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Schulen, Unis, Rundfunk CDU und SPD wollen in Hessen Genderzeichen in öffentlichen Einrichtungen verbieten

Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder Binnen-I: Diese Genderzeichen sollen an hessischen öffentlichen Unis, aber auch beim HR wohl bald tabu sein. Besonders der Journalistenverband reagiert empört.
Campus Kurt-Schumacher-Ring der Hochschule RheinMain

Campus Kurt-Schumacher-Ring der Hochschule RheinMain

Foto: Schöning / IMAGO

Schon vor dem offiziellen Start der Koalitionsgespräche in Hessen sorgt ein Punkt für besonderes Aufsehen: CDU und SPD wollen dem Eckpunktepapier zufolge »festschreiben, dass in staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat der deutschen Sprache erfolgt«.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte im Juli entschieden, dass Genderzeichen (Sternchen, Unterstrich, Doppelpunkt oder Binnen-I) nach wie vor nicht Kernbestand der deutschen Orthografie seien. Es seien also auch weiterhin keine regulären Zeichen. Lesen Sie hier  mehr zu der Entscheidung und was sie bedeutet.

»Eine Anweisung, auf das Gendern zu verzichten, wäre rechtswidrig«

Besonders der hessische Landesverband des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) reagierte auf die Pläne von CDU und SPD empört: »Das wäre nicht nur eindeutig gegen das Grundgesetz, sondern auch eine ungeheuerliche politische Einflussnahme auf den Hessischen Rundfunk«, teilte dessen Erster Vorsitzender Knud Zilian mit. Diesem obliege es, die Programme zu gestalten und dazu gehöre auch, ob gegendert wird oder nicht. »Eine Anweisung, auf das Gendern zu verzichten, wäre rechtswidrig.«

»Man mag zum Gendern stehen, wie man will, aber ein politisches Verbot in der Berichterstattung des Hessischen Rundfunks geht gar nicht«, sagte Zilian. Wie man überhaupt auf eine solch unsinnige Idee kommen kann, sei unerklärlich. »Da sollen die Koalitionäre doch mal ihre juristischen Berater fragen, bevor sie so etwas in die Welt setzen.« Die Rundfunkfreiheit sei ein hohes Gut, genauso wie die Pressefreiheit in unserem Land. »Und dazu gehört auch das Recht, sich sprachliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht nehmen zu lassen.«

Der Hessische Rundfunk zeigte sich verhaltender: Er schrieb auf seiner Homepage, er warte »interessiert die Verhandlungen der designierten Landesregierung und das Ergebnis zum Thema Gendern im Koalitionsvertrag« ab. Im HR werde gendersensible Sprache verwendet, »weil sie alle meint, alle zeigt und alle anspricht«. Die Art des Genderns sei den Redaktionen aber nicht vorgegeben.

Zu erwarten ist, dass sich auch an den Universitäten Widerstand regen wird. Die Uni Kassel ließ beispielsweise 2021 ein Gutachten erstellen, demzufolge es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist, geschlechtergerechte Sprache in Prüfungen zu verlangen.

bbr/dpa
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