Neue Düsseldorfer Tabelle Trennungskinder bekommen ab Januar mehr Mindestunterhalt

Alleinerziehende Frau mit Kind (Symbolbild): Der Mindestunterhalt beträgt ab dem Jahreswechsel für Kinder bis fünf Jahre 396 Euro pro Monat
Foto: imago images/STPPIm neuen Jahr steht Trennungskindern etwas mehr Unterhalt zu. Am 1. Januar 2022 tritt die neue sogenannte Düsseldorfer Tabelle in Kraft, die höhere Bedarfssätze vorsieht. Allerdings liegt die Erhöhung in vielen Fällen unter einem Prozent, wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht mitteilte (hier finden Sie die komplette Tabelle ).
Der Mindestbedarf – für die niedrigste Einkommensgruppe der Unterhaltspflichtigen bis 1900 Euro Nettoeinkommen – beträgt danach ab dem Jahreswechsel für Kinder bis fünf Jahre 396 Euro pro Monat, ein Plus von drei Euro. Für Kinder von sechs bis elf sind es 455 Euro und damit vier Euro mehr.
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren sind es fünf Euro mehr (533 Euro). Bei volljährigen Kindern, die noch zu Hause wohnen, steigen die Bedarfssätze zum Jahreswechsel ebenfalls. Wie 2021 betragen sie 125 Prozent der Sätze der zweiten Altersstufe. Das bedeutet einen Mindestbedarf von 569 Euro.
Der Unterhalt wird mit der Tabelle den Einkommensklassen der Unterhaltspflichtigen entsprechend errechnet. Der Bedarfssatz der Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben, bleibt gegenüber 2021 mit 860 Euro unverändert. Die Tabelle wurde zudem bis zu einer Einkommensgrenze von 11.000 Euro im Monat erweitert.
Selbstbehalte bleiben unverändert
Die Düsseldorfer Tabelle ist die Richtlinie aller Oberlandesgerichte in Deutschland für die Ermittlung und Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wird seit 1979 vom Düsseldorfer Oberlandesgericht herausgegeben. An ihrer Erstellung ist auch die Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages beteiligt.
Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Die Selbstbehalte, also das Minimum, das den Unterhaltspflichtigen bleiben muss, bleiben im Jahr 2022 unverändert. Bei höheren als den veranschlagten Wohnkosten kann der Selbstbehalt im Einzelfall erhöht werden.
Die ersten zehn Einkommensgruppen der Tabelle für Einkommen bis zu 5500 Euro bleiben gegenüber 2021 unverändert. Dafür wurde die Düsseldorfer Tabelle um fünf weitere Einkommensgruppen aufgestockt, bis zu einem bereinigten Einkommen von 11.000 Euro.