
Untreue-Ermittlungen gegen Grünenspitze Hoppla, die Portokasse!


Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen: Ein bisschen Schadenfreude sei uns gegönnt
Foto: teutopress GmbH / imago images/teutopressWeihnachten
Es läuft, das darf man so sagen, nicht wirklich gut für das Team Annalena. Die Kranzniederlegung in Moskau war zwar, vom Völkerrecht her, durchaus mal ein Einstieg, wenngleich man schon beim Betrachten der Fotos ein wenig fröstelt und der Protagonistin einen ordentlichen Sankt Petersburger Zobelmantel wünscht. Aber der Heiko hätte das vielleicht im körpernahen Leinenanzug erledigt, und so wollen wir vorsichtshalber auch hier diplomatische Kontinuität signalisieren. Die Sache mit dem Sergej war dann schon eine etwas ernstere Nummer, und wirklich erschrocken sah er ja auch nicht aus, wie man zugeben muss. Immerhin ging’s noch ein Stündchen in die Kunstgalerie, sehr schön, sehr schön, und dann, mit 99 Luftballons hoch über das Aufmarschgebiet dahingebraust, wieder zurück beim Robert und bei der Katrin, die zwar nicht vom kursorischen Völkerrecht, aber immerhin von der abgebrochenen Theologie herkommt und schon allein deshalb gern mindestens fünf Weihnachtsansprachen gehalten hätte, aber auch hier: leider!
Und schon sind wir, liebe Leser, beim Weihnachtsgeld. Manche Arbeitgeber müssen es zahlen, manche möchten, fast alle dürfen. Man kann das aus Freude über das Erscheinen des Sterns von Bethlehem machen, oder weil der Sprit aus dem Morgenland so teuer ist, oder einfach nur so, per Dauerauftrag. Man darf es auch für besondere Leistungen in Wahlkämpfen verteilen, wobei der eigentliche Gewinn ja das Mandat sein sollte, weswegen man den Gehaltsbonus wohl eher dem vorschriftsmäßig indigenen Sklaven der Cree und nicht der Indianerhäuptlingin zuwenden sollte. Aber das macht ein jeder Vorstand, wie er will.
Nach dem Weihnachtsgeldirrtum und dem Wissenschaftsirrtum und dem Völkerrechtsirrtum jetzt auch noch dieser Coronabonus-Lapsus! Wobei »jetzt« ja ein wenig übertrieben ist: Die Rechnungsprüfer, die man sich bei den Grünen – metaphorisch und vorurteilsgesteuert, wie wir sind – vielleicht allesamt als magere protestantische Briefmarkensammler vorstellen darf –, haben der Partei der entschlossenen Modernisierung ja schon vor einem Jahr gesagt, dass es so eigentlich nicht geht, jedenfalls nicht, wenn Recht, Gesetz und Geheimsatzung noch einen Wert haben in dieser Welt.
Kassenprüfung
Wo ein Rechnungsprüfer ist, ist ein Anzeigeerstatter nicht weit, das mussten schon viele erleben. Denn der Bürger als solcher wacht mit Adleraugen und Zivilcourage darüber, dass kein Moralsünder sich davonstehlen kann, kein Steuerschlupflochausnutzer außer ihm selbst davonkommt und kein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ungesühnt bleibt. Außerdem sind Politiker sowieso alle überbezahlt und regelmäßig in der falschen Partei. Auf diesem fruchtbaren Acker wächst ein Urwald von Verdachtslagen, Mutmaßungen und vertraulichen Hinweisen.
Nun also hat die Staatsanwaltschaft Berlin die Sache in der Hand, eine Behörde von gewaltiger Schlagkraft und eisernen Nerven. Der Tatvorwurf lautet »Untreue«, und das ist ein dogmatisch schwieriger, moralisch plakativer und politisch fast tödlicher Tatbestand, wenn man einmal von schwarzen Kassen und eisern gehaltenen Ehrenworten absieht.
Untreue heißt es, wenn eine Person, die eine sogenannte Vermögensbetreuungspflicht oder sogar eine Befugnis zur Verfügung über fremdes Vermögen hat, dem Berechtigten/Eigentümer dieses Vermögens einen wirtschaftlichen Nachteil – Vermögensschaden – zufügt. Das kann durch aktives Tun, aber auch durch pflichtwidriges Unterlassen geschehen, und der Nachteil für das geschützte Vermögen muss nicht unbedingt spiegelbildlich zu einem Vorteil für den Täter selbst oder einen Dritten führen: Es reicht, wenn der Täter das fremde Geld buchstäblich aus dem Fenster oder in den Schredder wirft.
In unserem Fall geht es um eine ganz normale kleine Nachteil-Vorteils-Kombination in Gestalt eines »Coronabonus«, den sich der Vorstand der Partei für Transparenz und Anstand nach Meinung seiner eigenen Rechnungsprüfer entgegen den satzungsmäßigen Bestimmungen höchstpersönlich selbst genehmigt haben soll. Wenn man karrieremäßig da angekommen ist, wo das keiner mehr merkt, ist man entweder Geschäftsführer einer demnächst insolventen GmbH oder Vorstand von irgendwas.
Nun geht die Parteikasse der Grünen natürlich den anonymen Wahlbürger und Anzeigeerstatter nicht persönlich etwas an, denn das Geld in dieser Kasse stand der Partei infolge der kargen Zuwendungen aus den Steuermitteln, die sie erhält, rechtmäßig zu. Da wir gelernt haben, dass das unrechtmäßige Beanspruchen von Steuermitteln jetzt »Raub« heißt, damit das ganze Ausmaß der Empörung sich Bahn brechen kann, halten wir also fest: Aus Sicht des steuerzahlenden Wutbürgers stellt sich weder die Frage, ob man Hehlerei an Parteienfinanzierungszuwendungen begehen kann, noch die Frage, ob auch Räuber gegen Untreue geschützt sind (was zwar Unsinn, aber wieder herrschende Meinung ist, seitdem der 2. Strafsenat des BGH die Ordnung wiederhergestellt hat).
Sondern es geht einfach um den stinknormalen Griff in die Portokasse, in diesem Fall in die Coronakasse. Wir lesen seit vorgestern, das sei ja nun wirklich nicht der Rede wert, da es sich nur um sechsmal 1.500 Euro handele, also eine Summe, für die man auf der Gorch Fock bestenfalls einen Fenstergriff in der Kombüse sanieren könnte. Andererseits: Wir denken an gewisse Fälle, in denen Supermarktkassiererinnen und Pfandzettel vorkamen. Und mal ehrlich: Hätten wir den Heiko zu Herrn Lawrow schicken wollen in Kenntnis sagen wir mal des (fiktiven) Umstands, dass er seine Krawatte in der Herrenboutique »Lui et Moi« geklaut hatte, weswegen ihn nun die brutalstmögliche Aufklärungsbehörde beim Rechercheverbund angeklagt habe?
Staatsanwalt
»Jetzt ermittelt der Staatsanwalt« ist ein Satz, der jedem Untreuetäter, Aussageverweigerer und Nichtgeständigen das Blut in den Adern gefrieren lässt. Er steht, wörtlich oder leicht abgewandelt, am Ende jeder ordentlichen Investigativrecherche, wurde früher besonders bedrohlich von Joachim Wagner in die Wohnzimmer gerufen und wird letztens als Dauerbotschaft von Herrn Oliver Schröm verbreitet, der ja praktisch alles im Alleingang aufklärt, anklagt und dann auch gleich noch die Meinungskommentare dazu schreibt.
Wann und zu welchem Ende »der Staatsanwalt ermittelt«, steht eigentlich halbwegs genau in den §§ 152, 160 und 170 Strafprozessordnung (StPO). Er fängt damit an, wenn ein »Anfangsverdacht« erkennbar ist (§ 152 Abs. 2), und hört auf, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind (§ 170). Zwischendurch erforscht er den Sachverhalt (§ 160 Abs. 1). Ein bisschen schwierig ist es am Anfang, weil man nicht ganz genau weiß, ob und wann man anfangen soll oder nicht. Bei jeder Staatsanwaltschaft gehen jeden Tag Anzeigen des Kalibers ein, dass alle Richter des örtlichen Gerichts sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hätten, weil sie den Reichsbürger X zur Zahlung der Müllgebühren verurteilt haben. Oder, dass der Nachbar sich mittels Grillen von Bratwürsten der schweren Körperverletzung schuldig gemacht habe. Solche Anzeigen »geben keinen Anlass«, den Sachverhalt zu erforschen. Sie werden in einem »Vorprüfungsverfahren«, das in den beiden genannten Fällen ungefähr 30 Sekunden dauert, ad acta gelegt.
Alles andere, darüber Hinausgehende, also alles, bei dem man schon einmal überlegen muss, ob was dran ist, geht über ein »Vorprüfungsverfahren« hinaus und ist eigentlich ein stinknormales Ermittlungsverfahren, das entweder zur Einstellung führt (§ 170 Abs. 2) oder zur Anklage (§ 170 Abs. 1). Das ist der Grundsatz. In der Praxis wird das allerdings oft deutlich anders gehandhabt. Das wiederum hat mit dem oben genannten »Jetzt ermittelt der Staatsanwalt« zu tun und den notorischen Falschmeldungen und Verzerrungen, die gewisse Kreise, die an der Sensationalität der schnellen Nachricht interessiert sind, verbreiten. Die »Prüfung des Anfangsverdachts« hat sich, seitdem es denkbar erscheint, dass die Sache irgendwelche unangenehmen Folgen für bedeutende Personen haben könnte, zu einer höchst voraussetzungsvollen und oft langwierigen Angelegenheit entwickelt. Ich kenne Fälle, in denen Staatsanwaltschaften ein Jahr lang schwer ermitteln, ob wohl ein allererster kleiner Anfangsverdacht gegen einen Minister bestehen könnte oder zum Beispiel gegen einen CEO aus dem Dax.
Es hat sich – auch – auf diese Weise (andere Teile der Schuld tragen »Tatort« & Co.) die Mär verbreitet, man müsse, sobald gegen einen »der Staatsanwalt ermittelt«, alsbald vom Posten des linken Nationalverteidigers, des Elternbeiratsvorsitzenden oder des Kardinals zurücktreten und als Kollege, Vertrauter oder Freund des Betroffenen sofort das Heil in der wohl abgewogenen Distanzierung suchen, wenn einem das eigene Leben lieb ist. Hierfür gibt es bei Medienberatern hochdifferenzierte Formularsammlungen, aus denen sich die im Einzelfall empathiemäßig ratsame Kombination von Schockiertheit, »uneingeschränktem Vertrauen« und »Unschuldsvermutung« puzzeln lässt.
Politik
Die Grünen haben solche Medienberater auch, aber mit dem uneingeschränkten Vertrauen ist es bei ihnen so eine Sache, wie wir im Film von der wunderbaren Freundschaft von Robert und Annalena wiedererleben durften. Deshalb macht die Annalena das lieber allein, und wenn – huch! – mal was danebengeht, dann weiß man als Klassensprecherin, wie man da rauskommt: Einfach durch, die Augen geradeaus und mit fester Stimme dasselbe noch mal sagen. So machten das der Helmut Kohl und die Margaret Thatcher ja schließlich auch, und in deren Leistungskurs ist die Völkerrechtlerin jetzt angekommen. Ganz bestimmt. Ist halt dumm gelaufen! Ein kleiner Griff in die Ladenkasse muss einer Frau erlaubt sein, die Deutschland dienen will. Ich weiß nicht, wie das die Rechtsanwältinnen Künast und Keul sehen, kann aber berichten, dass die Staatsministerin im Auswärtigen Amt wenig Gnade kennt mit mutmaßlichen Pflichtverletzern im öffentlichen Dienst, jedenfalls, wenn sie ihr im Rechtsausschuss oder bei Podiumsgesprächen widersprechen. Schauen wir mal, wie weit so eine echte Frauenfreundschaft trägt, wenn der Staatsanwalt ermittelt.
So ist das Ganze also außerordentlich unangenehm für die Damen und Herren und Freundinnen und Freundchen: Machen sie ein großes Fass auf, wie es sich gehört für eine Annalena, heißt das: tschüss, Auswärtiges Amt! Nie mehr Grabmal des Unbekannten Soldaten. Dann muss die Katja ran. Schwere Staatskrise: Wie kann Deutschland ohne Völkerrechtlerin gegen Russland bestehen? Und was, wenn Donald T. uns wieder erscheint?
Machen sie kein Fass auf: ziemlich miese Show. Die 1.500 werden sie nicht mehr los, da können sie spenden, was sie wollen, und fromme Lieder singen. Fragen wir mal so: Was würde der Vorstand von, sagen wir, der Deutschen Bank, VW oder Mercedes machen, wenn sechs Mitglieder des Ladendiebstahls beschuldigt würden oder des Betrügens von brasilianischen Prostituierten? Sie würden sagen: Es gilt die Unschuldsvermutung, aber wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, war’s das. Ansonsten am Jahresende, in beiderseitigem bestem Einverständnis.
Was aber, wenn alle sechs geständig wären und sagen: och, das ist uns halt mal so passiert, ist ja auch nicht so viel? Wir zahlen’s zurück, wie letztes Mal auch? Ganz schlecht! Mit »nicht so viel« darf man schon gar nicht kommen, wenn man jeden Tag ein paar öffentliche Empathietränchen verdrückt über die verzweifelte Lage der Armen. Es ist also eigentlich egal, ob es 1.500 oder 50.000 waren: geklaut ist geklaut. Andererseits: was soll’s? Unser Geld war’s ja nicht direkt, und wenn die lieben Freundinnen und Freundchen des großen Modernisierungs-Parteitags meinen, das sei doch eigentlich fast gar nicht schlimm, dann ist es halt so wie bei Frau Alice Weidel: Das bisschen Rechtswidrigkeit muss man ja nicht gleich übel nehmen, und außerdem haben sie es bestimmt gut mit sich gemeint und nicht gewusst.
Vorläufiges Ermittlungsergebnis
Ich selbst kenne die Akten und daher die Sachlage nur aus der Zeitung, halte mich also tunlichst zurück mit voreiligen strafrechtlichen Prognosen. Die StA Berlin weiß schon allein, was eine Untreue ist, und ich bin sicher, dass der Maßstab, der da an eine Außenministerin angelegt wird, keinen Millimeter anders ist als der Maßstab für Außendienstmitarbeiter oder Außenamtsputzfrauen. Und auf den § 153a StPO kommen wir da ja gar nicht, weil so korrekte Menschen wie der Vorstand der Grünen keinesfalls einem Deal mit der Staatskasse zustimmen würden, wenn es um das treuwidrige Abhandenkommen von öffentlichen Geldern geht.
Die Sache als solche hat ja durchaus Reiz: Das moralische Tremolo und das penetrante Bessermenschentum in jedem noch so belanglosen Lebensbereich sind einem jetzt schon so lange auf die Nerven gegangen, dass man sich ein bisschen Schadenfreude einfach gönnen darf. Aber nicht zu lange, da es dann doch ziemlich infantil ist. Der Robert fängt ja jetzt, dem eigenen Bekunden nach, gerade damit an, in Deutschland mithilfe öffentlicher Kassen so viele Windmühlen aufzustellen, dass auch in 50 Jahren das hiesige Bruttosozialprodukt jährlich weiter um 3 Prozent wachsen kann, weil andernfalls die Welt untergeht. Das ist ein großes und total modernes Ziel, und der Herr Bundeskanzler flüstert dazu leise: ja bitte! Da ist es natürlich schon wichtig, ob man in diese Modernität mit 1.500 möglicherweise geklauten Euro startet oder es lieber sein lässt.
Medial ist die Sache eine erstens schöne und zweitens zwiespältige Sache: Schön, weil es mal was anderes ist als ewig nur Corona, Kirche oder Krieg. Andererseits saumäßig schlecht getimt, weil da jetzt einfach zu viel gleichzeitig los ist: Muss jetzt erst der Benedikt vom Leben zurücktreten oder die Annalena vom Kranzniederlegen?