Drittes Geschlecht Warum schon heute ein X im Reisepass stehen kann

Drei Möglichkeiten für einen Geschlechtseintrag (Symbolfoto)
Foto: Peter Steffen/ dpaNeben "männlich" und "weiblich" muss im sogenannten Personenstandsregister bei den Standesämtern künftig ein dritter Geschlechtseintrag möglich sein, wie "anders" oder "divers". Das hat das Bundesverfassungsgericht vergangene Woche entschieden. Bisher gibt es nur die Möglichkeit, in diesem Register oder bei Geburtsurkunden das Geschlecht offenzulassen. Vielfältige weitere Anpassungen oder zumindest Klarstellungen müssen folgen. Ausgerechnet bei Reisepässen dürfte sich aber zumindest im Ergebnis gar nichts ändern.
Im Passgesetz steht zwar bisher nur, es sei das "Geschlecht" einzutragen - "M" für männlich und "F" für weiblich. Trotzdem gibt es bereits jetzt in Pässen einen dritten Eintrag für Personen, die weder Mann noch Frau sind - allerdings ist das bisher kaum bekannt.
Aus dem Passgesetz selbst ergibt sich das nämlich nicht, sondern nur aus einem Rundschreiben des Innenministeriums vom 16. September 2013 (Az. IT 4 - 20105/20#21). Das Ministerium reagierte damit auf ein rechtliches Problem, das sich bereits damals stellte - und nun, mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, allgemein sichtbar geworden ist.
"X für unbestimmt"
Denn im Mai 2013 schuf der Gesetzgeber, auf Empfehlungen unter anderem des Deutschen Ethikrates, erstmals die Möglichkeit, dass Menschen, die weder Mann noch Frau sind, den Geschlechtseintrag im Geburtsregister offenlassen können. Bereits damit gab es "das unbestimmte Geschlecht", so ein Fachartikel, und schon damals stellte sich die Frage, was das in anderen rechtlichen Zusammenhängen bedeutet, wo die Gesetze bislang nur von zwei Geschlechtern ausgehen.
Offenbar ganz bewusst, so Experten, hat der Gesetzgeber damals aber die weiteren rechtlichen Folgen nicht geregelt, weil es wahrscheinlich keine Mehrheit für eine umfassende Reform gegeben hätte.
Bei den Reisepässen konnte man sich davor aber nicht drücken: Denn wer im Personenstandsregister keinen Geschlechtseintrag hat, dem kann man schlecht im Pass doch noch ein Geschlecht zuweisen. Doch das BMI fand auch ohne spezielle gesetzliche Regelung eine Lösung: Denn bereits in einer EG-Verordnung von 2004 heißt es, dass die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) für die Gestaltung und Inhalte der Reisepässe verbindlich sind. Und in Dokument 9303 der ICAO, genauer in dessen Teil 4, in Kapitel 4.1.1.1, findet sich die Angabe, das Geschlecht des Passinhabers sei anzugeben mit den Großbuchstaben "F for female, M for male, or X for unspecified" - also F für weiblich, M für männlich, und "X für unbestimmt".
Die Konsequenz machte das ministerielle Rundschreiben überaus deutlich: "Da das Personenstandswesen ab dem 1. November 2013 einen Eintrag bei nicht festgelegtem Geschlecht ermöglicht und sich die Einträge in den Reisepässen nach den Einträgen der Personenstandsregister richten, ist die Eintragung des Merkmals 'X' (...) auch in den Deutschen Reisepass vorzusehen."
Ebenso deutlich weist das Rundschreiben darauf hin, dass es sich dabei nur um einen "Eintrag des nicht festgelegten Geschlechts" handelt, aber "nicht um ein drittes Geschlecht".
Da das X aber schon jetzt international etabliert ist, schlägt das Deutsche Institut für Menschenrecht in einem Gutachten für das Bundesfamilienministerium vor, künftig in Pässen das "X" für Personen "mit einem Geschlechtseintrag 'weitere Geschlechtsoptionen' oder 'keine Angabe'" zu verwenden - also auch für das neu zu schaffende dritte Geschlecht. Es dürfte also auch künftig beim "X" im Reisepass bleiben - nur dass es dann nicht mehr für eine Auslassung steht, sondern für eine vollwertige Alternative.
Anmerkung: In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, in dem ministeriellen Rundschreiben sei ebenso wie in der EG-Verordnung die Fundstelle in Dokument 9303 ICAO fehlerhaft angegeben. Das Rundschreiben wurde jedoch laut BMI 2015 durch eine andere Version ersetzt, wodurch sich Änderungen in den Bezugsstellen ergeben hätten.