Lärm-Urteil des BGH Diese Kinder dürfen weiter toben
Ein Münchner Rentnerpaar klagte gegen Kinderlärm, der Streit über das Eltern-Kind-Zentrum "Elki" landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Der traf nun eine deutliche Entscheidung.
"Eltern-Kind-Kurs" im Münchner Zentrum "Elki": Lärmen erlaubt
Foto: Lara Mosdal/ Elki/ DPAAufatmen im Eltern-Kind-Zentrum "Elki": In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der Familientreff im Münchner Stadtteil Schwabing bleiben darf. Die darüber wohnenden Rentner müssen die Einrichtung hinnehmen, auch wenn im Erdgeschoss ursprünglich nur ein Laden vorgesehen war.
Gerettet hat das "Elki" eine Gesetzesvorschrift, die Kinderlärm privilegiert - als "klares Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft", wie die Vorsitzende BGH-Richterin Christina Stresemann nun bei der Urteilsverkündung sagte.
Denn nach Paragraf 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind Geräusche durch Kitas, Spielplätze und ähnliche Einrichtungen in der Regel "keine schädliche Umwelteinwirkung". Strittig war in dem BGH-Fall, ob der gesetzliche Schutz auch ein Familienbegegnungszentrum in einem Wohnhaus umfasst.
Eltern-Kind-Zentrum «Elki» in München-Schwabing: Rentner gegen Kinderlärm
Foto: Peter Kneffel/DPADas tut er. Das "Elki" ist nach Feststellung des BGH eine Kita-ähnliche Einrichtung und fällt somit unter den Schutz des Paragraf 22. Dieser strahle auch auf das Wohneigentumsrecht aus, betonte der BGH nun.
Doch es gibt Grenzen: Ist in einem Haus eine Kita oder ähnliche Einrichtung per Teilungserklärung ausgeschlossen, ist diese auch nicht zulässig. Dies gilt etwa für eine Anlage, die als Ärztehaus konzipiert ist. Auch eine Einheit, die als Wohnung ausgewiesen ist, darf nicht zur Kita umfunktioniert werden. "Anders kann es wiederum bei einer Tagesmutter liegen", so die Karlsruher Richter.
"Ein Gewinn für die Gesellschaft"
Im Münchner Fall sah die Teilungserklärung einen "Laden mit Lager" vor. Seit neun Jahren ist dort stattdessen der öffentlich unterstützte Verein "Elki". Er will laut Satzung "der zunehmenden Isolation von Eltern entgegenwirken, die sich aus der Situation der Familien in der Großstadt ergibt". Rund 240 Familien aus 40 Nationen nutzen die Angebote des "Elki" - dazu zählen ein "Mini-Kindergarten", das "offene Spielzimmer" sowie Sprach- und Musikkurse.
Von diesem Treiben fühlen sich die darüber wohnenden Wohnungseigentümer gestört - zumal es im "Elki" auch am Wochenende gesellig zugeht. Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht in München waren die Kläger erfolgreich, doch der BGH gab nun dem Familienzentrum recht. Nun müssen die Richter am Oberlandesgericht etwa prüfen, inwiefern im Eingangsbereich abgestellte Kinderwagen und Fahrräder stören. Auch pochen die Kläger auf eine bessere Geräuschdämmung.
"Elki"-Vereinschefin Lara Mosdal zeigte sich erleichtert: "Es ist ein Gewinn für die Gesellschaft, nicht unser Gewinn." Der Verein sei weiterhin um eine gute Nachbarschaft bemüht. Mit den unterlegenen Klägern wolle sie weiter das Gespräch suchen, etwa zur Frage einer schalldämpfenden Decke: Das Rentnerpaar sei im "Elki" jedenfalls immer willkommen.
Aktenzeichen: V ZR 203/18
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