Viereinhalb Jahre Haft Mann wegen Brandanschlag auf Obdachlosen verurteilt

Er übergoss laut Gericht den Pulloverärmel eines Obdachlosen mit Desinfektionsmittel – und zündete den Pulli an: In Hamburg hat das Landgericht einen 35-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen.
Landgericht Hamburg

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Foto: Markus Scholz / picture alliance/dpa

Er hatte vor einer Toilettenanlage im Bahnhof Altona geschlafen – und wurde durch die Flammen wach: Wegen dieses Brandanschlags auf einen Obdachlosen im Juni 2022 hat das Landgericht Hamburg einen Mann zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Strafkammer sprach den 35-Jährigen wegen versuchten Mordes, vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Pole am 13. Juni vergangenen Jahres den Pulloverärmel des Obdachlosen mit einem Becher alkoholhaltigen Desinfektionsmittels übergossen und angezündet.

Das 34 Jahre alte Opfer erwachte und zog geistesgegenwärtig den brennenden Pullover aus. Der Mann erlitt aber schmerzhafte Verbrennungen am rechten Oberarm. Der selbst alkoholkranke und obdachlose Angeklagte habe den Tod seines Opfers billigend in Kauf genommen, hieß es. »Das Opfer hat überlebt, Gott sei Dank«, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Steinmann. »Aber das war Glück.«

Verurteilter durch andere Delikte bekannt

Im Prozess hatte das Brandopfer versucht, den Vorfall herunterzuspielen. »Das war nicht so schlimm«, sagte der angezündete Mann in einer Zeugenaussage. Mit dem nun verurteilten Mann sei er befreundet gewesen. Er habe vor der Toilettenanlage geschlafen, weil es dort eine Heizung gebe.

Knapp einen Monat vor der Tat hatte der nun verurteilte Mann bereits den Schlafsack eines anderen Obdachlosen nach einem Streit am Bahnhof Altona in Brand gesetzt. Der Besitzer des Schlafsacks hatte sich entfernt. Als er zurückkehrte, habe der Angeklagte den wehrlosen und betrunkenen Mann angegriffen und zu Boden geschlagen, erklärte Steinmann. Einem dritten Obdachlosen habe der Angeklagte nach einem Streit am Hauptbahnhof einen Faustschlag ins Gesicht versetzt – vor den Augen von Bundespolizisten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von achteinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

apr/dpa

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