Gerichtsurteil in Berlin Familienministerium muss Studie zu Trennungskindern herausgeben

Familienministerium in Berlin (Archiv)
Foto: Jens Kalaene/ dpaDie Ergebnisse einer lang erwarteten Studie zu Trennungskindern könnten bald publik werden: Wie jetzt bekannt wurde, entschied das Verwaltungsgericht Berlin im August 2021, dass das Bundesfamilienministerium erste Fassungen der Studie »Kindeswohl und Umgangsrecht« herausgeben muss. Geklagt hatte ein Anwalt aus Brandenburg. Sein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz war zuvor vom Ministerium abgelehnt worden. Elternverbände, Politiker und Expertinnen warten seit Jahren auf die Ergebnisse der Studie. Sie war 2015 von der damaligen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ursprünglich bei der Forschungsgruppe Petra und Psychologen der Universität Bremen in Auftrag gegeben worden, 2016 begann das Projekt. Es sollte ergründen, wie Trennungsfamilien leben, was deren Kinder brauchen und welche Reformen, etwa im Umgangsrecht, notwendig seien.

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Noch vor Kurzem hatten Fachleute die Inflation als »vorübergehend« bezeichnet. Nun gehen sie davon aus, dass die Teuerungswelle monatelang weiterrollen wird. Mindestens. Politiker und Unternehmer stellen sich auf neue Verteilungskonflikte ein. Die Zentralbanken planen die Kehrtwende.
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Im Jahr 2019 schlossen die Wissenschaftler nach eigenen Angaben die Studie ab und schickten sie an das Ministerium. »Die Studie entspricht absolut den wissenschaftlichen Gütekriterien, das bestätigen uns auch unabhängige Fachleute. Wir haben die Vorgaben des Ministeriums, wie besprochen, umgesetzt«, sagt Stefan Rücker, Leiter der Forschungsgruppe Petra. Das Ministerium widerspricht. Eine Sprecherin teilt auf Anfrage erneut mit, es »liegen bislang nur Entwurfsteile in Rohfassung vor«.
Im Laufe des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin bezeichnete eine Vertreterin des Ministeriums die Studie als »nicht veröffentlichungsfähig«. Im Dezember 2020 hatte das Familienministerium deshalb die Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Sabine Walper, beauftragt, die Studie fertigzustellen. Die Weiterbearbeitung der Studie wurde jedoch wegen Bedenken des Bundesdatenschutzbeauftragten verzögert; der hatte im Februar 2021 angewiesen, die Arbeit an der Studie auszusetzen.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin legte das Familienministerium Berufung ein: Es ist nicht der Auffassung, dass es einen Anspruch auf Zugang zu Entwurfsfassungen gibt. Eine Sprecherin des Ministeriums teilte jetzt mit, die Studie solle fertiggestellt werden. Die neue Familienministerin Anne Spiegel (Grüne) messe ihr eine »hohe Bedeutung« zu.