Ermittlungen in Sachsen-Anhalt Jugendschützer unter Kinderporno-Verdacht
Magdeburg/Halle - Ausgerechnet gegen den bisherigen Chef der Landesstelle Kinder- und Jugendschutz in Sachsen-Anhalt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen der Verbreitung von Kinderpornos. In der vergangenen Woche seien die Geschäftsstelle des Vereins sowie die Wohnung des 45-Jährigen durchsucht worden, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Halle auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit. Damit bestätigte er einen Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung".
Die Ermittler beschlagnahmten demnach zahlreiche Datenträger, darunter CDs, DVDs, Speichersticks und Festplatten. Die Auswertung dauere zurzeit noch an.
Die Hinweise, die zu den Ermittlungen führten, stammten von Interpol Bern und der Schweizer Bundespolizei, sagte der Sprecher. Laut einem Bericht der "Mitteldeutschen Zeitung" hatte die Landesstelle ihren Geschäftsführer bereits zuvor entlassen. Für eine Stellungnahme war der Verein bislang nicht zu erreichen.
Der Jugendschutzsachverständige erstellte nach Angaben der Onlineplattform medien-kompetenz-netzwerk.de Gutachten für die Vereine Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter und Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle. Außerdem wirkte er bei Prüfungen durch die Kommission für Jugendmedienschutz mit.
Die Landesstelle Kinder- und Jugendschutz ist ein gemeinnütziger Verein. Zu seinen Schwerpunkten gehören nach eigenen Angaben "Fragen rund um den Kinder- und Jugendmedienschutz einschließlich Gewalt, Pornografie, Cybermobbing, Altersfreigaben, Jugendschutzsoftware, Internetsicherheit, Computerspiele, Smartphones oder Medienprojektberatung". Gefördert wird der Verein durch das Land Sachsen-Anhalt.
Laut MDR teilte das Sozialministerium in Magdeburg über seinen Sprecher mit , die fristlose Entlassung des Mannes sei ein "harter, aber der einzig mögliche Schritt" gewesen. Die Anteile des Landes für das Geschäftsführergehalt seien eingefroren worden. Die Vorwürfe müssten restlos aufgeklärt werden.
Im Falle einer Verurteilung droht dem 45-Jährigen eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.