen, wenn sie ein genehmigtes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorweisen können
Zum 30. Mai sollen Thermen und Schwimmbäder wieder öffnen
Freibäder sollen ab dem 20. Mai öffnen
Tourismus
Übernachtungen in Ferienhäusern, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen ist unter Auflagen möglich
Ab 18. Mai sollen wieder Übernachtungen in Hotels möglich sein
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Weitere erlaubte Dienstleistungen: U.a. Sonnenstudios, Maniküre, Kosmetik und Massage
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Besuche in Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen unter Auflagen möglich
Besuche in Krankenhäusern oder Rehakliniken ab 20. Mai möglich
Gottesdienste
erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken und private Feiern verboten
Demonstrationen unter Erlaubnisvorbehalt möglich
Schulen
schrittweise Öffnung
Hochschulen
für Kleingruppen und Prüfungen geöffnet
privater Sport
kontaktloser Sport im Freien (auch auf Anlagen z.B. Tennis) erlaubt
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Lokale dürfen ab 13. Mai unter Auflagen von 6 bis 22 Uhr öffnen
Reservierung ist verpflichtend
Freizeit
Tagesausflugsschifffahrt ab 13. Mai erlaubt
Museen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen geöffnet
Tourismus
Campingplätze dürfen ab 13. Mai öffnen, aber nur für Wohnmobilstellplätze und für Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtungen
Ab 18. Mai öffnen Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen für Touristen
Dienstleistungen
Friseure geöffnet, Fußpflegedienste erlaubt
Kosmetik- und Nagelstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios sowie Solarien dürfen ab 13. Mai öffnen
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Patienten in Pflegeeinrichtungen dürfen eine Stunde am Tag von einer Person besucht werden, in Krankenhäusern sind Besuche nur für ausgewählte Personen, beispielsweise nahe Angehörige oder Seelsorger, möglich
Gottesdienste
erlaubt, innen auf Dauer von 60 Minuten beschränkt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen nicht explizit untersagt
Ab 18. Mai dürfen sich wieder Angehörige aus zwei Haushalten treffen
Versammlungen i.S.d. Versammlungsgesetzes erlaubt (ohne Teilnehmerbegrenzung)
Schulen
ab 11. Mai Klassenstufe 11 der Gymnasien und Klassenstufe 12 der Gemeinschaftsschulen
Hochschulen
Betrieb gestattet
privater Sport
kontaktfrei erlaubt, bis zu fünf Personen auch in geschlossenen Räumen
Spielplätze
geöffnet
Freizeit
Gedenkstätten, Bibliotheken, Museen, Ausstellungen, Galerien, Tierparks, botanische sowie Zoologische Gärten dürfen geöffnet sein
Tourismus
• Hotels etc. geplant ab 18. Mai
Dienstleistungen
Friseure geöffnet
Fußpflegedienste erlaubt
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Besuche in Krankenhäuser untersagt
Pflegeheime: Ein Besucher pro Tag für eine Stunde
Gottesdienste
erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken verboten
Versammlungen unter freiem Himmel ab 15. Mai ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich
Schulen
Eingeschränkter Regelbetrieb ab 18. Mai, Kernfächer Deutsch, Mathematik, Sachkunde und Englisch
alle anderen zeitweise Präsenzunterricht
Hochschulen
grundsätzlich geöffnet; das Sommersemester bleibt digital
in bestimmten Studiengängen finden Präsenzveranstaltungen im kleinen Rahmen statt
privater Sport
kontaktfrei erlaubt, auch in geschlossenen Räumen
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
ab 15. Mai Restaurants
Freizeit
Es dürfen geöffnet sein: Gedenkstätten, Bibliotheken ausschließlich zur Medienausleihe, Archive, Museen, Ausstellungen, Galerien, Ausstellungshäuser und Außenanlagen von Tierparks, botanische sowie Zoologische Gärten.
ab 15. Mai Kinos, Theater, Oper
Tourismus
Ferienwohnung erlaubt
Hotels (geplant ab 15. Mai)
Dienstlesitungen
Friseure und ähnliche Betriebe dürfen öffnen
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
weiterhin untersagt, Ausnahmen: Notfallbetreuung, Besuche auf Geburts- und Kinderstationen, Sterbebegleitung
Gottesdienste
erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen verboten, Picknicken mit bis zu fünf Personen erlaubt
Versammlungen i.S.d. Versammlungsgesetzes: bis 50 Teilnehmer draußen ohne Anmeldung erlaubt, über 50 Personen mit Anmeldung (soll entfallen ab Mitte Mai)
Schulen
Präsenzunterricht für jeweils eine Jahrgangsstufe neben den Abschlussklassen nach Entscheidung der Schulen
Hochschulen
nur digitale Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2020
Bibliotheken geöffnet
privater Sport
kontaktfrei erlaubt, höchstens fünf Personen
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
ab 22. Mai öffnen Restaurants und Hotels
Freizeit
Es dürfen geöffnet sein: Zoologische und botanische Gärten, Tierparks und ähnliche Einrichtungen unter freiem Himmel, Autokinos, Museen, Galerien, Ausstellungen
Tourismus
Ab 15. Mai öffnen Ferienhäuser und -wohnungen für Einheimische sowie Campingplätze für Reisemobile
Dienstleistungen
Friseure, Barbiere, Kosmetikdienste, Massage- und Nagelstudios geöffnet
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
In Krankenhäusern verboten, Ausnahmen: Geburtsstationen, Palliativmedizin
In Pflege- und Altersheimen ist ab dem 11. Mai eine Stunde Besuch pro Tag und Person erlaubt
Gottesdienste
erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen ist verboten
Zusammenkünfte in der Familie erlaubt mit nicht mehr als zehn Personen
Treffen in der Öffentlichkeit erlaubt für Personen aus einem Haushalt mit Personen eines weiteren Haushalts
Schulen
grundsätzlich wieder offen, aber kein Regelbetrieb
ab 25. Mai Grundschulen mit "tageweisem Präsenzunterricht"
Hochschulen
geschlossen
Bibliotheken geöffnet
privater Sport
Indoor, Fitness erlaubt (ab 18. Mai), kontaktarm
Spielplätze
geöffnet, wenn ein Hygienekonzept vorliegt
Gastronomie
erlaubt, höchsten 50 Personen pro Gastraum (Reservierung unter Nennung von Namen und Anschrift aller Beteiligten)
Gaststätten müssen um 22 Uhr schließen
Freizeit
Theater, nur Probenbetrieb
Kinos ab 18. Mai wieder offen
Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen sowie Tierparks, Wildparks und Zoos sind unter Auflagen ohne Gastronomie geöffnet
Tourismus
Einreise wieder erlaubt, auch auf Inseln und Halligen
Ab 18. Mai: Ferienwohnungen, Hotels mit voller Kapazität erlaubt (strenge Hygiene- und Arbeitsschutzregeln)
Campingplätze geöffnet (ohne Duschen)
Ausflugsschifffahrt wieder erlaubt
Dienstleistungen
Friseure geöffnet, dürfen aber keine Bartrasur durchführen
Fußpflegedienste und Tattoo-Studios geöffnet
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
Eingeschränkt erlaubt (bis zu zwei Stunden), je nach Besuchskonzept der Einrichtung
Gottesdienste
Unter Auflagen erlaubt
Grillen/Picknicken - private Versammlungen/Ansammlungen
Grillen und Picknicken erlaubt, wenn es sich um Personen des eigenen Haushalts handelt und höchstens eine haushaltsfremde Person hinzukommt.
Versammlungen unter freiem Himmel ab 13. Mai ohne Beschränkung der Teilnehmerzahl möglich
Schulen
geöffnet für alle Abschlussklassen
Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen mit besonderem Unterstützungsbedarf (seit 7. Mai)
Seit 11. Mai 4. Klassen Grundschule
Kindergarten
Kommunen sollen entscheiden, ob sie ab dem 18. Mai die Notbetreuung beenden und zum Regelbetrieb übergehen. Bis spätestens 15. Juni sollen alle Thüringer Kindergärten Regelbetrieb starten
Hochschulen
notwendige Präsenzveranstaltungen sollen wieder stattfinden
Prüfungen werden digital unterstützt durchgeführt, können aber auch in Präsenzform geplant werden
privater Sport
Unter freiem Himmel oder in Freiluftsportanlagen sowie Reithallen kontaktfrei erlaubt, Gruppenbildung oder mit Trainern untersagt
Spielplätze
geöffnet
Gastronomie
Ab 15. Mai Gastronomie und Übernachtungsangebot wieder möglich (unter Hygiene- und Arbeitsschutzregeln)
Freizeit (viel Verantwortung bei Städten und Landkreisen))
Es dürfen geöffnet sein: Zoologische und botanische Gärten, Tierparks und ähnliche Einrichtungen unter freiem Himmel, Autokinos, Museen, Galerien, Ausstellungen
Tourismus (viel Verantwortung bei Städten und Landkreisen)
Erlaubt Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und auch Hotels.
Dienstleistungen
Friseure, Barbiere, Kosmetik- und Nagelstudios geöffnet
Besuche in Krankenhäusern / Pflege-Einrichtungen
maximal 1 Besucher pro Patient pro Tag für eine Stunde
Ankündigung am 6. Mai 2020: Jedem Bewohner wird der regelmäßige Besuch einer festgelegten Person ermöglicht
Gottesdienste
erlaubt: in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Teilnehmern, im Freien mit bis zu 50 Teilnehmern
Mitarbeit: Marko Scharlow