Tritt gegen Knöchel AfD-Kandidatin verletzt Polizisten
AfD-Anhänger in Hamburg (2015)
Foto: Daniel Bockwoldt/ dpaEine Hamburger AfD-Politikerin ist wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Die Jurastudentin, die bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Hamburg-Nord für die rechtspopulistische Partei kandidiert, nennt die innere Sicherheit als einen ihrer Schwerpunkte.
Das Gericht hält es für erwiesen, dass die 26-Jährige am 6. April nachts um 3.38 Uhr einem Polizisten mit ihrem hochhackigen Schuh so stark gegen den Knöchel trat, dass dieser tagelang krankgeschrieben war. Der Beamte wurde von einem Taxifahrer zu Hilfe gerufen, nachdem die Studentin, die zuvor betrunken in seinem Wagen eingeschlafen war, den Fahrpreis nicht zahlen wollte und gegen den Sitz getreten hatte. Weil sie weggehen wollte, hielt der Beamte sie fest.
Wegen ihres hohen Alkoholwerts ging das Amtsgericht St. Georg von verminderter Schuldfähigkeit aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auf eine Anfrage des SPIEGEL reagierte Thiermann nicht. (Diese Meldung stammt aus dem SPIEGEL. Den neuen SPIEGEL finden Sie hier.)
Anmerkung: Dieser Artikel wurde bearbeitet. Da die Strafe in der zweiten Instanz reduziert wurde, die erwähnte Politikerin inzwischen aus der AfD ausgetreten ist und die Tat auch nicht in Zusammenhang mit ihrem politischen Wirken stand, haben wir ihren Namen aus Kulanz nachträglich entfernt.