Lehren aus dem Missbrauchskandal Schutz gegen das System der Sünde

Regensburger Dom: Viele Fragen an die katholische Kirche
Foto: Armin Weigel/ dpaMissbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg
Was sich in Deutschland seit Bekanntwerden der Ende Januar abspielt, hat die Republik noch nicht erlebt. Das Tabuthema Missbrauch ist keines mehr. Hunderte Opfer melden sich zu Wort - täglich werden neue Fälle aufgedeckt.
Ehemalige Internats- und Klosterschüler, Heimkinder, Chorknaben und Absolventen vermeintlicher Musterschulen trauen sich nun, oft Jahrzehnte nach dem erlittenen Missbrauch, das Erlittene zu schildern. Sie tun dies mit einer Intensität, die ahnen lässt, wie schwer es sein wird, das Leid zu lindern.
Institutionen wie die katholische Kirche geraten unter Druck, Kanzlerin Angela Merkel fordert "Wahrheit und Klarheit über alles, was passiert ist". Doch auch die Politik ist gefordert - denn viele Fragen stehen im Raum:
- Muss das Strafrecht geändert werden? Sexueller Missbrauch unterliegt nicht der Anzeigepflicht und verjährt oft schneller, als die Opfer über die Taten zu sprechen bereit sind.
- Wo sind die Fehler im System - wie bricht man mit der Praxis des Schweigens?
- Wieso gibt es immer noch Schlupflöcher für vorbelastete Lehrer im Schuldienst?
- Wie kann man Kinder warnen, ihnen die Angst davor nehmen, über das Thema zu reden? Wie kann man Lehrer sensibilisieren?
SPIEGEL ONLINE spricht mit Experten - welche Änderungen wirklich Sinn hätten, um Kinder besser zu schützen und die Täter zu bestrafen:
Im Strafrecht - wieso verjährt Missbrauch so schnell?

Odenwaldschule: Die Gerichte können kaum noch Strafen verhängen
Foto: Bernd Kammerer/ APNFast alle Missbrauchsfälle, die in den vergangenen Wochen bekannt wurden, sind verjährt - ob in kirchlichen Institutionen oder weltlichen wie der Odenwaldschule. Viele Opfer finden zwar erst jetzt nach Jahrzehnten den Mut, über das Erlittene in ihrer Kindheit zu sprechen. Doch die Taten aus den sechziger und siebziger Jahren können nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die Polizei kann in vielen Fällen nicht mehr ermitteln. Die Gerichte können nicht mehr strafen.
Derzeit gilt für sexuellen Missbrauch von Kindern eine Verjährungsfrist von zehn Jahren. In besonders schweren Fällen verlängert sich die Frist auf 20 Jahre, unter anderem wenn der Täter in den Körper des Opfers eindringt oder das Opfer der Gefahr schwerer Gesundheitsschäden aussetzt. Seit 1994 beginnt die Verjährung, erst mit der Volljährigkeit der Opfer zu laufen - vor allem um zu verhindern, dass Missbrauch in der Familie nicht mehr strafbar ist, wenn das erwachsene Kind endlich darüber zu sprechen wagt.
Politiker von Union und SPD fordern nun angesichts der neuen Fälle eine weitere Verlängerung der Verjährungsfristen, und auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) macht klar: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) hat eine Frist von 30 Jahren nach dem 21. Geburtstag des Opfers ins Gespräch gebracht. Der Missbrauch könnte so bis zum 51. Geburtstag des Opfers verfolgt werden.
Auch der Schadensersatzanspruch verjährt
Auf die Probleme einer solchen Regelung wies Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hin. Die Verlängerung sei "kein Allheilmittel", sagte die FDP-Politikerin - denn es sei sehr schwierig, Straftaten nach Jahrzehnten aufzuklären. Und für die jetzt schon verjährten Missbrauchsfälle wäre die Änderung wirkungslos. Denn nachträglich kann die Frist nicht verlängert werden.
Die Verjährung betrifft auch Schadensersatzansprüche der Opfer. Grundsätzlich können sie vom Täter zum Beispiel Schmerzensgeld und Erstattung von Therapiekosten verlangen - aber nur drei Jahre nach der Tat, bei Missbrauch ab dem 21. Geburtstag. Auch hier ist bei den Fällen der sechziger und siebziger Jahre also nichts mehr zu machen.
Die Regierung ist sich über eine deutliche Ausweitung dieser Verjährungsfrist weitgehend einig. Mehrere Rechtspolitiker von Union und FDP fordern auch hier 30 Jahre - um den vielen Missbrauchsopfern gerecht zu werden, die in den ersten Jahren nach den Taten nicht die Kraft finden, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Schmerzensgeld für die Opfer der jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle könnte wohl nur auf freiwilliger Basis eingefordert werden. Statt der Täter könnten sich dabei auch Institutionen wie die katholische Kirche engagieren - um ein Zeichen zu setzen.
Gegen die Schweigekartelle - braucht es eine Anzeigepflicht?

Anzeigepflicht und Verjährung bei Missbrauch: Kommt Bewegung in die Debatte?
Foto: CorbisSchweigen, vertuschen, Pädophile diskret in andere Gemeinden versetzen - diese jahrzehntelang betriebene Praxis wird der katholischen Kirche jetzt vorgeworfen. Oft wurden die Menschen in Orten, die einen vorbestraften Pfarrer bekamen, nicht einmal gewarnt. Es hatte Gründe, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mangelnde Kooperation mit den Strafverfolgern kritisiert hat.
Bei Missbrauchsverdacht müsse sofort die Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden, forderte die FDP-Politikerin. Die katholischen Richtlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch würden das nicht garantieren. Tatsächlich sehen die Regeln, die die Bischofskonferenz 2002 beschlossen hat, bei Verdachtsfällen erst mal eine "kirchliche Voruntersuchung" vor. Und selbst wenn der Missbrauch erwiesen ist, soll die Staatsanwaltschaft nur "je nach Sachlage" informiert werden. Das heißt: Der Staat wird weder frühzeitig noch automatisch eingeschaltet.
Allerdings verstoßen diese Leitlinien nicht gegen geltendes Recht. Denn es gibt in Deutschland keine Anzeigepflicht für begangene Missbrauchsdelikte. Die Opfer und die Personen, denen sie sich anvertrauen, dürfen frei entscheiden, ob sie die Polizei einschalten. Strafbar ist die Nichtanzeige "geplanter Straftaten" - aber nur bei Fällen wie Mord, Entführung oder Brandstiftung. Nicht bei Missbrauch.
Wer kontrolliert die kirchlichen Regeln?
Ex-Justizministerin Brigitte Zypries wollte dies 2003 ändern. Die SPD-Politikerin schlug vor, Angehörige und Nachbarn zu bestrafen, wenn sie den andauernden oder bevorstehenden Missbrauch eines Kindes nicht der Polizei melden. Am Ende musste sie den Vorschlag zurückziehen. Die Fachwelt fürchtete, dass sich viele Opfer überhaupt nicht mehr offenbaren, wenn sie damit sofort einen Automatismus staatlicher Ermittlungen auslösen.
Genauso kontraproduktiv könnte jetzt eine Anzeigepflicht in den katholischen Richtlinien wirken. Deshalb hat die Bischofskonferenz in ihrer Frühjahrskonferenz nur eine Überprüfung der Regeln zugesagt, keine Änderung.
Dass einschlägig belastete Pfarrer von Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden müssen, regeln die katholischen Richtlinien im Übrigen klar: "Nach Verbüßung seiner Strafe werden dem Täter keine Aufgaben mehr übertragen, die ihn in Verbindung mit Kindern und Jugendlichen bringen." Eine dauerhafte geistliche und therapeutische Begleitung sei vorzusehen.
Am Ende kommt es darauf an, dass die Regeln eingehalten werden und dies kontrolliert wird - was nicht immer der Fall ist, wie unter anderem der Fall Peter H. aus dem oberbayerischen Garching zeigt.
Bei der Schulaufsicht - was tun gegen Schlupflöcher für Pädophile?

Schulunterricht: "Wir stellen alles ein, was nicht schnell genug auf den Bäumen ist"
Foto: CorbisDie Berufslaufbahn des Pädagogen Norbert R. endete spät. Viel zu spät. Wie ein roter Faden zogen sich die "pädosexuellen Neigungen" des Musiklehrers durch sein Berufsleben, befand das Landgericht Duisburg 2007 in seiner Urteilsbegründung. R. wurde wegen Belästigung von Schülerinnen zu einem Jahr und neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Und bekam ein Berufsverbot von fünf Jahren.
R. hatte seit Jahrzehnten Schülerinnen sexuell belästigt - begünstigt durch mangelnde Zusammenarbeit zwischen Schulen und Behörden:
- Schon in den achtziger Jahren hatte ihn ein Gymnasium im niederrheinischen Voerde wegen des Verdachts vor die Tür gesetzt. Angezeigt wurde R. nicht. So konnte er an einem Gymnasium in Dorsten anheuern, kaum eine halbe Autostunde entfernt.
- Dass er für Schüler eine Gefahr darstellte, wurde der Schulaufsicht erst Ende der neunziger Jahre bekannt - wegen eines Urteils ebenfalls am Duisburger Landgericht. Damals bekam er anderthalb Jahre auf Bewährung, weil er drei Mädchen sexuell missbraucht hatte, bei Ferienfreizeiten und privatem Klavierunterricht.
- Im Jahr 2000 wurde R. erneut verurteilt. Diesmal vom Amtsgericht Dinslaken, weil er an der Schule in Dorsten zwei Mädchen missbraucht hatte. Erneut bekam er eine Bewährungsstrafe: zwei Jahre. Die Bezirksregierung suspendierte R.
- 2003, kurz nach dem Ende der Bewährungsfrist, bewarb sich R. auf eine Vertretungsstelle an einer Gesamtschule in Duisburg - und hatte trotz seiner Vorgeschichte Erfolg. In seinem Lebenslauf verschwieg er sie, die Schulaufsicht forschte nicht nach. Die Bezirksregierung Düsseldorf stellte ihn ein.
- Auch an Grundschulen begann R. wieder zu unterrichten. Er gab Flötenkurse als Privatlehrer, leitete einen Kinderchor, die Eltern erfuhren nichts von seinen Vorstrafen. So hatte er bis 2007 als Lehrer und Chorleiter Kontakt zu Kindern - bis zum neuen Urteil des Landgerichts Duisburg.
Der Fall Norbert R. zeigt, welche Schlupflöcher es für Missbrauchstäter gibt - und wie wichtig es jetzt wäre, die Kontrolle von Lehrern und Schulen zu reformieren.
Mangelnde Aufsicht bei Privatschulen
Zum Beispiel bei den Privatschulen: Das Grundgesetz stellt zwar das gesamte Schulwesen unter Staatsaufsicht, doch bei privaten Anbietern wie der Kirche endet diese faktisch oft mit der Genehmigung. Einmal zugelassen, müssen die Schulen und ihr Träger kaum noch Rechenschaft ablegen. Lehrer werden zwar auf ihre berufliche Qualifikation kontrolliert, brauchen aber kein Führungszeugnis. Und bei einem Missbrauchsverdacht gibt es keine Pflicht, die Aufsicht einzuschalten.
Außer bei Lehrplänen und Prüfungen werden die Anbieter wie Unternehmen behandelt, die sich bloß an das Arbeitsrecht halten müssen. So bleiben Informationen bei den Trägern unter Verschluss - die fehlende Berichtspflicht ermöglicht eine Politik des Verschweigens und der Abschottung.
Einige Kultusminister halten zwar Reformen für möglich, wollen aber auf den Runden Tisch der Regierung warten - und halten vorerst an der geltenden Praxis fest, mit Verweis auf die Privatschulfreiheit im Grundgesetz. Sie belassen es bei Aufforderungen an die Schulträger, Führungszeugnisse einzuholen und eine Erklärung, dass keine polizeilichen Ermittlungen wegen Kindesmissbrauch laufen. Dabei wäre eine Meldepflicht in Verdachtsfällen juristisch möglich, sagt Markus Thiel, Experte für Bildungsrecht an der Uni Düsseldorf. Sie wäre kein Eingriff in die Privatschulfreiheit, weil "Unterrichtsinhalte in keiner Weise betroffen wären".
Probleme mit Vertretungslehrern bei staatlichen Schulen
Und die Lage an staatlichen Schulen? Auch dort funktioniert die Aufsicht nicht effizient genug. Ein Mitarbeiter der Schulaufsicht in der Bezirksregierung Düsseldorf, der namentlich nicht genannt werden will, sieht vor allem bei der Einstellung von Vertretungslehrern Probleme. Die derzeitige Praxis öffne ein "riesiges Einfallstor" für Pädophile, sagt er SPIEGEL ONLINE. Derzeit seien in seinem Bezirk 700 Stellen an Gymnasien zu besetzen. Aus den Hochschulen kämen bald rund 350 Junglehrer, der Rest werde voraussichtlich großteils nur vorläufig vergeben - an Vertretungslehrer. Diese müssen jedoch keine Führungszeugnisse vorlegen. Es reicht der Nachweis der üblichen Abschlüsse.
Der Lehrermangel führt generell dazu, dass gerade immer mehr Stellen nur vertretungsweise mit Absolventen besetzt werden, die keine Pädagogen sind, aber irgendwie geeignet scheinen - zum Beispiel einem Ingenieur, der Mathe unterrichten will. "Wir stellen im Moment alles ein, was nicht schnell genug auf den Bäumen ist", sagt der Mann von der Bezirksregierung.
"Schwarze Liste" der Schulämter - erst geschmäht, jetzt nötig?
Die Lösung könnte ein Konzept sein, das dem hessischen Kultusministerium im November 2009 großen Ärger eingebracht hat. Damals wurde bekannt, dass die 15 Schulämter des Landes eine gemeinsame schwarze Liste führen, auf der Lehrer mit "erheblichen Defiziten in der persönlichen Eignung" stehen, die deshalb von einem Schulamt abgelehnt oder entlassen wurden. Datenschützer empörten sich, vor allem weil die Lehrer selbst von der Liste nichts wussten.
Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) versprach Transparenz, verteidigte aber das Vorgehen. Anlass sei das Bewerbungs-Hopping abgelehnter Lehrer gewesen: Angesichts der dezentral gestalteten Schulaufsicht sei ein solcher Informationsaustausch für ein einheitliches Handeln nötig. Damals war die Missbrauchsdebatte noch nicht entbrannt.
Im Unterricht - wie erleichtert man es Kindern, darüber zu reden?
Viele Lehrer sind damit überfordert, Körperlichkeit und Sexualität in der Schule zu thematisieren - was damit zu tun hat, dass das Thema in der Lehrerausbildung zu kurz kommt. Als Marlene Kruck-Homann Anfang der neunziger Jahre in Münster studierte, kam Missbrauch nur als Thema in einem Referat eines Kommilitonen vor. "Das Stichwort fiel ab und zu mal im Seminar. Aber das war es dann auch." Bis heute habe sich daran wenig geändert, sagt die Grundschullehrerin, die seit zehn Jahren Fortbildungen zu dem Thema veranstaltet, über Prävention sexuellen Missbrauchs promoviert und Bücher dazu herausgegeben hat.

Marlene Kruck-Homann: "Wir müssen mit Kindern sprechen, ohne ihnen Angst zu machen"
Foto: kinderschutzportal.deEin angehender Lehrer kann heute seinen Job antreten, ohne sich je wirklich mit dem Problem beschäftigt zu haben - ein Problem, über das derzeit gar nicht diskutiert wird. Dazu kommt: Auch an Universitäten fehlt qualifiziertes Personal. "Die Fortbildung hat die Ausbildung längst überholt", sagt Kruck-Homann.
Wie und wann sollen Lehrer im Unterricht über sexuellen Missbrauch sprechen? Wichtig sei es, das Thema Missbrauch nicht von Beginn an in den Mittelpunkt der Diskussion mit den Schülern zu stellen, sagt Kruck-Homann. "Wir müssen mit den Kindern sprechen, ohne ihnen Angst zu machen." Am Anfang steht deshalb Aufklärungsunterricht. Die Kinder lernen, über Körperliches zu sprechen. Sie entdecken: "Der Körper ist schön", wie es Kruck-Homann ausdrückt. Sie lernen, ihren eigenen Gefühlen zu vertrauen.
Eine Übung geht so: Die Kinder fassen in eine Kiste mit einem Eiswürfel, einem Stück Fell und anderen Dingen. Jedes Kind empfindet etwas anderes als angenehm. Wenn ihm etwas nicht gefällt, ist das okay; das ist die Lektion. Und das ist das Fundament. Erst danach solle man auf das Thema Missbrauch zu sprechen kommen, sagt Kruck-Homann - und zwar ohne Herumdruckserei. "Schon mit Grundschülern sollte man über konkrete Situationen sprechen. Darüber, dass es nicht in Ordnung ist, wenn jemand die Scheide oder den Penis eines Kindes streicheln will", sagt sie. "Doch vielen Kollegen stockt erst mal der Atem, wenn ich in den Fortbildungen für so viel Klarheit plädiere."
Die Expertin spricht mit dem Lehrern natürlich über die Fakten. Dass die meisten Opfer im Grundschulalter sind. Dass es immer mehr Übergriffe von Jugendlichen gibt. Dass die Täter oft versuchen, ihre Opfer zu Mittätern zu machen, indem sie vom "gemeinsamen Geheimnis" sprechen. Aber Kruck-Homann übt mit den Lehrern auch Lieder zum Thema für den Unterricht und empfiehlt Literatur wie das Bilderbuch "Das kummervolle Kuscheltier". Darin wird ein Mädchen vom Partner ihrer Mutter missbraucht, vertraut sich erst nur ihrem Kuscheltier an - und wehrt sich schließlich.
Zwar könne nicht jeder Lehrer zum Fachmann auf dem Gebiet werden, sagt die Expertin. Aber in jedem Lehrerzimmer sollten einige Pädagogen sitzen, die sich auskennen und an Fortbildungen teilnehmen, "ohne als Missbrauchstanten abgestempelt zu werden". Und: In Lehrerkonferenzen müsse offen über den richtigen Umgang mit dem Thema gesprochen werden.